Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Mehrwertsteuerbetrug drastisch einschränken


Faire Besteuerung: Europäische Kommission schlägt endgültige technische Maßnahmen zur Schaffung eines betrugssicheren EU-Mehrwertsteuersystems vor
Die Inbetriebnahme der Eckpfeiler des endgültigen Mehrwertsteuersystems macht wichtige Änderungen der Mehrwertsteuerrichtlinie notwendig



Die Europäische Kommission hat die detaillierten technischen Änderungen an den EU-Vorschriften über die Mehrwertsteuer (MwSt.) vorgeschlagen, die unseren jüngsten Vorschlag zur Überarbeitung des Systems, um es betrugssicherer zu machen, ergänzen. Das Maßnahmenpaket ändert die Mehrwertsteuervorschriften erheblich und soll Unternehmen in der gesamten EU das Leben erleichtern. Es setzt einer 25 Jahre andauernden "vorläufigen" Mehrwertsteuerregelung am Binnenmarkt ein Ende. Im Oktober letzten Jahres schlug die Kommission die wichtigsten Grundsätze für die Schaffung eines einheitlichen EU-Mehrwertsteuerraums vor, der dabei helfen soll, den Betrug, der die nationalen Haushalte der EU-Mitgliedstaaten derzeit schätzungsweise 50 Mrd. EUR jährlich kostet, zu bekämpfen. Die Kommission hofft, dass diese technischen Maßnahmen einen Anstoß zu Diskussionen in den Mitgliedstaaten über die allgemeinen Grundsätze oder "Eckpfeiler" eines einfacheren und belastbaren endgültigen EU-Mehrwertsteuersystems für den Warenhandel innerhalb der EU geben werden.

Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, erklärte dazu: "Die Vorschläge, die wir vorstellen, sind die letzten Bausteine für die Überarbeitung des EU-Mehrwertsteuersystems. Sie werden dank der elektronischen zentralen Anlaufstelle für Anbieter die Voraussetzungen für einfachere Vorschriften, weniger Bürokratie und ein benutzerfreundlicheres System schaffen. Es ist an der Zeit, dass unsere Mitgliedstaaten einander vertrauen, wenn es um die Erhebung der Mehrwertsteuer auf EU-interne Umsätze geht. Wir schätzen, dass unser Vorschlag die 50 Milliarden EUR, die jedes Jahr durch grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug verloren gehen, um 80 Prozent reduzieren könnte. Ich hoffe, die Mitgliedstaaten ergreifen nun die Gelegenheit, ein qualitatives Mehrwertsteuersystem für die EU einzuführen."

Hauptelemente des Vorschlags
Die Inbetriebnahme der Eckpfeiler des endgültigen Mehrwertsteuersystems macht wichtige Änderungen der Mehrwertsteuerrichtlinie notwendig. Von 408 Artikeln der aktuellen Mehrwertsteuerrichtlinie müssen rund 200 angepasst werden, um die folgenden Vorteile für Unternehmen und nationale Haushalte zu bringen:

Vereinfachung der Besteuerung von Waren
Im derzeitigen Mehrwertsteuersystem wird der Warenhandel in zwei Transaktionen unterteilt: einen von der Mehrwertsteuer befreiten Verkauf im Ursprungsmitgliedstaat und einen besteuerten Kauf im Bestimmungsmitgliedstaat. Der Vorschlag beendet diese künstliche Aufspaltung einer einzigen Transaktion. Nach seiner Annahme werden die in den Mehrwertsteuervorschriften enthaltenen Änderungen den grenzüberschreitenden Warenhandel als "einheitliche steuerpflichtige Lieferung" definieren. Damit wird sichergestellt, dass Waren in dem Mitgliedstaat besteuert werden, in dem die Beförderung der Waren endet – genau so, wie es sein sollte. Mehrwertsteuerbetrug sollte dadurch drastisch eingedämmt werden.

Ein zentrales Online-Portal ("One-Stop-Shop") für Händler
Damit die Änderung der Mehrwertsteuervorschriften für Unternehmen so reibungslos wie möglich verläuft, sollen mit den vorgelegten Modifikationen die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Online-Portals für alle Business-to-Business-Händler der EU zur Abführung ihrer Mehrwertsteuer geschaffen werden. Dies wurde in den Reformvorschlägen der Kommission im Oktober 2017 angekündigt. Das System wird auch für Unternehmen außerhalb der EU, die an Unternehmen innerhalb der Union verkaufen und sich andernfalls in jedem Mitgliedstaat für die Mehrwertsteuer registrieren müssten, zugänglich sein. Sobald das System eingeführt worden ist, müssen diese Unternehmen lediglich einen Intermediär in der EU benennen, der sich für sie um die Mehrwertsteuer kümmert.

Weniger Bürokratie
Die Änderungen starten die Selbstkontrolle des Mehrwertsteuersystems neu und verringern die Anzahl der administrativen Schritte, die Unternehmen durchlaufen müssen, wenn sie an Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten verkaufen wollen. Bestimmte Berichtspflichten im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuerübergangsregelung werden für den Warenhandel nicht mehr nötig sein. Die Rechnungsstellung im EU-weiten Handel wird den Gesetzen des Mitgliedstaats des Verkäufers unterliegen, was eine Erleichterung für Anbieter sein sollte.

Verkäufer ist zuständig für die Mehrwertsteuererhebung
In der Ankündigung wird klargestellt, dass der Verkäufer die entsprechende Mehrwertsteuer erheben sollte. Beim Verkauf von Waren an Kunden in einem anderen EU-Land entspricht diese dem Steuersatz des Bestimmungsmitgliedstaates. Nur wenn es sich bei dem Kunden um einen zertifizierten Steuerpflichtigen (d. h. um einen von der Steuerverwaltung als zuverlässig angesehenen Steuerzahler) handelt, ist der Erwerber der Waren mehrwertsteuerpflichtig.

Hintergrund
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist für den EU-Binnenmarkt sehr wichtig. Die Mehrwertsteuer hat die Umsatzsteuern ersetzt, die den Wettbewerb verfälscht und den freien Warenverkehr behindert haben. Das System wurde später geändert, um Kontrollen und Formalitäten beim Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten abzuschaffen. Die Mehrwertsteuer ist eine bedeutende und wachsende Quelle öffentlicher Einnahmen in der EU, die sich 2015 auf über 1 Billion EUR belief, was 7 Prozent des BIP der EU entspricht. Darüber hinaus stellt die Mehrwertsteuer eine Eigenmittelquelle der EU dar. Als Verbrauchsteuer ist sie eine der wachstumsfreundlichsten Formen der Besteuerung.

Die Kommission hat stets auf eine Reform des Mehrwertsteuersystems gedrängt. 2016 verkündete die Kommission in ihrem Mehrwertsteuer-Aktionsplan ihre Absicht, ein endgültiges Mehrwertsteuersystem für die EU einzuführen. Seitdem wurden Fortschritte mit den neuen Bestimmungen zur Mehrwertsteuer auf Online-Käufe erzielt und die Kommission hat bereits ihre Vorschläge zu wichtigen Grundsätzen des zukünftigen EU-Mehrwertsteuerraums und zu einer großen Reform darüber, wie Mehrwertsteuersätze in den EU-Mitgliedstaaten festgelegt werden, eingereicht. Der Vorschlag schließt an diese vorausgehenden Schritte an. Wir haben der Auffassung des Europäischen Parlaments und des Rates Rechnung getragen, dass jedes künftige Mehrwertsteuersystem auf der Besteuerung im Bestimmungsland (dem Land, in dem die Waren oder Dienstleistungen konsumiert werden) basieren sollte.

(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 14.06.18
Newsletterlauf: 09.07.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen