Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Anonyme Weitergabe von Informationen


EU-Wettbewerbskommissarin stellt neues Online-Instrument für Whistleblower vor
Das neue Instrument wahrt die Anonymität von Whistleblowern mit Hilfe eines speziellen verschlüsselten Mitteilungssystems, das eine wechselseitige Kommunikation ermöglicht



EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat ein neues Instrument vorgestellt, das es Hinweisgebern (Whistleblowern) erleichtern soll, die Kommission anonym über geheime Kartelle und andere Wettbewerbsverstöße zu informieren. Damit können Einzelpersonen anonym das Vorgehen gegen Kartelle und andere wettbewerbswidrige Praktiken unterstützen. "Das System bedeutet, dass wir mit ihnen in beide Richtungen kommunizieren können, ohne ihre Anonymität zu riskieren, während wir Informationen sammeln. Es ähnelt dem System, das seit 2013 in Deutschland gut funktioniert, und ich hoffe es wird uns helfen, die Verbraucher noch effektiver zu schützen", sagte Vestager. Bisher wurden die meisten Kartelle mit Hilfe des Kronzeugenprogramms der Kommission aufgedeckt: Unternehmen können ihre Beteiligung an einem Kartell melden, zum Ausgleich dafür erhalten sie eine Ermäßigung der gegen sie verhängten Geldbuße.

Einzelpersonen, denen das Bestehen oder die Funktionsweise eines Kartells oder andere Verstöße gegen das Kartellrecht bekannt sind, haben durch das neue Instrument der Kommission nun die Möglichkeit, zur Beendigung dieser Praktiken beizutragen.

Mit dem neuen System steigt die Wahrscheinlichkeit, dass diese Verstöße aufgedeckt und verfolgt werden. Damit hält es Unternehmen auch davon ab, in Kartelle einzusteigen oder darin zu verbleiben oder sich in anderer Weise rechts- und wettbewerbswidrig zu verhalten. So ergänzt und stärkt es die Wirksamkeit des Kronzeugenprogramms der Kommission.

Das neue Instrument wahrt die Anonymität von Whistleblowern mit Hilfe eines speziellen verschlüsselten Mitteilungssystems, das eine wechselseitige Kommunikation ermöglicht. Dieser Dienst wird von einem spezialisierten externen Dienstleister bereitgestellt, der als Mittler fungiert; es wird ausschließlich der Inhalt der empfangenen Nachrichten weitergegeben; Metadaten, die Rückschlüsse auf die Identität des Absenders der Informationen zulassen könnten, werden nicht übermittelt.

Das neue Instrument
>> ermöglicht es Einzelpersonen, Informationen weiterzugeben und die Kommission aufzufordern, die Mitteilungen zu beantworten,
>> macht es der Kommission möglich, ihrerseits Erläuterungen und Einzelheiten zu erfragen,
>> wahrt die Anonymität der Einzelperson durch verschlüsselte Kommunikation und den Einsatz eines externen Dienstleisters,
>> soll die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die erhaltenen Informationen hinreichend präzise und verlässlich sind, sodass die Kommission den Hinweisen mit einer Untersuchung nachgehen kann.

Einzelpersonen, die zur Preisgabe ihrer Identität bereit sind, können die Generaldirektion Wettbewerb der Kommission direkt über eine eigens dazu geschaltete Telefonnummer und eine spezielle E-Mail-Adresse erreichen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 26.04.17
Home & Newsletterlauf: 18.05.17



Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen