Online-Inhaltedienste auf Reisen
Modernisierung des EU-Urheberrechts: EU ermöglicht Bürgern grenzüberschreitende Nutzung ihrer digitalen Dienste
Rechtsvorschriften sollen mit den Gewohnheiten der Verbraucher Schritt halten
Verhandlungen zwischen den EU-Organen führten zu einer Einigung, durch die Verbraucher auch auf Reisen in der EU Zugang zu ihren zuhause abonnierten Online-Inhaltediensten haben. Die Europäer werden ihre Online-Abonnements für Filme, Sportereignisse, E-Bücher, Videospiele oder Musik bald auch auf Reisen in der EU uneingeschränkt nutzen können. Dies besagt die Einigung, die von den Verhandlungsführern des Europäischen Parlaments, der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission erzielt wurde.
Dies ist der erste Schritt zur Modernisierung des EU-Urheberrechts, die die Kommission in ihrer Strategie für einen digitalen Binnenmarkt vorgeschlagen hatte.
Dank der künftigen Verordnung werden die Verbraucher ihre Online-Inhaltedienste auf Reisen in der EU genauso in Anspruch nehmen können wie zuhause. Die neuen Vorschriften werden ab Anfang 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten gelten, was den Anbietern 9 Monate Zeit lässt, um sich auf die Anwendung der neuen Vorschriften einzustellen.
Die Kommission sorgt dafür, dass Rechtsvorschriften mit den Gewohnheiten der Verbraucher Schritt halten. Im Jahr 2016 nutzten 64 Prozent der Europäer das Internet, um zu spielen oder um Spiele, Bilder, Filme oder Musik zunehmend auch auf mobile Geräte herunterzuladen. In einer Umfrage von 2015 sprach sich jeder dritte Europäer für die grenzüberschreitende Nutzbarkeit (Portabilität) seiner gekauften Inhalte aus. Für junge Leute ist diese Möglichkeit sogar noch wichtiger. Jeder Zweite zwischen 15 und 39 Jahren hielt es für wichtig, dass die Portabilität und der Zugang zu einem abonnierten Dienst auch dann möglich ist, wenn er in Europa unterwegs ist. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 06.03.17
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