Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Diskriminierungsschutz für Teilzeitbeschäftigte


Teilzeitarbeit und befristete Beschäftigung von Vertragsbediensteten im öffentlichen Dienst in Tirol: Kommission fordert Österreich zur Einhaltung des EU-Rechts auf
Die Aufforderung erging in Form einer "mit Gründen versehenen Stellungnahme" gemäß dem EU-Vertragsverletzungsverfahren


(04.02.11) - Die Europäische Kommission hat Österreich aufgefordert, alle zur Umsetzung des EU-Rechts notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und so sicherzustellen, dass Vertragsbedienstete im öffentlichen Dienst, die weniger als zwölf Stunden pro Woche beschäftigt werden oder befristete Verträge mit einer Laufzeit von weniger als sechs Monaten haben, genauso behandelt werden wie ihre unbefristet bzw. in Vollzeit beschäftigten Kollegen. Die Aufforderung erging in Form einer "mit Gründen versehenen Stellungnahme" gemäß dem EU-Vertragsverletzungsverfahren.

Österreich muss der Aufforderung zur Umsetzung innerhalb von zwei Monaten nachkommen; geschieht dies nicht, kann die Kommission Klage vor dem Gerichtshof der EU erheben.

Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP and EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit und Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge stipulieren, dass Teilzeitbeschäftigte bzw. befristet beschäftige Arbeitnehmer in ihren Beschäftigungsbedingungen nur deswegen, weil sie teilzeitbeschäftigt sind bzw. weil für sie ein befristeter Arbeitsvertrag oder ein befristetes Arbeitsverhältnis gilt, gegenüber vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten bzw. Dauerbeschäftigten nicht schlechter behandelt werden dürfen, es sei denn, die unterschiedliche Behandlung ist aus sachlichen Gründen gerechtfertigt.

Diesen Schutz gewährt das österreichische Bundesland Tirol jedoch Teilzeitbeschäftigten, die weniger als zwölf Stunden pro Woche beschäftigt werden, und befristet Beschäftigten, deren Vertrag eine Laufzeit von weniger als sechs Monaten hat, nicht; das Tiroler Landesvertragsbedienstetengesetz (L-VBG) vom 8. November 2000 schließt diese Arten der Beschäftigung vom Diskriminierungsschutz der Richtlinie und der Rahmenvereinbarung aus.

Das von der Europäischen Kommission angestrengte Verfahren zielt darauf ab, diese Ausnahmen abzuschaffen und zu gewährleisten, dass diese Beschäftigten ebenfalls in den Genuss des im EU-Recht vorgesehenen Diskriminierungsschutzes kommen.

Ausgelöst wurde das Verfahren durch eine Beschwerde der AK Tirol (der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol, der gesetzlichen Interessenvertretung der unselbständig Beschäftigten in Tirol). Vorausgegangen ist eine Entscheidung des Gerichtshofs der EU in der Rechtssache C-486/08 zum gleichen Thema auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Landesgerichts Innsbruck. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen