Umstrukturierungsbeihilfe & Risikoabschirmung
Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt vorläufig Wiederaufstockung einer Garantie der deutschen Bank HSH Nordbank
Die Kommission hat Zweifel, ob die Wiederaufstockung angesichts veränderter Marktumstände noch von ihrem früheren Beschluss gedeckt sowie angemessen ist
(11.07.13) - Die Europäische Kommission hat die Wiederaufstockung der Garantie der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein zugunsten der HSH Nordbank von 7 Milliarden Euro auf den ursprünglichen Rahmen von 10 Milliarden Euro nach den EU-Beihilfevorschriften vorläufig genehmigt. Die Wiederaufstockung des Garantierahmens durch ihre Mehrheitseigner ermöglicht der Bank vor dem Hintergrund gestiegener Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung und der anhaltenden Krise auf den Schifffahrtsmärkten die Sicherstellung dauerhaft adäquater Kapitalquoten. Die Genehmigung gilt bis zum Erlass des endgültigen Beschlusses der Kommission.
Gleichzeitig hat die Kommission eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu beurteilen, ob die Maßnahme mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen im Einklang steht. Eine eingehende Untersuchung gibt interessierten Dritten die Möglichkeit zu der Maßnahme Stellung zu nehmen; sie greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht voraus.
Die Kommission hat Zweifel, ob die Wiederaufstockung angesichts veränderter Marktumstände noch von ihrem früheren Beschluss gedeckt sowie angemessen ist und wird im Laufe des Hauptprüfverfahrens eingehend untersuchen, inwieweit die Maßnahme im Einklang mit den Beihilfevorschriften steht.
Bank und Garantiegeber werden ökonomisch so gestellt, als wären die zwischenzeitlichen Teilkündigungen nicht erfolgt. Die Wiederaufstockung der Garantie beinhaltet, dass für die von den Ländern gewährte Risikoabschirmung neben der jährlichen Garantievergütung in Höhe von rund 120 Millionen Euro eine Einmalzahlung von ca. 275 Millionen Euro entrichtet wird. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Wiederaufstockung der Garantie mit den EU-Beihilfevorschriften für wertgeminderte Vermögenswerte im Einklang steht.
Hintergrund
Die HSH Nordbank steht zu rund 85 Prozent im Eigentum der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein. Die verbleibenden Anteile halten der Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein und neun, von dem US-Finanzinvestor J.C. Flowers beratene, trusts.
Im September 2011 hatte die Kommission eine Umstrukturierungsbeihilfe genehmigt, die der HSH Nordbank von den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein unter anderem in Form einer Risikoabschirmung in Höhe von 10 Milliarden Euro gewährt wurde. Die Risikoabschirmung besteht in einer Zweitverlustgarantie, die die HSH Nordbank vor Verlusten in einem Portfolio wertgeminderter Vermögenswerten schützt und die Kapitalquoten der Bank stärkt. Die Erstverlusttranche von 3,2 Milliarden Euro wird von der HSH Nordbank selbst getragen.
Der Höchstbetrag der Zweitverlustgarantie wurde im Jahr 2011 aufgrund von Teilreduzierungen der Bank auf derzeit 7 Milliarden Euro zurückgefahren. Die Bank hatte damit aus heutiger Sicht vorzeitig den ursprünglich genehmigten umfangreichen Schutz ihrer Kapitalquoten aufgegeben, den sie vor allem im Hinblick auf die exogenen Risiken aufgrund der sich weiter verschärften Krise an den internationalen Schifffahrtsmärkten und ihrer Abhängigkeit vom Wechselkurs zwischen US-Dollar und Euro weiterhin benötigt.
(Europäische Kommission: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>