Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Umstrukturierungsbeihilfe & Risikoabschirmung


Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt vorläufig Wiederaufstockung einer Garantie der deutschen Bank HSH Nordbank
Die Kommission hat Zweifel, ob die Wiederaufstockung angesichts veränderter Marktumstände noch von ihrem früheren Beschluss gedeckt sowie angemessen ist

(11.07.13) - Die Europäische Kommission hat die Wiederaufstockung der Garantie der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein zugunsten der HSH Nordbank von 7 Milliarden Euro auf den ursprünglichen Rahmen von 10 Milliarden Euro nach den EU-Beihilfevorschriften vorläufig genehmigt. Die Wiederaufstockung des Garantierahmens durch ihre Mehrheitseigner ermöglicht der Bank vor dem Hintergrund gestiegener Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung und der anhaltenden Krise auf den Schifffahrtsmärkten die Sicherstellung dauerhaft adäquater Kapitalquoten. Die Genehmigung gilt bis zum Erlass des endgültigen Beschlusses der Kommission.

Gleichzeitig hat die Kommission eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu beurteilen, ob die Maßnahme mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen im Einklang steht. Eine eingehende Untersuchung gibt interessierten Dritten die Möglichkeit zu der Maßnahme Stellung zu nehmen; sie greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht voraus.

Die Kommission hat Zweifel, ob die Wiederaufstockung angesichts veränderter Marktumstände noch von ihrem früheren Beschluss gedeckt sowie angemessen ist und wird im Laufe des Hauptprüfverfahrens eingehend untersuchen, inwieweit die Maßnahme im Einklang mit den Beihilfevorschriften steht.

Bank und Garantiegeber werden ökonomisch so gestellt, als wären die zwischenzeitlichen Teilkündigungen nicht erfolgt. Die Wiederaufstockung der Garantie beinhaltet, dass für die von den Ländern gewährte Risikoabschirmung neben der jährlichen Garantievergütung in Höhe von rund 120 Millionen Euro eine Einmalzahlung von ca. 275 Millionen Euro entrichtet wird. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Wiederaufstockung der Garantie mit den EU-Beihilfevorschriften für wertgeminderte Vermögenswerte im Einklang steht.

Hintergrund
Die HSH Nordbank steht zu rund 85 Prozent im Eigentum der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein. Die verbleibenden Anteile halten der Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein und neun, von dem US-Finanzinvestor J.C. Flowers beratene, trusts.

Im September 2011 hatte die Kommission eine Umstrukturierungsbeihilfe genehmigt, die der HSH Nordbank von den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein unter anderem in Form einer Risikoabschirmung in Höhe von 10 Milliarden Euro gewährt wurde. Die Risikoabschirmung besteht in einer Zweitverlustgarantie, die die HSH Nordbank vor Verlusten in einem Portfolio wertgeminderter Vermögenswerten schützt und die Kapitalquoten der Bank stärkt. Die Erstverlusttranche von 3,2 Milliarden Euro wird von der HSH Nordbank selbst getragen.

Der Höchstbetrag der Zweitverlustgarantie wurde im Jahr 2011 aufgrund von Teilreduzierungen der Bank auf derzeit 7 Milliarden Euro zurückgefahren. Die Bank hatte damit aus heutiger Sicht vorzeitig den ursprünglich genehmigten umfangreichen Schutz ihrer Kapitalquoten aufgegeben, den sie vor allem im Hinblick auf die exogenen Risiken aufgrund der sich weiter verschärften Krise an den internationalen Schifffahrtsmärkten und ihrer Abhängigkeit vom Wechselkurs zwischen US-Dollar und Euro weiterhin benötigt.
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen