Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Betrug an Investoren und Verbrauchern


EU-Rat unterstützt Vorschlag der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Manipulationen finanzieller Benchmarks
Genauigkeit und Integrität der für Finanzinstrumente und Finanzkontrakte verwendeten Benchmarks


(27.02.15) - Die EU hat angesichts der jüngsten Skandale im Zusammenhang mit der Manipulation des LIBOR und des EURIBOR einen neuen Schritt zur Wiederherstellung des Vertrauens der Öffentlichkeit in finanzielle Benchmarks unternommen. Die Europäische Kommission begrüßt, dass der Rat den vorgeschlagenen neuen Vorschriften zur Steigerung der Robustheit und Zuverlässigkeit von Benchmarks, die bei Finanzinstrumenten (z. B. Anleihen, Aktien, Futures und Swaps) und Finanzkontrakten (z. B. Hypotheken und Verbraucherverträgen) in der EU verwendet werden, zugestimmt hat. Die Kommission hatte im September 2013 neue Standards vorgeschlagen, nachdem sich herausgestellt hatte, dass mehrere Benchmarks manipuliert worden waren, was für mehrere Banken in Europa und den USA zu Geldstrafen in Höhe von mehreren Millionen Euro führte.

"Die Manipulation von Benchmarks kommt einem Betrug an Investoren und Verbrauchern gleich und untergräbt das Vertrauen in die Märkte. Ich begrüße die heutige Zustimmung durch den Rat. Die vorgeschlagene Verordnung wird sicherstellen, dass unsere Benchmarks robust, verlässlich und repräsentativ sind", erklärte der EU-Kommissar für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, Jonathan Hill. "Ich hoffe, dass wir diesen Vorschlag schnell voranbringen können und dass das Europäische Parlament sich so bald wie möglich auf einen Standpunkt einigt."

Hintergrund:
Eine Benchmark ist ein Index oder Indikator, der auf der Grundlage repräsentativer Daten oder Informationen berechnet und zur Bepreisung von Finanzinstrumenten oder Finanzkontrakten bzw. zur Messung der Wertentwicklung von Investmentfonds herangezogen wird. Beispiele sind der LIBOR (London Interbank Offered Rate) und der EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) – beides Referenzzinssätze im Interbankengeschäft – sowie Referenzölpreise und Aktienmarktindizes. In der Finanzwirtschaft bestimmen Benchmarks die Preise vieler Derivatkontrakte. Im täglichen Leben der Verbraucher legen sie für Millionen von Haushalten in der EU die Höhe ihrer Hypothekenzinsen fest.

Die Kommission hat am 18. September 2013 einen Vorschlag für eine Benchmark-Verordnung angenommen, um das Funktionieren und die Verwaltung der in der EU ermittelten und verwendeten Benchmarks zu verbessern und sicherzustellen, dass sie nicht manipuliert werden. Die vorgeschlagene Verordnung setzt die auf internationaler Ebene von der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) in den Jahren 2012 und 2013 vereinbarten Grundsätze um und steht mit diesen im Einklang. Der Rat hat sich heute auf ein Verhandlungsmandat zur Erzielung einer Einigung mit dem Europäischen Parlament über diesen Vorschlags verständigt. Sobald sich das Europäische Parlament auf einen Standpunkt geeinigt hat, werden die beiden Rechtsetzungsorgane der EU über den endgültigen Wortlaut der Verordnung verhandeln.

Die neuen Vorschriften werden nach ihrer Annahme zur Genauigkeit und Integrität der für Finanzinstrumente und Finanzkontrakte verwendeten Benchmarks beitragen, indem sie:

>> sicherstellen, dass die Benchmark-Kontributoren je nach Art der Benchmark (z. B. Rohstoff-Benchmarks oder Zins-Benchmarks) einer zuvorigen Genehmigung bedürfen und einer ständigen Kontrolle unterliegen;

>> die Handhabung der Benchmarks verbessern (z. B. Umgang mit Interessenkonflikten) und eine größere Transparenz bezüglich der Ermittlung der Benchmarks vorschreiben;

>> eine geeignete Überwachung sehr wichtiger, sogenannter kritischer Benchmarks wie EURIBOR und LIBOR gewährleisten, bei denen Berechnungsfehler zu Risiken für viele Marktteilnehmer führen und sogar das Funktionieren und die Integrität der Märkte und die Finanzstabilität beeinträchtigen könnten.
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen