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UEFA-Initiative für finanzielles Fairplay


EU-Kommissarin Androulla Vassiliou begrüßt Reformen der ersten englischen Fußballliga zur Begrenzung übermäßiger Ausgaben
Die Entscheidung der Vereine der britischen ersten Liga wurde am gleichen Tag bekanntgegeben wie die Veröffentlichung einer Studie der EU-Kommission, die zu Veränderungen der internationalen Regeln für Ablösezahlungen aufruft


(05.03.2013) - Die Europäische Kommission begrüßt die neuen Reformen, auf die sich die englische erste Fußballliga (Premier League) verständigt hat, um überhöhte Gehälter und hohe Verluste zu begrenzen. "Die Entscheidung der Premier League, neue Finanzbestimmungen einzuführen, um die finanzielle Tragfähigkeit ihrer Vereine zu verbessern, ist definitiv ein Schritt in die richtige Richtung. Er folgt dem gleichen Prinzip wie die UEFA-Initiative für finanzielles Fairplay und wird für langfristige Nachhaltigkeit sorgen, die der Liga, den Fans und dem Spiel nur gut tun kann," sagte Androulla Vassiliou, die für Sport zuständige EU-Kommissarin.

Die neuen Regeln, auf die sich die 20 Vereine der ersten Liga im Grundsatz geeinigt haben, bedeuten, dass ab der nächsten Spielzeit Vereine der ersten Liga nicht mehr als 105 Mio. Pfund (125 Mio. Euro) Verluste in den nächsten drei Spielzeiten einfahren dürfen. Vereinen, die diese Regeln brechen, könnten Punkte abgezogen werden.

Zur englischen ersten Liga gehören einige der reichsten Vereine des Weltfußballs, unter anderem Manchester United, Chelsea und Manchester City.

Die Entscheidung der Vereine der britischen ersten Liga wurde am gleichen Tag bekanntgegeben wie die Veröffentlichung einer Studie der Europäischen Kommission, die zu Veränderungen der internationalen Regeln für Ablösezahlungen aufruft. In dem Bericht wird empfohlen, dass die FIFA und die nationalen Fußballverbände für eine bessere Kontrolle der Finanztransaktionen und die Einführung einer "Fairplay-Gebühr" auf Ablösesummen sorgen sollen, die einen bestimmten, von den Sportverbänden und den Vereinen vereinbarten Betrag übersteigen, um die Umverteilung der Mittel von reicheren zu weniger finanzkräftigen Vereinen zu verbessern. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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