Marktversagen beim Zugang zu Finanzierungen
Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission erlässt neue Vorschriften für Risikofinanzierungen
Risikofinanzierungsleitlinien sind Teil der Strategie der Kommission zur Modernisierung des EU-Beihilferechts
(05.02.14) - Die Europäische Kommission hat neue Leitlinien erlassen, in denen die Voraussetzungen für Beihilfen festgelegt sind, mit denen die Mitgliedstaaten europäischen KMU und Unternehmen mittlerer Kapitalisierung den Zugang zu Finanzierungen erleichtern können. Bestimmte KMU und Unternehmen mittlerer Kapitalisierung, insbesondere innovative und wachstumsorientierte KMU in ihren frühen Entwicklungsphasen, haben unabhängig von der Qualität ihres wirtschaftlichen Potenzials Schwierigkeiten, sich Finanzmittel zu beschaffen. Staatliche Beihilfen können dabei helfen, diese Finanzierungslücke zu schließen, nicht durch Ersetzung bestehender Finanzierungsmöglichkeiten, sondern dadurch, dass mittels gut konzipierter Finanzinstrumente und steuerlicher Maßnahmen zusätzliche Mittel für neue Vorhaben gewonnen werden.
Die Risikofinanzierungsleitlinien sind Teil der Strategie der Kommission zur Modernisierung des EU-Beihilferechts, die auf die Förderung des Wachstums im Binnenmarkt abzielt. Dies soll durch wirksamere Beihilfemaßnahmen und eine Konzentration der Beihilfenkontrolle seitens der Kommission auf die Fälle mit den stärksten Auswirkungen auf den Wettbewerb erreicht werden. Die Leitlinien treten am 1. Juli 2014 in Kraft.
Der für Wettbewerbspolitik zuständige Kommissionsvizepräsident Joaquín Almunia erklärte dazu: "Das Marktversagen beim Zugang zu Finanzierungen, das durch die Krise noch verschärft wurde, beeinträchtigt europäische Unternehmen ab der Start-up-Phase in ihrer Entwicklung. Die neuen Vorschriften werden dazu beitragen, diese Finanzierungslücke zu schließen, indem sie die Mitgliedstaaten dazu ermutigen, gut konzipierte Beihilfemaßnahmen einzuführen. Mit solchen Maßnahmen können privaten Investoren die richtigen Anreize geboten werden, mehr in KMU und Unternehmen mittlerer Kapitalisierung zu investieren und dadurch deren Fähigkeit zu verbessern, zu wachsen und Arbeitsplätze zu schaffen."
KMU sind nach wie vor in hohem Maße von der traditionellen Kreditvergabe abhängig, die durch die Refinanzierungsfähigkeit, die Risikobereitschaft und die angemessene Eigenkapitalausstattung der Banken begrenzt wird. Durch die Finanzkrise hat sich das Problem noch ausgeweitet: Etwa einem Drittel der KMU ist es in den letzten Jahren nicht gelungen, sich die benötigten Mittel zu beschaffen, so dass eine "Finanzierungslücke" entstanden ist. Deshalb hat die Kommission einen einfachen, flexiblen und großzügigen beihilferechtlichen Rahmen für die Bereitstellung von Risikofinanzierungen für KMU und Unternehmen mittlerer Kapitalisierung geschaffen. Dies wird Unternehmen dabei helfen, die kritischsten Phasen ihres Lebenszyklus, das sogenannte "Tal des Todes", das sie vor der Vermarktung neuer Produkte und Ideen durchschreiten müssen, zu überwinden.
Die neuen Leitlinien treten an die Stelle der 2006 erlassenen und im Dezember 2010 geänderten "Risikokapitalleitlinien".
Kernpunkte der neuen Risikofinanzierungsleitlinien:
>> Mehr Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten zur Gewährung von Beihilfen: Die neuen Leitlinien haben einen radikal erweiterten Anwendungsbereich, der nun
## KMU,
## kleine Unternehmen mittlerer Kapitalisierung und
## innovative Unternehmen mittlerer Kapitalisierung umfasst. Für Beträge über 15 Mio. EUR pro Unternehmen sind in den Leitlinien Kriterien für die Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt festgelegt, da Beihilfen unterhalb dieses Schwellenwerts (der bisher bei 1,5 Mio. EUR pro Jahr und pro Unternehmen lag) mit der neuen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) von der vorherigen Prüfung durch die Kommission befreit werden.
>> Breiteres Spektrum zulässiger Finanzinstrumente – darunter Beteiligungen, beteiligungsähnliche Investitionen, Darlehen und Garantien –, um das Marktgeschehen besser widerzuspiegeln. Die Finanzintermediäre und Investmentfonds werden daher Unternehmen Finanzierungen in der Höhe und in der Form anbieten können, die ihrer Entwicklungsphase und dem Wirtschaftszweig, in dem sie tätig sind, am besten entspricht.
>> Auf Entwicklungsphase und Risiken des Unternehmens zugeschnittene obligatorische Beteiligung privater Investoren: Mit einer solchen Beteiligung parallel zu den öffentlichen Investoren wird sichergestellt dass Beihilfemaßnahmen dazu dienen, private Mittel zu mobilisieren und nicht zu ersetzen. Allerdings beträgt die Mindestbeteiligung privater Investoren nun zwischen 10 Prozent und 60 Prozent, je nach Alter und Risiken des Unternehmens. Dadurch können Unternehmensgründungen von öffentlicher Seite stärker unterstützt werden, wenn die privaten Märkte für Unternehmensfinanzierungen weniger bereit sind, die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Bei Unternehmen in der Seed- und Start-up-Phase vor ihrem ersten kommerziellen Verkauf ist nur noch eine private Beteiligung von 10 Prozent vorgeschrieben.
Weitere Änderungen:
Neue, flexiblere Formen der Förderung alternativer Handelsplattformen: Die Leitlinien erlauben Zuschüsse für die Einrichtung derartiger Plattformen sowie Steueranreize für Investoren, die Aktien von auf solchen Plattformen notierten KMU erwerben.
Mehr Flexibilität und klarere Voraussetzungen für Steueranreize für Investoren: Steueranreize für natürliche Personen werden von der Anmeldepflicht befreit. Ergänzend dazu sind in den Leitlinien die Voraussetzungen für Steueranreize für Unternehmensinvestoren festgelegt.
Der Wortlaut der neuen Leitlinien ist im Internet unter folgender Adresse abrufbar:
http://ec.europa.eu/competition/state_aid/modernisation/index_en.html#risk_finance
Hintergrund
Die geltenden Risikokapitalleitlinien, die im August 2006 erlassen und im Dezember 2010 geändert wurden (siehe IP/10/1636), bleiben bis zum 30. Juni 2014 in Kraft. Sie betreffen die Beteiligungsfinanzierung von Unternehmen mit anerkannt hohen Wachstumserwartungen in ihren frühen Wachstumsphasen. Der derzeitige Rahmen hat sich jedoch hinsichtlich der beihilfefähigen KMU, der Finanzierungsformen, der Beihilfeinstrumente und der Finanzierungsstrukturen als zu eng erwiesen.
2010 wurde eine Überarbeitung der Leitlinien eingeleitet, um den Marktentwicklungen in der EU während der vergangenen sieben Jahre, den Auswirkungen der Wirtschaftskrise und den Zielen der Initiative zur Modernisierung des EU-Beihilferechts Rechnung zu tragen. Unter Berücksichtigung der in zwei öffentlichen Konsultationen (Juli 2012 und Juli 2013) und in intensiven Gesprächen mit allen Interessenträgern (Mitgliedstaaten, Behörden, Wirtschaftsverbänden, Finanzinstituten und Bürgern) eingeholten Stellungnahmen sollen die neuen Vorschriften die Anreize für die Privatwirtschaft einschließlich der institutionellen Anleger verstärken, ihre Finanzierungstätigkeit auf dem wichtigen Gebiet der KMU-Finanzierung auszuweiten. Sie gehen Hand in Hand mit anderen EU-Initiativen zur Förderung einer breiteren Nutzung von Finanzinstrumenten im Rahmen neuer Förderprogramme wie "Horizont 2020" oder COSME.
Die neuen Leitlinien ergänzen die die Risikofinanzierung betreffenden Bestimmungen der überarbeiteten Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), die an die Stelle der im Juli 2008 erlassenen AGVO treten wird. Die geltende AGVO tritt im Juni 2014 außer Kraft. (Europäische Kommission: ra)
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