Senkung der für Altbatterien gezahlten Preise
Kartellrecht: Europäische Kommission verhängt gegen drei Unternehmen Geldbußen in Höhe von Euro 68 Mio. EUR wegen Autobatterie-Recyling-Kartells
Von 2009 bis 2012 haben vier Recycling-Unternehmen an einem Kartell mitgewirkt und die Einkaufspreise für gebrauchte Bleiakkumulatoren in Belgien, Frankreich, Deutschland und den Niederlanden festgesetzt
Die Europäische Kommission hat den Unternehmen Campine, Eco-Bat Technologies und Recylex eine Geldbuße von insgesamt 68 Mio. Euro auferlegt, da sie Preise für den Ankauf gebrauchter Autobatterien festgesetzt und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben. Ein viertes Unternehmen, Johnson Controls, erhielt keine Geldbuße, da es die Kommission über die Existenz des Kartells informiert hatte.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: "Gut funktionierende Märkte können dazu beitragen, das Abfallaufkommen zu verringern und die Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Daher dulden wir kein Verhalten, das den Wettbewerb beeinträchtigt. Die vier Unternehmen, denen e eine Geldbuße auferlegt wurde, haben Absprachen getroffen, um ihre Gewinne aus dem Recycling von Altbatterien zu maximieren, und damit den Wettbewerb in diesem wesentlichen Glied der Recycling-Kette eingeschränkt.
Von 2009 bis 2012 haben vier Recycling-Unternehmen an einem Kartell mitgewirkt und die Einkaufspreise für gebrauchte Bleiakkumulatoren in Belgien, Frankreich, Deutschland und den Niederlanden festgesetzt. Bei den Unternehmen handelt es sich um Campine (Belgien), Eco-Bat Technologies (Vereinigtes Königreich), Johnson Controls (USA) und Recylex (Frankreich).
Recycling-Unternehmen kaufen von Schrotthändlern oder Schrottsammlern gebrauchte Kfz-Batterien, die von Pkw, Lieferwagen oder Lkw stammen. Die Altbatterien werden von Sammelstellen wie Wartungs- und Reparaturwerkstätten, Batterieverkäufern, Schrottplätzen und Müllhalden erworben. Die Recyling-Unternehmen verwerten und recyceln die Altbatterien und verkaufen das recycelte Blei dann vorrangig an Batteriehersteller, die es für die Herstellung neuer Autobatterien verwenden.
Anders als bei den meisten Kartellen, bei denen die Unternehmen heimlich vereinbaren, ihre Verkaufspreise zu erhöhen, haben die vier Recycling-Unternehmen abgesprochen, die an die Schrotthändler und -sammler gezahlten Einkaufspreise für gebrauchte Autobatterien zu senken. Durch koordinierte Senkung der für Altbatterien gezahlten Preise haben die vier Unternehmen das normale Funktionieren des Marktes behindert und einen Preiswettbewerb verhindert.
Mit diesem Verhalten sollte der Wert der als Schrott verkauften Altbatterien zulasten von deren Verkäufern gesenkt werden. Von dem Kartell betroffen waren insbesondere kleine und mittlere Batteriesammler sowie Schrotthändler.
Der größte Teil der wettbewerbswidrigen Kontakte zwischen den vier Recycling-Unternehmen fand auf bilateraler Basis statt, vor allem in Form von Telefongesprächen, E-Mails oder Textnachrichten. Es gab auch persönliche Kontakte, entweder im Rahmen bilateraler Treffen oder, weniger häufig, im Rahmen multilateraler Treffen. Die Parteien waren sich des illegalen Charakters ihrer Kontakte bewusst und versuchten mitunter, sie durch kodierte Sprache zu verbergen, indem sie zum Beispiel die Witterungsbedingungen als Bezeichnung für verschiedene Preisniveaus verwendeten.
Der Beschluss gewährleistet, dass zwischen den Recylern von Kfz-Batterien Leistungswettbewerb bestehen wird und dass sich für die gebrauchten Kfz-Batterien in Zukunft freie Marktpreise ergeben werden.
Geldbußen
Die Geldbußen wurden auf der Grundlage der Leitlinien der Kommission zur Festsetzung von Geldbußen aus dem Jahr 2006 festgesetzt.
Da sich das Kartell auf eine Absprache von Einkaufspreisen bezog, hat die Kommission für die Festsetzung der Geldbußen den Wert der Einkäufe (und nicht den Wert der Verkäufe) zugrunde gelegt. Da die Einkaufspreise infolge des Kartellverhaltens jedoch vermutlich künstlich verringert wurden, hätten sich wahrscheinlich Geldbußen ergeben, die der wirtschaftlichen Bedeutung der Zuwiderhandlung nicht in vollem Umfang Rechnung getragen hätten. Um eine zu geringe Abschreckungswirkung zu vermeiden, hat die Kommission deshalb ihren in den Leitlinien vorgesehenen Ermessensspielraum genutzt und die Höhe der Geldbußen für alle Parteien um 10 Prozent angehoben.
Die Kommission hat die Geldbuße für Campine um 5 Prozent gesenkt, da das Unternehmen eine geringere Rolle gespielt hat als die übrigen
Kartellbeteiligten
Auf der Grundlage der Mitteilung der Kommission über den Erlass und die Ermäßigung von Geldbußen in Kartellsachen aus dem Jahr 2006 (Kronzeugenregelung):
>> wurde Johnson Controls die andernfalls verhängte Geldbuße von Euro 38.481.300 Mio. EUR vollständig erlassen, da es die Kommission über die Existenz des Kartells informiert hatte.
>> erhielten Eco-Bat und Recylex für ihre Kooperation während der Untersuchung der Kommission Geldbußenermäßigungen.
>> lehnte die Kommission den Antrag von Campine auf Anwendung der Kronzeugenregelung ab, da das Unternehmen seine Beteiligung an der Zuwiderhandlung ihrer Ansicht nach nicht offengelegt hatte.
Hintergrund
Kfz-Batterien sind die weltweit am häufigsten recycelten Konsumgüter. Nahezu 99 Prozent aller Autobatterien in der EU werden recycelt. Jahr für Jahr werden in der EU rund 58 Millionen Kfz-Batterien recycelt.
Am 2. Dezember 2015 nahm die Kommission ein ehrgeiziges Paket zur Kreislaufwirtschaft an. Das Paket beinhaltet einen EU-Aktionsplan mit Maßnahmen, die den gesamten Produktlebenszyklus abdecken: von Design, Materialbeschaffung, Herstellung und Verbrauch bis hin zur Entsorgung und zum Markt für Sekundärrohstoffe. Die Kommission berichtete kürzlich über die Entwicklung und den Fortschritt der wichtigsten Maßnahmen des Aktionsplans. Mehrere dieser Maßnahmen zielen auf die Abfallrecyclingwirtschaft in Europa ab. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 06.03.17
Home & Newsletterlauf: 13.04.17
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