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Wettbewerb nicht wesentlich geschwächt


Fusionskontrolle: Europäische Kommission gibt grünes Licht für Übernahme der Sparten Hochspannungskabel und Kabelzubehör von ABB durch NKT
Die Prüfung war wichtig, denn in dieser Branche hat es bereits kollusive Absprachen gegeben



Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Sparten Hochspannungskabel und Stromkabelzubehör von ABB durch NKT nach der EU-Fusionskontrollverordnung ohne Auflagen freigegeben. Die Kommission gelangte zu dem Ergebnis, dass das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen in Europa weiterhin wirksam mit anderen Wettbewerbern konkurrieren würde.

Sowohl NKT als auch ABB entwickeln und vertreiben über ihre Hochspannungssparte Stromkabel und Kabelzubehör. Die Kommission hat geprüft, wie sich der Wegfall eines Konkurrenten auf den Wettbewerb auswirken würde und ob der Zusammenschluss dazu führen könnte, dass die verbleibenden Unternehmen in der Branche ihr Wettbewerbsverhalten abstimmen.

Die Prüfung war wichtig, denn in dieser Branche hat es bereits kollusive Absprachen gegeben. So stellte die Kommission 2014 fest, dass die größten Hersteller von Hochspannungskabeln, darunter auch NKT und ABB, an einem Kartell zur Beschränkung des Wettbewerbs bei Projekten im Zusammenhang mit Unterwasser- und Erdkabeln beteiligt waren. Die Hersteller hatten Absprachen über die Aufteilung der Märkte und Kunden getroffen. An dem Kartell waren auch japanische und koreanische Hersteller beteiligt, die es unterließen, Gebote für Projekte im EWR abzugeben, um sich aus dem Heimatgebiet der europäischen Unternehmen herauszuhalten.

Die Kommission hat sich im Rahmen ihrer Prüfung vor allem mit den sich überschneidenden Geschäftstätigkeiten der beiden Unternehmen im Hochspannungskabelbereich befasst, so insbesondere mit Drehstrom- und Gleichstrom-Unterwasserkabeln. Solche Kabel werden eingesetzt, um Übertragungsnetze miteinander zu verbinden, die durch Wasser getrennt sind, also beispielsweise um Energie, die in Windparks auf See erzeugt wird, zum Festland zu leiten. NKT ist im Bereich der Gleichstrom-Unterwasserkabel ein potenzieller neuer Marktteilnehmer.

Auf der Grundlage ihrer umfassenden Marktuntersuchung gelangte die Kommission zu dem Ergebnis, dass die geplante Übernahme den Wettbewerb nicht wesentlich schwächen würde und auch weiterhin eine Reihe starker Konkurrenten auf dem Markt tätig wären. So ergab die Untersuchung, dass vor kurzem asiatische Wettbewerber erfolgreich in den Markt eingetreten sind, so unter anderem LS Cables und Sumitomo. Diese Unternehmen tragen nun dazu bei, den Wettbewerb im Bereich Hochspannungskabel und Kabelzubehör zu gewährleisten und zu stärken.

Unternehmen und Produkte
Die ABB-Sparten Hochspannungskabel und Kabelzubehör gehören als Teil des Unternehmensbereichs Power Grids zu 100 Prozent zur ABB-Gruppe. Über die beiden Sparten ist ABB schwerpunktmäßig in Europa tätig in der Entwicklung, Herstellung und im Vertrieb von i) Hoch- und Höchstspannungs-Stromkabelsystemen und ii) Stromkabelzubehör.
NKT ist über seine Kabelsparte in der Herstellung und im Vertrieb von Kabeln tätig. Die Geschäftstätigkeit im Bereich Stromkabel konzentriert sich auf Europa. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 06.03.17
Home & Newsletterlauf: 12.04.17



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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

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    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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