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Wettbewerb auf Roamingvorleistungsmärkten


Abschaffung der Roamingaufschläge: Einigung in den Verhandlungen über EU-Vorleistungsentgelte
Vorschriften für das vorgesehene "Roaming zu Inlandspreisen" ab dem 15. Juni 2017 Wirklichkeit



Ab dem 15. Juni werden die Europäer in der EU reisen können, ohne Roaminggebühren zu zahlen, nachdem sich die Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission darüber geeinigt haben, wie die Roamingvorleistungsmärkte reguliert werden sollen. Die EU-Organe einigten sich über die Regulierung der Preise, die sich die Betreiber gegenseitig in Rechnung stellen, wenn ihre Kunden beim Roaming andere Netze in der EU benutzen.

Diese politische Einigung war eine letzte Hürde, die genommen werden musste, damit das in den Vorschriften für den Telekommunikationsbinnenmarkt vorgesehene "Roaming zu Inlandspreisen" ab dem 15. Juni 2017 Wirklichkeit werden kann. Das bedeutet, dass EU-Verbraucher auf Reisen in der EU für Anrufe, verschickte SMS-Nachrichten und das Surfen im Internet mit Mobilgeräten dieselben Preise zahlen werden wie zuhause. Die Einigung macht das Roaming zu Inlandspreisen für die Menschen annehmbar und für die Unternehmen tragfähig und stellt gleichzeitig sicher, dass die Kosten gedeckt werden können und der Wettbewerb auf den nationalen Roamingvorleistungsmärkten erhalten bleibt.

Dank dieser politischen Einigung über die Vorleistungsbedingungen sowie dank der Regelung der angemessenen Nutzung und des Tragfähigkeitsmechanismus, die von der Kommission im Dezember 2016 vorgelegt worden waren, werden Verbraucher ihre Mobilgeräte auch auf vorübergehenden Auslandsreisen in der EU zu den Bedingungen ihrer inländischen Verträge nutzen können. Wenn Verbraucher die vertraglichen Nutzungsgrenzen beim Roaming überschreiten, dürfen etwaige zusätzliche Entgelte nicht höher sein als die für die Vorleistungsebene festgelegten Obergrenzen.

Die Verhandlungsführer haben sich auf folgende Obergrenzen geeinigt:
>>
3,2 Cent pro Minute für Anrufe, ab 15. Juni 2017,
>> 1 Cent pro SMS, ab 15. Juni 2017,
>> eine schrittweise Senkung der Preisobergrenzen für Datenverkehr über 5 Jahre, von 7,7 EUR pro GB (ab 15. Juni 2017) auf 6 EUR pro GB (ab 1. Januar 2018), dann auf 4,5 EUR pro GB (ab 1. Januar 2019), 3,5 EUR pro GB (ab 1. Januar 2020), 3 EUR pro GB (ab 1. Januar 2021) und schließlich 2,5 EUR pro GB (ab 1. Januar 2022).
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 06.03.17
Home & Newsletterlauf: 13.04.17



Meldungen: Europäische Kommission

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