Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Änderung der Abstimmungsregeln


Ausschussverfahren: Europäische Kommission will Transparenz und Rechenschaftspflicht in Verfahren zur Durchführung des EU-Rechts erhöhen
Vier gezielte Änderungen sollen für mehr Transparenz hinsichtlich der Standpunkte der Mitgliedstaaten und verstärkte politische Vorgaben sorgen sowie die Rechenschaftspflicht im Beschlussfassungsprozess erhöhen



Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Verordnung über das Ausschussverfahren zu ändern, um die Transparenz und die Rechenschaftspflicht bei Verfahren zur Durchführung von EU-Rechtsvorschriften zu erhöhen. Der Vorschlag geht auf eine Erklärung von Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union vom September 2016 zurück, in der er sagte: "Es geht nicht an, dass die Kommission von Parlament und Rat zu einer Entscheidung gezwungen wird, wenn sich die EU-Länder untereinander nicht einigen können, ob sie die Verwendung von Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln verbieten wollen oder nicht. Daher werden wir diese Regeln ändern".

Vier gezielte Änderungen sollen für mehr Transparenz hinsichtlich der Standpunkte der Mitgliedstaaten und verstärkte politische Vorgaben sorgen sowie die Rechenschaftspflicht im Beschlussfassungsprozess erhöhen.

Die vier Vorschläge sind:

>> Änderung der Abstimmungsregeln in der letzten Phase des Ausschussverfahrens (dem Berufungsausschuss): Künftig sollen nur noch Stimmen für oder gegen den betreffenden Rechtsakt berücksichtigt werden. Dies dürfte zu einem Rückgang der Enthaltungen und damit der Zahl der Fälle führen, in denen der Ausschuss nicht in der Lage ist, eine Stellungnahme abzugeben, und die Kommission folglich ohne klares Mandat vonseiten der Mitgliedstaaten handeln muss.

>> Einbindung der nationalen Minister, indem die Kommission befugt wird, den Berufungsausschuss ein zweites Mal, und zwar auf Ministerebene, zu befassen, wenn die nationalen Experten keine Stellungnahme abgegeben haben. So wird sichergestellt, dass sensible Fragen auf der angemessenen politischen Ebene erörtert werden.

>> Erhöhung der Transparenz über die Abstimmung im Berufungsausschuss, indem das Abstimmungsverhalten der Vertreter der Mitgliedstaaten veröffentlicht wird.

>> Gewährleistung politischer Beiträge, indem die Kommission befugt wird, den Ministerrat um Stellungnahme zu einer Angelegenheit zu ersuchen, wenn der Berufungsausschuss keine Stellungnahme abgibt.

Bei der überwiegenden Mehrheit der Beschlüsse funktioniert das Ausschussverfahren einwandfrei. Bei einigen viel beachteten und sensiblen Fällen waren die Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren jedoch nicht in der Lage, die erforderliche Mehrheit entweder für oder gegen einen bestimmten Rechtsaktentwurf zu erzielen, sodass der Ausschuss letztlich keine Stellungnahme abgeben konnte. Wenn das geschieht, muss die Kommission einen endgültigen Beschluss erlassen, ohne sich auf einen klaren politischen Standpunkt der Mitgliedstaaten stützen zu können. In den Jahren 2015 und 2016 war die Kommission rechtlich verpflichtet, 17 Rechtsakte zu erlassen, die sich auf die Zulassung von sensiblen Produkten und Stoffen wie Glyphosat oder genetisch veränderten Organismen (GVO) bezogen, obwohl die Mitgliedstaaten selbst dazu keinen eindeutigen Standpunkt erzielt hatten. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 06.03.17
Home & Newsletterlauf: 12.04.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen