Online-Inhaltedienste auf Reisen
Modernisierung des EU-Urheberrechts: EU ermöglicht Bürgern grenzüberschreitende Nutzung ihrer digitalen Dienste
Rechtsvorschriften sollen mit den Gewohnheiten der Verbraucher Schritt halten
Verhandlungen zwischen den EU-Organen führten zu einer Einigung, durch die Verbraucher auch auf Reisen in der EU Zugang zu ihren zuhause abonnierten Online-Inhaltediensten haben. Die Europäer werden ihre Online-Abonnements für Filme, Sportereignisse, E-Bücher, Videospiele oder Musik bald auch auf Reisen in der EU uneingeschränkt nutzen können. Dies besagt die Einigung, die von den Verhandlungsführern des Europäischen Parlaments, der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission erzielt wurde.
Dies ist der erste Schritt zur Modernisierung des EU-Urheberrechts, die die Kommission in ihrer Strategie für einen digitalen Binnenmarkt vorgeschlagen hatte.
Dank der künftigen Verordnung werden die Verbraucher ihre Online-Inhaltedienste auf Reisen in der EU genauso in Anspruch nehmen können wie zuhause. Die neuen Vorschriften werden ab Anfang 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten gelten, was den Anbietern 9 Monate Zeit lässt, um sich auf die Anwendung der neuen Vorschriften einzustellen.
Die Kommission sorgt dafür, dass Rechtsvorschriften mit den Gewohnheiten der Verbraucher Schritt halten. Im Jahr 2016 nutzten 64 Prozent der Europäer das Internet, um zu spielen oder um Spiele, Bilder, Filme oder Musik zunehmend auch auf mobile Geräte herunterzuladen. In einer Umfrage von 2015 sprach sich jeder dritte Europäer für die grenzüberschreitende Nutzbarkeit (Portabilität) seiner gekauften Inhalte aus. Für junge Leute ist diese Möglichkeit sogar noch wichtiger. Jeder Zweite zwischen 15 und 39 Jahren hielt es für wichtig, dass die Portabilität und der Zugang zu einem abonnierten Dienst auch dann möglich ist, wenn er in Europa unterwegs ist. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 06.03.17
Home & Newsletterlauf: 13.04.17
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.