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Vertragsverletzungsverfahren der EU droht


Europäische Kommission drängt Vereinigtes Königreich zur Umsetzung der Verbraucherkredit-Richtlinie
Das Vereinigte Königreich hat bisher nicht alle Vorschriften zur Umsetzung der Verbraucherkredit-Richtlinie (2008/48/EG) übermittelt


(07.02.11) - Die Europäische Kommission hat das Vereinigte Königreich aufgefordert, einige noch ausstehende nationale Umsetzungsvorschriften zu übermitteln, wie es die Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge vorsieht. Mit der Richtlinie 2008/48/EG sollen bestimmte Aspekte des einzelstaatlichen Verbraucherkreditrechts harmonisiert und das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher durch ein ausreichendes Schutzniveau gewährleistet werden.

Die Aufforderung ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens der EU. Geht innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort ein, so kann die Kommission das Vereinigte Königreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen.

Das Vereinigte Königreich hat bisher nicht alle Vorschriften zur Umsetzung der Verbraucherkredit-Richtlinie (2008/48/EG) übermittelt.

Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 11. Juni 2010 umsetzen; das Vereinigte Königreich hat bisher versäumt, dies zu tun.

Mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens an das Vereinigte Königreich hat die Kommission daraufhin letztes Jahr ein Vertragsverletzungsverfahren gemäß Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eingeleitet.

Jetzt fordert sie das Vereinigte Königreich in einer mit Gründen versehenen Stellungnahme förmlich auf, dem EU-Recht innerhalb von zwei Monaten nachzukommen. Falls dies nicht geschieht, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

Hintergrund: Die Entwicklung eines transparenteren und effizienteren Kreditmarktes ist von besonderer Bedeutung für die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher, die die Möglichkeit haben müssen, Kreditangebote EU-weit miteinander zu vergleichen.

Mit der Verbraucherkredit-Richtlinie (2008/48/EG) sollen bestimmte Aspekte des einzelstaatlichen Verbraucherkreditrechts harmonisiert werden; außerdem soll ein ausreichendes Schutzniveau das Verbrauchervertrauen gewährleisten.

Die Richtlinie ist insofern eine zukunftsorientierte Rechtsvorschrift, als sie berücksichtigt, dass sich der Markt für Verbraucherkredite ständig weiterentwickelt und die europäischen Bürgerinnen und Bürger immer mobiler werden. Sie kann an künftige Kreditformen angepasst werden und belässt den Mitgliedstaaten einen angemessenen Spielraum bei der Umsetzung.

Unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Gegebenheiten schafft sie optimale Voraussetzungen für den freien Verkehr von Kreditangeboten – im Interesse von Kreditanbietern ebenso wie von potenziellen Kreditnehmern.

Die Richtlinie enthält Bestimmungen zu den Standardinformationen, die in die Werbung für Kreditverträge aufzunehmen sind.

Einer der zu harmonisierenden Kernbereiche ist das Verfahren zur Berechnung des effektiven Jahreszinses. Mit Hilfe einheitlicher Regeln für die Berechnung und die Darstellung dieses Zinssatzes soll Verbrauchern die Möglichkeit gegeben werden, Kreditangebote im gesamten Binnenmarkt miteinander zu vergleichen. Die auf diesem Gebiet bestehenden Vorschriften sollen EU-weit für ein hohes und ausgewogenes Verbraucherschutzniveau sorgen. (Europäische Kommission: ra)


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