Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Wettbewerb nicht wesentlich geschwächt


Fusionskontrolle: Europäische Kommission gibt grünes Licht für Übernahme der Sparten Hochspannungskabel und Kabelzubehör von ABB durch NKT
Die Prüfung war wichtig, denn in dieser Branche hat es bereits kollusive Absprachen gegeben



Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Sparten Hochspannungskabel und Stromkabelzubehör von ABB durch NKT nach der EU-Fusionskontrollverordnung ohne Auflagen freigegeben. Die Kommission gelangte zu dem Ergebnis, dass das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen in Europa weiterhin wirksam mit anderen Wettbewerbern konkurrieren würde.

Sowohl NKT als auch ABB entwickeln und vertreiben über ihre Hochspannungssparte Stromkabel und Kabelzubehör. Die Kommission hat geprüft, wie sich der Wegfall eines Konkurrenten auf den Wettbewerb auswirken würde und ob der Zusammenschluss dazu führen könnte, dass die verbleibenden Unternehmen in der Branche ihr Wettbewerbsverhalten abstimmen.

Die Prüfung war wichtig, denn in dieser Branche hat es bereits kollusive Absprachen gegeben. So stellte die Kommission 2014 fest, dass die größten Hersteller von Hochspannungskabeln, darunter auch NKT und ABB, an einem Kartell zur Beschränkung des Wettbewerbs bei Projekten im Zusammenhang mit Unterwasser- und Erdkabeln beteiligt waren. Die Hersteller hatten Absprachen über die Aufteilung der Märkte und Kunden getroffen. An dem Kartell waren auch japanische und koreanische Hersteller beteiligt, die es unterließen, Gebote für Projekte im EWR abzugeben, um sich aus dem Heimatgebiet der europäischen Unternehmen herauszuhalten.

Die Kommission hat sich im Rahmen ihrer Prüfung vor allem mit den sich überschneidenden Geschäftstätigkeiten der beiden Unternehmen im Hochspannungskabelbereich befasst, so insbesondere mit Drehstrom- und Gleichstrom-Unterwasserkabeln. Solche Kabel werden eingesetzt, um Übertragungsnetze miteinander zu verbinden, die durch Wasser getrennt sind, also beispielsweise um Energie, die in Windparks auf See erzeugt wird, zum Festland zu leiten. NKT ist im Bereich der Gleichstrom-Unterwasserkabel ein potenzieller neuer Marktteilnehmer.

Auf der Grundlage ihrer umfassenden Marktuntersuchung gelangte die Kommission zu dem Ergebnis, dass die geplante Übernahme den Wettbewerb nicht wesentlich schwächen würde und auch weiterhin eine Reihe starker Konkurrenten auf dem Markt tätig wären. So ergab die Untersuchung, dass vor kurzem asiatische Wettbewerber erfolgreich in den Markt eingetreten sind, so unter anderem LS Cables und Sumitomo. Diese Unternehmen tragen nun dazu bei, den Wettbewerb im Bereich Hochspannungskabel und Kabelzubehör zu gewährleisten und zu stärken.

Unternehmen und Produkte
Die ABB-Sparten Hochspannungskabel und Kabelzubehör gehören als Teil des Unternehmensbereichs Power Grids zu 100 Prozent zur ABB-Gruppe. Über die beiden Sparten ist ABB schwerpunktmäßig in Europa tätig in der Entwicklung, Herstellung und im Vertrieb von i) Hoch- und Höchstspannungs-Stromkabelsystemen und ii) Stromkabelzubehör.
NKT ist über seine Kabelsparte in der Herstellung und im Vertrieb von Kabeln tätig. Die Geschäftstätigkeit im Bereich Stromkabel konzentriert sich auf Europa. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 06.03.17
Home & Newsletterlauf: 12.04.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen