Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-Forschungs- und Innovationsförderung


Sofortiger Bürokratieabbau für Forscher und KMU: Die Kommission betrachtet die Verwaltungsvereinfachung als einen der Dreh- und Angelpunkte bei der Aufstellung des nächsten Forschungs- und Innovationsprogramms der EU
Die Kommission beschloss drei konkrete Sofortmaßnahmen in Bezug auf die Verwaltung der EU-Forschungsgelder des laufenden 7. EU-Forschungsrahmenprogramms


(02.02.11) - Die Europäische Kommission hat Maßnahmen ergriffen, um für die besten Wissenschaftler und innovativsten Unternehmen, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Teilnahme am laufenden "Siebten EU-Forschungsrahmenprogramm" attraktiver und einfacher zu machen. Diese Maßnahmen beruhen auf dem Vereinfachungsplan, den die Kommission im April 2010 vorgestellt hatte, und werden ab sofort gelten.

Máire Geoghegan-Quinn, EU-Kommissarin für Forschung, Innovation und Wissenschaft, erklärte dazu: "Dank der heutigen Schritte werden viele Tausende herausragende Menschen, die wir finanziell unterstützen, weniger Zeit und Kraft mit Papierkram verschwenden und sich stärker auf das konzentrieren, was sie am besten können: ihre Arbeit zur Steigerung von Wachstum und Beschäftigung und zur Verbesserung unserer Lebensqualität in Europa durch Forschung und Innovation auf Weltklasseniveau.

So werden wir noch mehr und bessere Bewerber finden, darunter auch dynamische kleine Unternehmen, die einer überbordenden Bürokratie nicht gewachsen sind. Und dies ist erst der Anfang: Die Kommission hat bereits weitreichende Änderungen in den Finanzvorschriften für alle EU-Finanzierungsprogramme vorgeschlagen. Wenn das Europäische Parlament und der Rat dem zustimmen, werden wir für das Nachfolgeprogramm des 7. Rahmenprogramms noch radikalere Vereinfachungen vorschlagen."

Drei konkrete Maßnahmen
Die Kommission beschloss drei konkrete Sofortmaßnahmen in Bezug auf die Verwaltung der EU-Forschungsgelder des laufenden 7. EU-Forschungsrahmenprogramms. Jede davon entspricht Bedenken, die von Teilnehmern oder potenziellen Antragstellern wiederholt geäußert worden waren. Dies führt zu folgenden Änderungen:

Es wird eine größere Flexibilität bei der Berechnung der Personalkosten erlaubt, damit Empfänger von EU-Forschungsgeldern zur Beantragung der Erstattung durchschnittlicher Personalkosten ihre üblichen Buchhaltungssysteme verwenden können. Dadurch werden sie nicht mehr gezwungen sein, allein hierfür eine komplette parallele Buchhaltung einzurichten.

KMU-Eigentümer, die ihr eigenes Gehalt in ihrer Buchhaltung nicht ausweisen, können nun für ihren Beitrag zur Arbeit der Forschungsprojekte eine Pauschalerstattung erhalten.

Eine neue Lenkungsgruppe aus hochrangigen Beamten aller beteiligten Kommissionsdienststellen und Agenturen wird Unstimmigkeiten bei der Anwendung der für die Forschungsförderung geltenden Vorschriften beseitigen.

Nächste Schritte
Die Kommission betrachtet die Verwaltungsvereinfachung als einen der Dreh- und Angelpunkte bei der Aufstellung des nächsten Forschungs- und Innovationsprogramms der EU und wird hierbei auf wesentliche Verbesserungen drängen. Nach einer offenen Konsultation in diesem Frühjahr, wird sie bis Ende des Jahres ihre Legislativvorschläge für das nächste EU-Forschungs- und Innovationsprogramm unterbreiten.

Hintergrund
Zum derzeitigen EU-Forschungsrahmenprogramm ("7. RP") sind aus Forschung und Wissenschaft seit 2007 über 40 000 Vorschläge eingegangen. Fast 8 000 Projekte wurden bislang gefördert. Es beteiligen sich fast alle europäischen Universitäten. Etwa 15 % der Teilnehmer sind KMU.

Mehrere konkrete Schritte zur Vereinfachung der Verfahren wurden bereits vor und nach dem Start des 7. RP unternommen.

Im April 2010 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung, in der sie weitere Vereinfachungsmöglichkeiten im derzeit geltenden Rechtsrahmen vorstellte und längerfristig eine mögliche Neufassung der EU-Finanzvorschriften in Aussicht.

Diese Mitteilung löste eine breite Diskussion zwischen den EU-Organen und mit vielen anderen Akteuren im Bereich der Forschung und Innovation aus. In diesem Zusammenhang sei auch daran erinnert, dass der Kommissionsvorschlag für die überarbeitete EU-Haushaltsordnung bereits Vereinfachungen wie die Abschaffung zinstragender Bankkonten vorsieht, die noch auf das 7. RP angewandt werden können, und dass damit die Voraussetzungen für eine radikalere Vereinfachung beim nächsten Rahmenprogramm geschaffen werden. Es ist nun Sache des Rates und des Europäischen Parlaments, diese Vereinfachungen zu beschließen.

Die per Kommissionsbeschluss verabschiedeten Maßnahmen beruhen auf einem breiten Konsens in dieser Debatte und stehen im Einklang mit den Empfehlungen der Sachverständigengruppe, welche die Zwischenbewertung des 7. RP durchgeführt hat. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen