Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Bedenken mit Verpflichtungszusagen ausgeräumt


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt mit Bedingungen Übernahme der gemeinsamen Kontrolle über Alitalia durch Etihad
Um die Wettbewerbsbedenken der Kommission zu zerstreuen, boten Alitalia und Etihad an, bis zu zwei tägliche Zeitnischenpaare auf den Flughäfen Rom-Fiumicino und Belgrad an einen oder mehr interessierte neue Anbieter abzutreten

(11.12.14) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der gemeinsamen Kontrolle über das italienische Unternehmen New Alitalia durch Alitalia Compagnia Aerea Italiana S.p.A. ("Alitalia CAI", Italien) und Etihad Airways PJSC ("Etihad", Vereinigte Arabische Emirate) nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. New Alitalia wird das Luftverkehrsgeschäft von Alitalia CAI übernehmen. Der Beschluss ist an die Bedingung geknüpft, dass Alitalia CAI und Etihad ihre Zusagen einhalten und insbesondere an den Flughäfen Rom-Fiumicino und Belgrad Zeitnischen für einen neuen Anbieter freigeben. Derzeit bieten nur die Fluggesellschaften Alitalia CAI und Air Serbia, die unter der gemeinsamen Kontrolle von Etihad und dem serbischen Staat steht, Direktflüge auf der Strecke Rom-Belgrad an. Die Kommission hatte Bedenken, dass das durch den Zusammenschluss entstehende Monopol auf dieser Strecke zu höheren Flugpreisen und Qualitätseinbußen bei den Fluggastdiensten führen könnte. Diese Bedenken konnten durch die Verpflichtungszusagen ausgeräumt werden.

Der Zusammenschluss erfolgt durch die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens New Alitalia, das das Luftverkehrsgeschäft von Alitalia fortführen wird. Im Rahmen desselben Rechtsgeschäfts erwirbt Etihad die alleinige Kontrolle über Alitalia Loyalty S.p.A (Italien), die für das Vielfliegerprogramm von Alitalia CAI zuständige Tochtergesellschaft.

Nach Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf den Wettbewerb gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass es auf keiner der betroffenen Strecken (abgesehen von der Strecke Rom–Belgrad) Anlass zu Bedenken gibt, insbesondere weil andere Fluggesellschaften Wettbewerbsdruck auf das neu aufgestellte Unternehmen ausüben werden. Die Untersuchung der Kommission, bei der auch die Anteile von Etihad an Airberlin, Darwin Airline und Jet Airways berücksichtigt wurden, ergab, dass infolge des Zusammenschlusses ein Monopol auf der Strecke Rom-Belgrad entstehen würde, da nur Alitalia CAI und Air Serbia Direktflüge zwischen den beiden Städten anbieten.

Um die Wettbewerbsbedenken der Kommission zu zerstreuen, boten Alitalia und Etihad an, bis zu zwei tägliche Zeitnischenpaare auf den Flughäfen Rom-Fiumicino und Belgrad an einen oder mehr interessierte neue Anbieter abzutreten. Die beteiligten Unternehmen verpflichteten sich auch zur Schaffung weiterer Anreize und stellten beispielsweise in Aussicht, dass ein neuer Anbieter auf dieser Strecke nach einer bestimmten Zeit angestammte Rechte erwerben könnte. Ferner werden Alitalia CAI und Etihad Markteinsteigern eine spezielle Pro-rata-Vereinbarung, eine Vereinbarung über die Kombinierbarkeit von Tarifen, eine Interlining-Vereinbarung und Zugang zu ihren Vielfliegerprogrammen anbieten, um die Chancen für den Markteintritt neuer Anbieter auf dieser Strecke zu erhöhen.

Diese Zusagen tragen den wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission angemessen Rechnung und dürften den Markteintritt auf der Strecke Rom-Belgrad erleichtern. Die Kommission gelangte daher zu dem Schluss, dass der geplante Zusammenschluss in der durch die Verpflichtungen geänderten Form keinen Anlass zu ernsten Wettbewerbsbedenken gibt. Die Genehmigung des Zusammenschlusses erfolgt unter der Bedingung, dass die Zusagen vollständig eingehalten werden.

Das Vorhaben wurde am 29. September 2014 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Unternehmen und Produkte
Die nationale Fluggesellschaft Italiens, Alitalia (Alitalia CAI), ist im inländischen und im internationalen Luftverkehr tätig. Sie ist Mitglied der Luftfahrtallianz SkyTeam und zusammen mit Delta und Air France/KLM Teil eines transatlantischen Gemeinschaftsunternehmens. Alitalia nutzt den Flughafen Rom-Fiumicino als Drehkreuz. 2013 beförderte das Unternehmen 24 Millionen Fluggäste.

Ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft Alitalia Loyalty ist ausschließlich für den Betrieb und die Entwicklung des Alitalia-Vielfliegerprogramms "MilleMiglia Programme" zuständig.

Etihad ist die nationale Fluggesellschaft des Emirats Abu Dhabi. Seit Juni 2014 verfügt Etihad über eine Flotte von 102 Flugzeugen und fliegt von ihrem Drehkreuz am internationalen Flughafen Abu Dhabi 103 Ziele an. 2012 und 2013 beförderte Etihad 10,3 Millionen bzw. 11,5 Millionen Fluggäste.

Air Serbia (früher Jat Airways) ist die nationale und wichtigste Fluggesellschaft Serbiens. Über ihr Drehkreuz am Flughafen Belgrad fliegt die Gesellschaft in erster Linie Ziele in den Balkanstaaten und im Mittelmeerraum an. Etihad hält 49 Prozent an Air Serbia und arbeitet auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung mit dem serbischen Staat zusammen, der über die verbleibenden 51 Prozent der Gesellschaftsanteile verfügt. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen