Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Compliance in der Außenwirtschaft


Europäische Kommission modernisiert EU-Zollverfahren
Die Kommission ist seit mehreren Jahren mit einer grundlegenden Überarbeitung der Zollvorschriften in der EU beschäftigt

(24.08.15) - Die Europäische Kommission hat einen Rechtsakt zur Schaffung eines einfacheren, moderneren und stärker integrierten EU-Zollsystems angenommen, um den grenzüberschreitenden Handel zu unterstützen und die EU-weite Zusammenarbeit im Zollbereich zu verstärken. Dieser Rechtsakt beruht auf dem Zollkodex der Europäischen Union, der im Jahr 2013 angenommen wurde und die Zollverfahren des 21. Jahrhunderts regelt.

Die Zolldienste spielen eine zentrale Rolle bei der Überwachung der Außengrenzen der EU und der Erleichterung des Handels. Die Zollunion ist der operative Arm eines Großteils der handelspolitischen Maßnahmen der EU. Darüber hinaus werden die Zollbehörden von staatlichen Stellen zunehmend beauftragt, deren politische Maßnahmen an der Grenze durchzusetzen. Die EU-Zollbehörden haben mit 16 Prozent des Welthandels zu tun, was über zwei Milliarden Tonnen Waren pro Jahr im Wert von 3400 Mrd. EUR entspricht.

Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, erklärte hierzu: "Ein modernes, kosteneffizientes Zollsystem vereinfacht den internationalen Handel und fördert das Wachstum. Zudem ist es für die Gewährleistung der Sicherheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger und für den Schutz der Interessen der Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung."

Die Kommission ist seit mehreren Jahren mit einer grundlegenden Überarbeitung der Zollvorschriften in der EU beschäftigt. Die Grundverordnungen wurden 2013 geändert. In der Folge müssen detaillierte Rechtsakte erlassen werden, so dass die neuen Vorschriften ab dem 1. Mai 2016 angewendet werden können.

Der heutige Beschluss ergeht in Form eines delegierten Rechtsakts. Diese Art von Rechtsakt wurde 2010 durch den Vertrag von Lissabon eingeführt, um die Kommission zu ermächtigen, die technischen, nicht wesentlichen Bestandteile eines bestehenden Rechtsakts – in diesem Fall des Zollkodexes der Union – anzunehmen.

Der angenommene Rechtsakt deckt ein breites Spektrum der Tätigkeit des Zolls ab, etwa

>> Vereinfachungen des Zollverfahrens der aktiven Veredelung, das die Verarbeitung von Nichtunionswaren ermöglicht, ohne dass Einfuhrzölle und andere Abgaben zu entrichten sind, um die Schaffung von Mehrwert in der EU zu fördern;
>> klarere Vorschriften, um die Gleichbehandlung der Wirtschaftsbeteiligten in der EU zu gewährleisten;
>> umfassende Bestimmungen, damit Entscheidungen und Bewilligungen des Zolls künftig EUweit gelten;
>> Erstellung gemeinsamer Datenanforderungen, die als Grundlage für neue, die Mitgliedstaaten und Zollverwaltungen verbindende IT-Systeme dienen, damit ein reibungsloser Informationsaustausch sichergestellt wird;
>> Verbesserung des Risikomanagements, um den Handel mit illegalen und verbotenen Waren, den Terrorismus und andere kriminelle Aktivitäten besser zu bekämpfen.

Der delegierte Rechtsakt wird nunmehr vom Europäischen Parlament und vom Rat geprüft. Beide Organe können gemäß Artikel 290 AEUV innerhalb von zwei Monaten Einwände erheben. Diese Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden.

Hintergrund
Die Zollunion der EU ist seit mehr als vierzig Jahren ein stabiles Fundament für wirtschaftliche Integration und Wirtschaftswachstum in Europa.Die Zollgesetzgebung wird auf EU-Ebene beschlossen, während für die Durchführung dieser Rechtsvorschriften in erster Linie die Mitgliedstaaten zuständig sind.

Effiziente Zollverwaltungen sind unerlässlich, um für die Wirtschaftsteilnehmer in den einzelnen Mitgliedstaaten gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und die Außengrenzen der EU zu überwachen.

Im Jahr 2012 hat die Kommission in der Mitteilung über den Zustand der Zollunion dargelegt, wie die Zollunion bis 2020 robuster und einheitlicher werden kann. Die Mitteilung sah eine Reform des Rechtsrahmens sowie eine große Wende hin zur Digitalisierung vor. Durch den 2013 in Kraft getretenen Zollkodex der Europäischen Union (UZK) kann sich der Zoll stärker auf Handelserleichterungen sowie auf Sicherheit, Gefahrenabwehr und den Schutz des geistigen Eigentums konzentrieren. Außerdem wird die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden und anderen Diensten verbessert.

Der jetzt delegierte Rechtsakt stützt sich auf diese Ziele und regelt die Einzelheiten der Vorschriften, die ab dem 1. Mai 2016 gelten werden. Er wird durch einen Verfahrensvorschriften enthaltenden Durchführungsrechtsakt ergänzt, der den Mitgliedstaaten zeitgleich vorgelegt wird. Über den Durchführungsrechtsakt wird im Ausschuss für den Zollkodex abgestimmt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt.

Zur Vorbereitung des delegierten Rechtsakts hat sich die Kommission eingehend mit den Mitgliedstaaten und den Interessengruppen aus der Wirtschaft beraten. Der Rechtsakt wurde geraume Zeit vor dem 1. Mai 2016 erlassen, damit sich die Beteiligten darauf einstellen können.

Für weitere Informationen siehe:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/customs_code/union_customs_code/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen