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Änderung der Abstimmungsregeln


Ausschussverfahren: Europäische Kommission will Transparenz und Rechenschaftspflicht in Verfahren zur Durchführung des EU-Rechts erhöhen
Vier gezielte Änderungen sollen für mehr Transparenz hinsichtlich der Standpunkte der Mitgliedstaaten und verstärkte politische Vorgaben sorgen sowie die Rechenschaftspflicht im Beschlussfassungsprozess erhöhen



Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Verordnung über das Ausschussverfahren zu ändern, um die Transparenz und die Rechenschaftspflicht bei Verfahren zur Durchführung von EU-Rechtsvorschriften zu erhöhen. Der Vorschlag geht auf eine Erklärung von Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union vom September 2016 zurück, in der er sagte: "Es geht nicht an, dass die Kommission von Parlament und Rat zu einer Entscheidung gezwungen wird, wenn sich die EU-Länder untereinander nicht einigen können, ob sie die Verwendung von Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln verbieten wollen oder nicht. Daher werden wir diese Regeln ändern".

Vier gezielte Änderungen sollen für mehr Transparenz hinsichtlich der Standpunkte der Mitgliedstaaten und verstärkte politische Vorgaben sorgen sowie die Rechenschaftspflicht im Beschlussfassungsprozess erhöhen.

Die vier Vorschläge sind:

>> Änderung der Abstimmungsregeln in der letzten Phase des Ausschussverfahrens (dem Berufungsausschuss): Künftig sollen nur noch Stimmen für oder gegen den betreffenden Rechtsakt berücksichtigt werden. Dies dürfte zu einem Rückgang der Enthaltungen und damit der Zahl der Fälle führen, in denen der Ausschuss nicht in der Lage ist, eine Stellungnahme abzugeben, und die Kommission folglich ohne klares Mandat vonseiten der Mitgliedstaaten handeln muss.

>> Einbindung der nationalen Minister, indem die Kommission befugt wird, den Berufungsausschuss ein zweites Mal, und zwar auf Ministerebene, zu befassen, wenn die nationalen Experten keine Stellungnahme abgegeben haben. So wird sichergestellt, dass sensible Fragen auf der angemessenen politischen Ebene erörtert werden.

>> Erhöhung der Transparenz über die Abstimmung im Berufungsausschuss, indem das Abstimmungsverhalten der Vertreter der Mitgliedstaaten veröffentlicht wird.

>> Gewährleistung politischer Beiträge, indem die Kommission befugt wird, den Ministerrat um Stellungnahme zu einer Angelegenheit zu ersuchen, wenn der Berufungsausschuss keine Stellungnahme abgibt.

Bei der überwiegenden Mehrheit der Beschlüsse funktioniert das Ausschussverfahren einwandfrei. Bei einigen viel beachteten und sensiblen Fällen waren die Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren jedoch nicht in der Lage, die erforderliche Mehrheit entweder für oder gegen einen bestimmten Rechtsaktentwurf zu erzielen, sodass der Ausschuss letztlich keine Stellungnahme abgeben konnte. Wenn das geschieht, muss die Kommission einen endgültigen Beschluss erlassen, ohne sich auf einen klaren politischen Standpunkt der Mitgliedstaaten stützen zu können. In den Jahren 2015 und 2016 war die Kommission rechtlich verpflichtet, 17 Rechtsakte zu erlassen, die sich auf die Zulassung von sensiblen Produkten und Stoffen wie Glyphosat oder genetisch veränderten Organismen (GVO) bezogen, obwohl die Mitgliedstaaten selbst dazu keinen eindeutigen Standpunkt erzielt hatten. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 06.03.17
Home & Newsletterlauf: 12.04.17



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