Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Geldfälschung durch organisierte Kriminelle


Europäische Kommission will den Schutz des Euro mithilfe des Strafrechts stärken
Bekämpfung von Geldfälschung durch abschreckende strafrechtliche Sanktionen und effizientere Ermittlungsmaßnahmen

(28.02.13) - Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, entschieden gegen die Fälscher von Euro-Banknoten und –Münzen vorzugehen. Durch Euro-Fälschungen ist seit der Einführung des Euro im Jahr 2002 ein finanzieller Schaden in Höhe von mindestens 500 Mio. EUR entstanden. Mit dem Vorschlag soll der Schutz des Euro und anderer Währungen durch strafrechtliche Maßnahmen verstärkt werden. Diese umfassen verstärkte grenzüberschreitende Untersuchungen und die Einführung von Mindeststrafen, einschließlich Freiheitsstrafen, für die schwerwiegendsten Fälschungsdelikte. Der Vorschlag wird auch die Analyse beschlagnahmter Fälschungen im Laufe von Gerichtsverfahren ermöglichen, so dass weitere Fälschungen aufgedeckt werden können.

Viviane Reding, die für Justiz zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, erklärte: "Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in der EU verlassen sich auf die Echtheit von Banknoten und Münzen. Diese ist jedoch nicht selbstverständlich. Der Euro ist auf internationaler Ebene die zweitwichtigste Währung, und wir werden alles tun, damit er nicht länger die Zielscheibe von Kriminellen ist. Mit dem heutigen Vorschlag verstärken wir die Bekämpfung von Geldfälschung durch abschreckende strafrechtliche Sanktionen und effizientere Ermittlungsmaßnahmen. Geldfälschung durch organisierte Kriminelle untergräbt das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Währung und hat große Auswirkungen auf Regierungen, Wirtschaft und Einzelpersonen. Die Verantwortlichen dürfen nicht ungestraft davonkommen. Daher ist es an der Zeit, Rechtslücken zu schließen, um den Geldfälschern in der Europäischen Union das Handwerk zu legen."

Algirdas Šemeta, für Steuern, Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung zuständiges Mitglied der Kommission, erklärte: "Der Euro ist eine der wertvollsten Errungenschaften der EU. Wenn wir jedoch nicht gemeinsam für seinen Schutz kämpfen, wird es niemand sonst tun. Eine Währung für 17 Länder und 330 Millionen Menschen ist ein attraktives Ziel für Kriminelle. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass sich kriminelle Machenschaften nicht lohnen. Einheitlichere Sanktionen und eine verbesserte grenzübergreifende Zusammenarbeit werden dazu beitragen, der Geldfälschung energisch entgegenzutreten."

Die Richtlinie – eine gemeinsame Initiative von Vizepräsidentin Reding, Vizepräsident Rehn und Kommissionsmitglied Šemeta – wird die Mitgliedstaaten verpflichten, wirksame Ermittlungsinstrumente zur Aufdeckung von Geldfälschungen bereitzustellen, wie sie auch zur Bekämpfung organisierter Straftaten oder sonstiger schwerer Straftaten verwendet werden. Für schwere Fälle von Falschgeldherstellung und -verbreitung schlägt die Kommission eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten vor. Für den Straftatbestand der Falschgeldverbreitung soll eine Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens acht Jahren eingeführt werden (wie dies bereits im Rahmenbeschluss 2000/383/JI des Rates bei Falschgeldherstellung vorgesehen ist). Auf diese Weise wird der Euro durch eine unionsweit bessere Abschreckung und durch eine verstärkte Zusammenarbeit der Justizbehörden besser geschützt.

Des Weiteren sollen die Mitgliedstaaten durch die Richtlinie verpflichtet werden, dafür Sorge zu tragen, dass die nationalen Analysezentren und die nationalen Münzanalysezentren Euro-Fälschungen auch während laufender Gerichtsverfahren analysieren können, um weitere Fälschungen aufdecken zu können.

Hintergrund
Insgesamt sind weltweit Euro-Banknoten im Gesamtwert von rund 913 Mrd. Euro im Umlauf und Euromünzen im Gesamtwert von 16 Mrd. Euro.

Der Euro und andere Währungen sind nach wie vor das Ziel krimineller Vereinigungen von Geldfälschern. Durch Euro-Fälschungen ist seit der Einführung des Euro im Jahr 2002 ein finanzieller Schaden in Höhe von mindestens 500 Mio. EUR entstanden. Das Ausmaß des Problems wird durch die Beschlagnahme von großen Mengen gefälschter Euro-Banknoten und -Münzen sowie die Tatsache deutlich, dass jedes Jahr innerhalb und außerhalb der Europäischen Union neue illegale Gelddruckereien und Münzprägestätten aufgedeckt werden. Diese Entwicklungen zeigen, dass die gegenwärtigen Maßnahmen gegen Geldfälschung nicht ausreichen und dass der Schutz des Euro auf europäischer Ebene verbessert werden muss. Im zweiten Halbjahr 2012 wurden 280 000 gefälschte Euro-Banknoten aus dem Verkehr gezogen.

Laut den jüngsten Daten der Europäischen Zentralbank werden die 20-Euro- und die 50-Euro-Banknote am häufigsten gefälscht. Die Mehrzahl (97,5 Prozent) der in der zweiten Jahreshälfte 2012 sichergestellten Fälschungen wurde in Ländern des Eurogebiets entdeckt. Lediglich rund 2 Prozent der Falschnoten wurden in EU-Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums ausfindig gemacht und 0,5 Prozent entfielen auf die übrige Welt.

Die vorgeschlagene Richtlinie baut auf dem Rahmenbeschluss 2000/383/JI des Rates über die Verstärkung des mit strafrechtlichen und anderen Sanktionen bewehrten Schutzes gegen Geldfälschung im Hinblick auf die Einführung des Euro auf und ersetzt ihn. In der Richtlinie werden die meisten Bestimmungen des Rahmenbeschlusses beibehalten (insbesondere die Definitionen der Straftatbestände) und die Bestimmungen des Vertrags von Lissabon berücksichtigt, durch den die Fähigkeit der EU zur Betrugsbekämpfung durch die Übertragung neuer Gesetzgebungsbefugnisse im Bereich des Strafrechts gestärkt wurde. Entsprechend dem Internationalen Abkommen zur Bekämpfung der Falschmünzerei von 1929 (Genfer Abkommen) sollte sich der verbesserte Schutz des Euro auch auf andere Währungen erstrecken. Die Richtlinie ergänzt die Bestimmungen des Genfer Abkommens und vereinfacht seine Anwendung in der Europäischen Union.

Am 10. Januar 2013 stellte die Europäische Zentralbank die neue 5-Euro-Banknote vor. Die 5-Euro-Banknote ist die erste Banknote der Europa-Serie und wird ab dem 2. Mai 2013 im Euroraum in Umlauf gebracht. Die Euro-Banknoten und -Münzen sind seit ihrer 2002 erfolgten Einführung zum sichtbaren Symbol der europäischen Integration geworden.

Weitere Informationen
Europäische Kommission – Strafrechtspolitik:
http://ec.europa.eu/justice/criminal/criminal-law-policy/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen