Bessere Anwendung des EU-Lebensmittelrechts
Neue, strengere Vorschriften für Lebensmittel für Säuglinge, Kleinkinder und für besondere medizinische Zwecke
EU-Vorschriften für diese Produkte sind komplex und zersplittert, da sich unterschiedliche Vorschriften und Konzepte überschneiden
(05.07.13) - Das Europäische Parlament hat einer Reihe von klareren Vorschriften zugestimmt, mit denen spezielle Gruppen von Verbrauchern, beispielsweise Säuglinge und Kleinkinder, geschützt werden sollen. Ziel ist, die Verbraucher bezüglich des Inhalts und der Vermarktung dieser "besonderen" Lebensmittel besser zu schützen, ein besseres Umfeld für Unternehmen zu schaffen und für eine bessere Anwendung der Vorschriften zu sorgen.
Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, erklärte: "Ich begrüße die (…) Billigung durch das Europäische Parlament, denn wir müssen sicherstellen, dass die EU-Vorschriften über Lebensmittel für spezielle Gruppen zweckdienlich sind und sich ebenso schnell weiterentwickeln wie der Markt. Genau in diese Richtung geht die heutige Einigung, weil Vorschriften zum Schutz besonders schutzbedürftiger Verbrauchergruppen beibehalten, veraltete Vorschriften, die keinen Nutzen mehr haben, dagegen abgeschafft werden."
Das neue System
Auf dem Markt gibt es immer mehr Lebensmittel, die speziell bestimmte Zielgruppen in der Bevölkerung ansprechen sollen. Die geltenden EU-Vorschriften für diese Produkte sind komplex und zersplittert, da sich unterschiedliche Vorschriften und Konzepte überschneiden, was Verwirrung bei Unternehmen und nationalen Behörden, die die Vorschriften anwenden, hervorrufen kann.
Mit dieser neuen Verordnung über Lebensmittel für spezielle Gruppen werden die in der EU geltenden Vorschriften gestrafft, indem unnötige und widersprüchliche Vorschriften gestrichen und durch einen neuen, vereinfachten Rahmen ersetzt werden.
Der neue Rahmen gilt für:
>> Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder;
>> Lebensmittel für Personen mit besonderen Gesundheitsproblemen;
>> Lebensmittel zur Gewichtskontrolle, die die tägliche Nahrungsmittelration vollständig ersetzen.
Mit dieser neuen Verordnung wird das breite Konzept der "Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind" abgeschafft, das sich als ungeeignet für den heutigen Markt und Rechtsrahmen erwiesen hat.
Nach dem neuen Ansatz werden Lebensmittel für andere Bevölkerungsgruppen anderen Rechtsvorschriften unterliegen. Die Vorschriften für Lebensmittel für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit werden z. B. in die Verordnung über die Information der Verbraucher über Lebensmittel übertragen.
Nächste Schritte
Die Verordnung wird in den kommenden Wochen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, gilt aber erst ab 2016, damit den Unternehmen genügend Zeit bleibt, ihre Handelspraktiken anzupassen. Es werden jedoch keine Produkte vom Markt zurückgezogen werden müssen.
Im Laufe der nächsten zwei Jahre wird die Kommission
>> detaillierte Vorschriften (delegierte Rechtsakte) über die von der Verordnung erfassten Lebensmittel erlassen und
>> zwei Berichte über die Notwendigkeit vorlegen, in der Zukunft besondere Vorschriften für so genannte "Wachstumsmilch" für Kleinkinder und in Bezug auf Lebensmittel für Sportler zu erlassen.
Die Kommission wird außerdem besondere Vorschriften über die Verwendung von Aussagen zum Nichtvorhandensein bzw. reduzierten Vorhandensein von Laktose in Lebensmitteln erlassen.
Hintergrund
Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind (diätetische Lebensmittel) sind derzeit als Lebensmittel definiert, die sich von Lebensmitteln für den allgemeinen Verzehr unterscheiden und die aufgrund ihrer besonderen Zusammensetzung oder Herstellung dazu bestimmt sind, den besonderen Ernährungsbedürfnissen spezieller Bevölkerungsgruppen zu genügen.
Die Bezeichnung, unter der ein diätetisches Lebensmittel verkauft wird, muss einen Hinweis beinhalten, für welche spezifischen Ernährungszwecke es geeignet und für welche spezielle Bevölkerungsgruppe es bestimmt ist (z. B. glutenfreies Lebensmittel für Menschen, die an Zöliakie leiden, Getreidebeikost für Kleinkinder, Säuglingsanfangsnahrung ab Geburt, Lebensmittel für Sportler usw.).
Die Vorschriften bestehen seit über 30 Jahren, und angesichts der Entwicklung der Lebensmittelprodukte und des EU-Lebensmittelrechts war eine Überarbeitung des Rechtsrahmens für diätetische Lebensmittel erforderlich. Immer häufiger werden spezialisierte "normale" Lebensmittel gezielt für bestimmte Bevölkerungsgruppen angeboten (z. B. Proteinriegel zur Unterstützung des Muskelaufbaus für Athleten, Nahrungsergänzungsmittel für Schwangere, mit Kalzium und Vitamin D angereicherte Lebensmittel, die für ältere Erwachsene geeignet sind, Schlankheitsmittel usw.).
Inzwischen wurden neuere Rechtsvorschriften ausgearbeitet, mit denen diese Produkte besser geregelt werden (z. B. die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, in der besondere Vorschriften dazu festgelegt sind, wie Unternehmer die Verbraucher über die ernährungsphysiologisch vorteilhaften oder gesundheitlichen Eigenschaften eines Lebensmittels unterrichten können). Es war offensichtlich, dass der Unterschied zwischen "diätetischen Lebensmitteln" und "normalen Lebensmitteln" für die Bürgerinnen und Bürgern, die Interessenträger und die Durchsetzungsbehörden nicht mehr klar erkennbar war. Eine von der Kommission ausgearbeitete Folgenabschätzung ergab, dass die Existenz eines speziellen EU-Rechtsrahmens für "diätetische Lebensmittel" parallel zu anderen Rechtsakten neueren Datums nicht mehr gerechtfertigt war.
Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/food/food/labellingnutrition/nutritional/index_en.htm
(Europäische Kommission: ra)
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