Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Bekämpfung von Steuervermeidung


Europäische Kommission schafft Grundlagen für mehr Fairness und Transparenz bei der Besteuerung in der EU
Für Präsident Juncker ist die Bekämpfung von Steuerflucht und Steuervermeidung ein vorrangiges politisches Ziel der Kommission

(27.02.15) - Die Europäische Kommission hat ihre ehrgeizige Agenda zur Bekämpfung von Steuervermeidung und aggressiver Steuerplanung in Angriff genommen. Im Kollegium der Kommissionsmitglieder fand eine erste Orientierungsdebatte darüber statt, wie die Besteuerung in der EU fairer und transparenter werden kann.

Für Präsident Juncker ist die Bekämpfung von Steuerflucht und Steuervermeidung ein vorrangiges politisches Ziel der Kommission. In den Diskussionen ging es um die dringendsten Maßnahmen, die in diesem Bereich ergriffen werden müssen. Es herrschte Einvernehmen darüber, dass Unternehmen dort besteuert werden müssen, wo sie ihre gewinnbringenden wirtschaftlichen Tätigkeiten ausüben, und nicht durch aggressive Steuerplanung einer angemessenen Besteuerung entgehen dürfen. Somit gab es im Kollegium einen breiten Konsens darüber, dass die Steuertransparenz im Bereich der Körperschaftbesteuerung unbedingt verbessert werden muss.

In diesem Sinne kam das Kollegium der Kommissionsmitglieder überein, im März ein Paket zur Steuertransparenz vorzustellen.

"Ein prosperierendes Europa benötigt faire, transparente und berechenbare Steuersysteme, damit die Unternehmen investieren und die Verbraucherinnen und Verbraucher wieder Vertrauen fassen. Im Zuge unserer Ziels, den Binnenmarkt zu vertiefen und fairer zu gestalten, möchten wir in der EU und weltweit die Steuertransparenz verbessern und einen faireren Steuerwettbewerb erreichen. Es ist inakzeptabel, dass die Steuerbehörden auf zugespielte Informationen angewiesen sind, um Steuervorschriften durchsetzen zu können", erklärte Valdis Dombrovskis, für den Euro und den sozialen Dialog zuständiger Vizepräsident der Kommission.

Pierre Moscovici, Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, erklärte: "Missbräuchliche Steuerpraktiken und schädliche Steuerregelungen scheuen das Licht. Transparenz und Zusammenarbeit sind ihre natürlichen Feinde. Nunmehr ist es an der Zeit, eine neue Offenheit zwischen den Steuerverwaltungen und ein neues Zeitalter der Solidarität zwischen den Regierungen einzuleiten, um Steuergerechtigkeit zu gewährleisten. Die Kommission setzt sich nachdrücklich für die höchstmögliche Steuertransparenz in Europa ein."

Die Kommission lässt den Ankündigungen ihres Arbeitsprogramms vom Dezember rasch Taten folgen. So wird sie im kommenden Monat Rechtsvorschriften zur Ausdehnung des automatischen Austauschs von Informationen auf verbindliche Steuerauskünfte vorschlagen. Nach den derzeitigen EU-Vorschriften tauschen die Mitgliedstaaten kaum Informationen über solche Vorentscheide aus, die ihre oft sehr komplexen Körperschaftsteuerregelungen betreffen. Daher ist es für die Steuerbehörden schwierig, zu beurteilen, wo ein Unternehmen seine Wirtschaftstätigkeiten tatsächlich ausübt, und auf dieser Grundlage Steuervorschriften angemessen anzuwenden. Die Folge davon ist, dass viele multinationale Unternehmen versuchen, Gewinne zu verlagern und ihre Steuerschuld zu minimieren, wodurch den Regierungen in der EU wertvolle Steuereinnahmen entgehen und eine faire Besteuerung behindert wird.

Der im März erfolgende Vorschlag wird von verschiedenen Maßnahmen zur Erhöhung der Steuertransparenz begleitet. In der heutigen Orientierungsdebatte wurden verschiedene Optionen – legislativer und nichtlegislativer Art – geprüft.

Auf dieses Paket zur Steuertransparenz sollen im Laufe des Jahres weitere Arbeiten folgen. Im Sommer wird die Kommission ein zweites Maßnahmenpaket – zur fairen und effizienten Körperschaftbesteuerung – vorlegen, in dem auch aktuelle Initiativen der G20 und der OECD zur Bekämpfung von Steuervermeidung berücksichtigt werden.

Hintergrund:
Die Kommission wird im März ein Paket zur Steuertransparenz vorlegen, das einen Legislativvorschlag für den automatischen Austausch von Informationen über verbindliche Steuerauskünfte umfasst.

In ihrem Arbeitsprogramm vom Dezember kündigte die Kommission Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung an, um zu gewährleisten, dass die Steuern in dem Land entrichtet werden, in dem die Gewinne anfallen.

Präsident Juncker erklärte in seinen Politischen Leitlinien, die er am 15. Juli 2014 dem Europäischen Parlament vorstellte: "Wir brauchen mehr Fairness in unserem Binnenmarkt. Während wir die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für ihre Steuersysteme anerkennen, sollten wir unsere Anstrengungen im Kampf gegen Steuerumgehung und Steuerbetrug verstärken, damit alle ihren gerechten Teil beitragen."

Parallel dazu setzt die Kommission vier eingehende beihilferechtliche Prüfungen (siehe auch hier) von verbindlichen Steuerauskünften in den Niederlanden, Irland und Luxemburg fort. Am Monatsanfang hat sie die Prüfung einer belgischen Steuerregelung eingeleitet, die multinationalen Unternehmen ermöglicht, ihre Körperschaftsteuerschuld in Belgien erheblich zu verringern. Außerdem hat die Kommission alle Mitgliedstaaten gebeten, sie über ihre Praxis hinsichtlich verbindlicher Steuerauskünfte zu unterrichten, damit sie feststellen kann, ob und wo der Wettbewerb im Binnenmarkt durch selektive Steuervergünstigungen verfälscht wird.
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen