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Rechtsrahmen für Chemikalien in der EU


REACH-Compliance: Europäische Kommission geht gegen Weichmacher in Kunstoffen vor
Gemäß der im REACH-Ausschuss vorgeschlagenen Beschränkung dürfen die vier Phthalate nicht in Erzeugnissen enthalten sein, die von Verbrauchern verwendet werden



Die Europäische Kommission hat weitere Maßnahmen ergriffen, um Verbraucher besser vor giftigen Stoffen zu schützen. So soll das Inverkehrbringen von Produkten eingeschränkt werden, die folgende vier Phthalate enthalten: DEHP, DBP, BBP und DIBP. Phthalate werden häufig als Kunststoff-Weichmacher eingesetzt und finden sich in einer Vielzahl von Produkten des täglichen Lebens, von Spielzeug bis hin zu Sportgeräten. Verbraucher können einem dieser Phthalate oder ihrer Kombination durch verschiedene Quellen ausgesetzt werden, z. B. durch Einnahme von Nahrungsmitteln und Staub, Einatmen von Gegenständen in den Mund, Einatmen von Luft und Staub in Innenräumen sowie durch Staub und Gegenstände, die mit Schleimhäuten und Haut in Berührung kommen.

Gemäß der im REACH-Ausschuss vorgeschlagenen Beschränkung dürfen die vier Phthalate nicht in Erzeugnissen enthalten sein, die von Verbrauchern verwendet werden oder in Innenräumen in einer Konzentration von 0,1 Gew.-Prozent oder mehr einzeln oder in beliebiger Kombination in einem plastifizierten Material erhältlich sind. Der Beschränkungsvorschlag berücksichtigt die kumulativen Auswirkungen und die kombinierte Exposition gegenüber den 4 Phthalaten aus verschiedenen Erzeugnissen.

Der REACH-Ausschuss, der sich aus Experten aller Mitgliedstaaten zusammensetzt, unterstützte die von der Kommission vorgeschlagene Maßnahme einstimmig. Das Europäische Parlament und der Rat haben nun drei Monate Zeit, um die Maßnahme vor ihrer Annahme durch die Kommission zu prüfen. Die Beschränkung wird dann im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und gilt 18 Monate nach Inkrafttreten für Produkte, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU hergestellt werden.

"REACH" ist die europäische Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Sie trat 2007 in Kraft und ersetzte den früheren Rechtsrahmen für Chemikalien in der EU, der in den späten 1960er und den 1970er Jahren eingeführt worden war. Grundsätzlich gilt REACH für praktisch alle chemischen Stoffe. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 04.08.18
Newsletterlauf: 12.09.18


Meldungen: Europäische Kommission

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  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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