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Risikomanagement im Zollwesen


Zollwesen: Europäische Kommission legt Strategie und Aktionsplan für besseres Zollrisikomanagement fest
Der Zoll ist für den reibungslosen und sicheren Handel von entscheidender Bedeutung

(08.09.14) - Die Europäische Kommission hat eine neue Strategie zur Verbesserung des Zollrisikomanagements sowie einen detaillierten Aktionsplan angenommen. Ein robustes Risikomanagement im Zollwesen ist unabdingbar, um die Sicherheit der EU und ihrer Bürger zu gewährleisten, die Interessen rechtmäßig handelnder Wirtschaftsbeteiligter sowie die finanziellen Interessen der EU zu schützen und einen reibungslosen Handel zu ermöglichen. Angesichts des zunehmenden Handelsvolumens und einer zunehmend komplexeren Lieferkette mit immer schnelleren Abläufen muss der Rahmen für das Zollrisikomanagement angepasst und weiterentwickelt werden. Die neue Strategie soll gewährleisten, dass der Zoll den heutigen Realitäten entsprechend Risiken entlang der Lieferkette auf kohärentere, effizientere und wirtschaftlichere Weise ermittelt und überwacht. Der Aktionsplan sieht spezifische Maßnahmen für die verantwortlichen Akteure und klare Fristen vor.

Algirdas Šemeta, für das Zollwesen zuständiges Mitglied der Kommission, erklärte: "Der. Angesichts von jährlich 300 Millionen Zollanmeldungen über einen Warenwert von 3,5 Billionen Euro muss der Zoll in der EU seine Ressourcen optimal einsetzen, ohne die Sicherheit zu gefährden oder den rechtmäßigen Handel zu beeinträchtigen. Durch ein robustes Risikomanagement kann der Zoll feststellen, wo, wann und wie Kontrollen am effizientesten sind, und Gefahren wirksam abwehren."

Die neue Strategie nennt die wichtigsten Prioritäten, die Maßnahmen erfordern, um Effizienz und Effektivität des EU-weiten Zollrisikomanagements zu verbessern. Im dazugehörigen Aktionsplan werden Zielvorgaben und die zu ihrer Verwirklichung erforderlichen Maßnahmen erläutert. Zur erfolgreichen Umsetzung der neuen Strategie müssen die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Wirtschaftsbeteiligten klar definierte Rollen spielen.

Die wichtigsten Prioritäten der Strategie zur Verbesserung des Zollrisikomanagements sind:

Effiziente Kontrollen und Risikominderung
Unterschiedliche Risikoarten erfordern unterschiedliche Reaktionen. So muss beispielsweise das von Sprengstoff oder einer ansteckenden Krankheit ausgehende Risiko angegangen werden, bevor die Waren in einem Drittland zur Beförderung verladen werden, wogegen auf finanzielles Fehlverhalten auch im Wege von Betriebsprüfungen nach der Zollabfertigung reagiert werden kann. Zum optimalen Einsatz der Ressourcen müssen die Kontrollen am richtigen Ort und zum richtigen Zeitpunkt entlang der Lieferkette erfolgen, und die Zollbehörden sollten den Informationsaustausch optimieren, so dass Doppelarbeit bei Kontrollen vermieden werden kann.

Datenqualität
Damit der Zoll rechtzeitig über hochwertige Informationen zu Waren verfügt, die die EU-Grenzen passieren, sind verschiedene rechtliche, verfahrenstechnische und IT-Systeme anzupassen. Diese Anpassungen (etwa der IT-Systeme zur Verarbeitung von summarischen Eingangsanmeldungen) sollten den Unternehmen oder Behörden keine unnötigen Kosten verursachen.

Informationsaustausch
Damit die Zollbehörden Risiken wirksam analysieren und eindämmen können, sollten Mechanismen vorgesehen werden, um die Verfügbarkeit von Daten und den Austausch risikorelevanter Informationen zwischen den Zollbehörden während des gesamten Kontrollprozesses zu verbessern.

Zusammenarbeit mit anderen Stellen
Der Zoll sollte auch eng mit anderen, im Bereich der Strafverfolgung tätigen Behörden zusammenarbeiten. Mithilfe gemeinsamer Risikokriterien und eines besseren Informationsaustauschs könnten sich die verschiedenen, für die Sicherheit der Lieferkette zuständigen Behörden gegenseitig unterstützen und in ihrer Arbeit ergänzen.

Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsbeteiligten
Die Zusammenarbeit zwischen dem Zoll und zuverlässigen Wirtschaftsbeteiligten sollte weiterentwickelt werden, u. a. durch die Förderung des EU-Programms für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO), die auch von anderen Behörden als den Zollbehörden anerkannt werden sollten.

Kapazitätsausbau
Um zu gewährleisten, dass alle Zollbehörden EU-weit ein Risikomanagement auf hohem Niveau praktizieren, sollten Unterschiede zwischen Mitgliedstaaten ermittelt und beseitigt werden. Schwachstellen könnten durch eine Unterstützung auf Ebene der EU angegangen werden, damit erforderlichenfalls auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten weitere Kapazitäten entwickelt werden, und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zollbehörden sollte weiter verstärkt werden.

Internationale Zusammenarbeit im Zollwesen
Die EU sollte in internationalen Foren aktiv zur Festlegung globaler Standards beitragen und darauf hinwirken, dass diese gemeinsamen Normen von den internationalen Handelspartnern umgesetzt und gefördert werden.

Hintergrund
Eine 2005 erfolgte Änderung des Zollkodexes der EU ermöglicht die Entwicklung gemeinsamer Vorschriften für das Risikomanagement. Dieser gemeinsame Rahmen sieht gemeinsame Kriterien zur Ermittlung von Risiken, gemeinsame Voraussetzungen für zuverlässige Wirtschaftsbeteiligte und eine Analyse der Sicherheitsrisiken vor der Ankunft bzw. dem Ausgang der Waren auf der Grundlage elektronisch übermittelter Frachtgutinformationen. Die verabschiedete Strategie ist eine Reaktion auf die bei der derzeitigen Umsetzung des Zollrisikomanagements festgestellten Schwachstellen und auf die im Juni 2013 vom Ministerrat ausgesprochene Aufforderung, tätig zu werden.

Strategie und Aktionsplan der EU für das Zollrisikomanagement:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/customs_controls/risk_management/customs_eu/index_de.htm


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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