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Häufung der Risiken im Schattenbanksektor


Fahrplan der Europäischen Kommission für die Bekämpfung der mit dem Schattenbankwesen verbundenen Risiken
Um Risiken wirksam zu überwachen und wenn nötig einschreiten zu können, ist es notwendig, detaillierte, zuverlässige und umfassende Daten zu diesem Sektor zu sammeln


(01.10.13) - Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung zum Schattenbankwesen verabschiedet und neue Vorschriften für Geldmarktfonds vorgeschlagen. Die Mitteilung knüpft an das Grünbuch zum Schattenbankwesen des vergangenen Jahres an. Sie gibt einen Überblick über die von der Kommission bislang geleistete Arbeit und führt weitere mögliche Maßnahmen in diesem wichtigen Bereich auf.

Die erste dieser Maßnahmen, die aus den vorgeschlagenen neuen Vorschriften für Geldmarktfonds besteht, wird heute vorgestellt. Sie soll dafür sorgen, dass Geldmarktfonds durch Verbesserung ihres Liquiditätsprofils und Erhöhung ihrer Stabilität bei einer angespannten Marktlage einem Rücknahmedruck besser standhalten können.

Hierzu Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Michel Barnier, sagte: "Wir haben Banken und Märkte umfassend reguliert. Jetzt müssen wir die Risiken begrenzen, die mit dem Schattenbanksystem verbunden sind. Dieses spielt eine wichtige Rolle bei der Finanzierung der Realwirtschaft, weshalb wir dafür sorgen müssen, dass es transparent ist und dass der durch die Stärkung bestimmter Finanzinstitute und Märkte erzielte Nutzen nicht durch eine Verlagerung der Risiken in weniger stark regulierte Sektoren geschmälert wird."

Hintergrund
Das Schattenbankwesen ist ein System der Kreditvermittlung, an dem Unternehmen und Tätigkeiten außerhalb des regulären Banksystems beteiligt sind. Schattenbanken sind nicht wie normale Banken reguliert, üben aber dennoch bankähnliche Tätigkeiten aus. Der Rat für Finanzstabilität hat das Volumen des globalen Schattenbanksystems für 2011 grob auf rund 51 Bio. EUR geschätzt. Dies entspricht 25 bis 30 Prozent des gesamten Finanzsystems und der Hälfte aller Bankaktiva. Das Schattenbankwesen ist daher für das europäische Finanzsystem systemrelevant.

Seit dem Beginn der Finanzkrise im Jahr 2007 hat die Europäische Kommission eine umfassende Reform des Finanzdienstleistungssektors in Europa eingeleitet. Durch die Behebung der in der Krise zutage getretenen Mängel und Schwächen soll ein solider und stabiler Finanzsektor geschaffen werden, der für die Realwirtschaft unerlässlich ist. Einer Häufung der Risiken im Schattenbanksektor, die sich teils dadurch ergibt, dass bestimmte Banktätigkeiten aufgrund neuer Vorschriften in den weniger stark regulierten Schattenbanksektor abgedrängt werden, muss jedoch vorgebeugt werden.

Geldmarktfonds sind für Finanzinstitute, Unternehmen und Staaten eine wichtige kurzfristige Finanzierungsquelle. In Europa halten Geldmarktfonds rund 22 Prozent aller kurzfristigen Schuldtitel, die von Staaten oder Unternehmen aufgelegt werden, sowie 38 Prozent der kurzfristigen Schuldtitel des Banksektors. Aufgrund der systemischen Zusammenhänge zwischen Geldmarktfonds und Banksektor sowie zwischen Geldmarktfonds und Unternehmens- sowie Staatsfinanzierung steht die Tätigkeit der Geldmarktfonds im Zentrum der internationalen Arbeiten zum Thema Schattenbanken.

Hauptelemente der Mitteilung zum Schattenbankwesen und des Entwurfs einer Verordnung über Geldmarktfonds:

In der Mitteilung werden die entscheidenden Fragen im Zusammenhang mit dem Schattenbanksystem und die zur Begrenzung der Risiken bereits ergriffenen Maßnahmen dargelegt, darunter die Vorschriften zur Regelung der Tätigkeit von Hedgefonds und die Stärkung der Beziehungen zwischen Banken und unregulierten Akteuren (die Bestimmungen über die Verbriefungspositionen in den geänderten Rechtsvorschriften zu den Eigenkapitalanforderungen).

Die Mitteilung liefert einen Überblick über die von der Kommission ermittelten Prioritäten zur Ergreifung von Initiativen, unter anderem in folgenden Bereichen:

>> Schaffung eines Rahmens für Geldmarktfonds: Die neuen, heute vorgeschlagenen Vorschriften betreffen Geldmarktfonds, die in Europa ihren Sitz haben oder dort verkauft werden, und sollen deren Liquiditätsprofil und ihre Stabilität verbessern:

>> Liquiditätsmanagement: Mindestens 10 Prozent des Portfolios von Geldmarktfonds sollten aus täglich fälligen Vermögenswerten und weitere 20 Prozent aus wöchentlich fälligen Vermögenswerten bestehen. Mit Erfüllung dieser Forderung sollen Geldmarktfonds in die Lage versetzt werden, Rückzahlungen an Investoren leisten zu können, die kurzfristig Mittel abziehen wollen. Um zu vermeiden, dass ein einzelner Emittent einen unangemessen großen Anteil des Nettoinventarwerts eines Geldmarktfonds hält, würde das Kreditrisiko gegenüber einzelnen Emittenten auf 5 Prozent des Portfolio des Geldmarktfonds (wertmäßig) gedeckelt. Bei Standard-Geldmarktfonds könnten auf einen einzelnen Emittenten 10 Prozent des Portfolios entfallen.

>> Stabilität: Um einen konstanten Nettoinventarwert zu gewährleisten und der Neigung von Geldmarktfonds Rechnung zu tragen, zur Stabilisierung von Anteilsrücknahmen zum Nennwert die Unterstützung der Investoren vorauszusetzen, sehen die neuen Vorschriften vor, dass solche Geldmarktfonds einen vordefinierten Kapitalpuffer schaffen. Dieser Puffer wird zur Unterstützung stabiler Anteilsrücknahmen in Zeiten sinkender Anlagevermögenswerte der Geldmarktfonds aktiviert.

>> Transparenz des Schattenbanksektors: Um Risiken wirksam zu überwachen und wenn nötig einschreiten zu können, ist es notwendig, detaillierte, zuverlässige und umfassende Daten zu diesem Sektor zu sammeln.

>> Wertpapierrecht und Risiken im Zusammenhang mit Wertpapierfinanzierungsgeschäften (vor allem Wertpapierleih- und Pensionsgeschäfte): Diese Geschäfte können zu einer Erhöhung der Fremdfinanzierung und zur Verstärkung des prozyklischen Charakters des Finanzsystems beitragen, das damit anfällig für einen Ansturm auf die Banken und plötzliches Deleveraging wird. Des Weiteren ist es aufgrund der mangelnden Transparenz dieser Märkte schwierig, Eigentumsrechte festzustellen (Wem gehört was?), die Risikokonzentration zu überwachen und Gegenparteien zu ermitteln (Wer investiert in wen?).

>> Schaffung eines Rahmens für die Interaktion mit Banken: Die enge Verflechtung zwischen dem Schattenbanksystem und dem Rest des Finanzsektors, insbesondere dem Banksystem, birgt ein hohes Ansteckungsrisiko. Dieses Risiko könnte insbesondere durch eine Verschärfung der Aufsichtsbestimmungen für die Geschäfte von Banken mit nicht beaufsichtigten Finanzunternehmen begrenzt werden.

Darüber hinaus wird der Überwachung von Schattenbanken und Schattenbankgeschäften besondere Aufmerksamkeit gewidmet, um dafür Sorge zu tragen, dass spezifische Risiken angemessen berücksichtigt werden. Bestimmte Bereiche, wie etwa die Schaffung von Abwicklungsinstrumenten für Finanzinstitute, bei denen es sich nicht um Banken handelt, und eine Strukturreform des Banksystems, bedürfen weiterer Analysen und werden später präzisiert.

Letztlich besteht das Ziel darin zu gewährleisten, dass die potenziellen Systemrisiken des Finanzsektors abgedeckt sind und dass die Möglichkeiten zur Aufsichtsarbitrage begrenzt werden, um die Marktintegrität zu stärken und das Vertrauen der Sparer und Verbraucher zu erhöhen. (Europäische Kommission: ra)


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