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Reform des europäischen CO2-Markts


Emissionshandel: Europäische Kommission erlässt Beschluss über Zuteilung kostenloser Zertifikate ab 2013
Gemäß der überarbeiteten EU-EHS-Richtlinie richten sich die Benchmarks zumeist nach den durchschnittlichen Emissionen der effizientesten 10 Pozent der Anlagen in einem bestimmten Sektor oder Teilsektor in der EU

(03.05.11) - Die Europäische Kommission hat einen Beschluss darüber erlassen, wie die kostenlosen Emissionszertifikate ab 2013 den Industrieanlagen, die unter das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) fallen, zugeteilt werden sollen. Obwohl ab 2013 die Zuteilung der Zertifikate hauptsächlich über Versteigerungen erfolgt, wird bis 2020 noch ein Teil der Zertifikate kostenlos an die Unternehmen abgegeben, damit Anlagen in bestimmten Wirtschaftszweigen, die als besonders stark dem Wettbewerb aus Drittländern ausgesetzt gelten, die Möglichkeit erhalten, ihre Kosten zu senken.

In dem Beschluss werden Regeln wie z. B. Benchmarks für die Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Treibhausgasemissionen festgesetzt, die die Mitgliedstaaten bei der Berechnung der kostenlos in diesen Wirtschaftszweigen zuzuteilenden Zertifikate verwenden müssen.

Hierzu erklärte Connie Hedegaard, EU-Kommissarin für Klimapolitik: "Dieser Beschluss ist ein Meilenstein bei der Reform des europäischen CO2-Markts. Ich freue mich, dass der Beschluss nach den umfassenden Konsultationen zwischen der Kommission und den Interessenvertretern der Industrie die Unterstützung der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments erhalten hat. Die Benchmarks geben der Industrie klare Hinweise dafür, was in den jeweiligen Wirtschaftszweigen im Bereich der CO2-armen Produktion möglich ist, und begünstigen die CO2-effizientesten Anlagen."

Gemäß der überarbeiteten EU-EHS-Richtlinie richten sich die Benchmarks zumeist nach den durchschnittlichen Emissionen der effizientesten 10 Pozent der Anlagen in einem bestimmten Sektor oder Teilsektor in der EU. Dieser Durchschnittswert wurde anhand überprüfter realistischer Produktionsdaten der vergangenen Jahre (2007-2008) ermittelt, die von den jeweiligen Industriezweigen selbst bereitgestellt wurden.

Die Benchmarks sind in Tonnen Kohlendioxid (CO2) je hergestellter Tonne des Produkts angegeben. Diese werden mit den historischen Produktionsdaten der betreffenden Anlage multipliziert, um zu ermitteln, wie viele kostenlose Zertifikate diese erhält.

Günstigere Behandlung krisenanfälliger Sektoren
Besondere Bedingungen gelten für Anlagen in Sektoren oder Teilsektoren, in denen die Gefahr einer Verlagerung von CO2-Emissionsquellen in ein Drittland besteht, weil sie dem Wettbewerb durch Unternehmen in Drittländern ausgesetzt sind, in denen es keine vergleichbaren Vorschriften für CO2-Emissionen gibt. Die Liste der betreffenden Sektoren und Teilsektoren wurde Ende 2009 erstellt.

In diesen Sektoren erhalten die Anlagen die Zertifikate bis 2020 bis zur Erreichung der Benchmarks kostenlos.

Die Anlagen, in denen keine Gefahr einer Verlagerung von CO2-Emissionsquellen besteht, erhalten im Jahr 2012 Zertifikate in Höhe von 80 Pozent der Benchmark; dieser Anteil bis 2010 auf 30 Pozent der Benchmark zurückgeführt.

Dieser Prozentsatz ist je nach Sektor unterschiedlich. In den meisten Sektoren erhalten die Anlagen im Schnitt kostenlose Zertifikate in Höhe von bis zu 70 bis 80 Pozent der Emissionsmengen in den Jahren 2005-2008. Die Anlagen können die Differenz zu ihren Emissionsmengen ausgleichen, indem sie ihre Emissionsbilanz verbessern oder indem sie zusätzliche Zertifikate kaufen, Zertifikate verwenden, die aus dem jetzigen, bis 2012 laufenden Handelszeitraum übertragen werden, oder indem sie internationale Ausgleichsgutschriften verwenden.

Die Benchmarks umfassen 52 Haupt-Produktgruppen, die unter das EU-EHS fallen. Bei Anlagen für andere Produkte richtet sich die Zuteilung der kostenlosen Zertifikate nach der verbrauchten Energie.

Umfassende Konsultationen
Der Beschluss ist das Ergebnis umfassender Konsultationen mit der Wirtschaft, einschließlich aller maßgeblichen Branchenverbände auf EU-Ebene, die unmittelbar vom EU-EHS betroffen sind, sowie anderer Interessenvertreter wie der Vertreter der Mitgliedstaaten und von Nichtregierungsorganisationen. Die Konsultationen wurden Anfang 2009 aufgenommen.

Der Beschlussentwurf wurde letzten Dezember durch qualifizierte Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses für Klimaänderung, in dem alle EU-Mitgliedstaaten vertreten sind, genehmigt. Er wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat geprüft, bevor der Beschluss dann von der Kommission förmlich angenommen werden konnte.

Die nächsten Schritte
Die Mitgliedstaaten sammeln nun für jede betreffende Anlage in ihrem Gebiet die erforderlichen Betriebsdaten. Anhand dieser Daten wird für jedes Jahr bis 2020 vorläufig festgelegt, wie viele kostenlose Zertifikate jede Anlage erhält. Die Frist für die Einreichung der Daten endet am 30. September 2011. Danach prüft die Kommission diese Angaben, bevor die Mitgliedstaaten endgültig festlegen, wie viele Zertifikate den einzelnen Anlagen jeweils zugeteilt werden. Diese Informationen dürften im Laufe des Jahres 2012 vorliegen.

Als Ergänzung zum heutigen Beschluss hat die Generaldirektion für Klimapolitik in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Leitfäden erstellt, die für eine einheitliche Umsetzung der Zuteilungsvorschriften durch die Mitgliedstaaten sorgen sollen. Außerdem wurde ein Muster für die Datensammlung erarbeitet.

Weitere Informationen unter:
http://ec.europa.eu/clima/policies/ets/benchmarking_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


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