Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Grundlage für Einhaltung von Mobilfunkstandards


Kartellrecht: Europäische Kommission übermittelt Samsung Mitteilung der Beschwerdepunkte wegen möglichen Patentmissbrauchs auf dem Mobiltelefonmarkt
Normenorganisationen verlangen in der Regel von ihren Mitgliedern, dass diese für ihre Patente, die die Normenorganisationen als unerlässlich für Standards erklärt haben, Lizenzen zu FRAND-Bedingungen erteilen


(17.01.13) - Die Europäische Kommission hat Samsung darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie nach einer ersten Prüfung des Sachverhalts zu der vorläufigen Auffassung gelangt ist, dass es sich bei den einstweiligen Verfügungen, die Samsung in mehreren Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihrer für die Einhaltung von Mobilfunkstandards unerlässlichen Patente (sogenannte "standard-essential patents" – SEPs) gegen Apple beantragt hat, möglicherweise um einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung handelt, der nach EU-Wettbewerbsrecht verboten ist. Während im Falle von Patentverletzungen Unterlassungsanordnungen durchaus eine mögliche Abhilfemaßnahme sind, kann ein solches Vorgehen auch eine missbräuchliche Verhaltensweise darstellen, wenn es um SEPs geht und der potenzielle Lizenznehmer bereit ist, eine Lizenz zu fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien Bedingungen (sogenannte FRAND-Bedingungen) auszuhandeln.

Die Übermittlung einer Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem endgültigen Ergebnis des Verfahrens nicht vor.

"Die Rechte des geistigen Eigentums sind ein Eckpfeiler des Binnenmarktes", so der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia. "Diese Rechte dürfen nicht missbraucht werden, wenn diese für die Umsetzung von Industriestandards unerlässlich sind, die für Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen bedeutsam sind. Wenn Unternehmen ihre Patente in einen Industriestandard eingebracht und sich verpflichtet haben, im Gegenzug die Lizenzen zu fairen Entgelten zu erteilen, kann die Beantragung einer einstweiligen Verfügung wettbewerbswidrig sein."

Normenorganisationen verlangen in der Regel von ihren Mitgliedern, dass diese für ihre Patente, die die Normenorganisationen als unerlässlich für Standards erklärt haben, Lizenzen zu FRAND-Bedingungen erteilen. Mit einer solchen Verpflichtung soll sichergestellt werden, dass alle Marktteilnehmer Zugang zu einem Standard haben, und eine Blockierung (sogenanntes "Hold-up") durch einen einzelnen SEP-Inhaber verhindert wird. Zugang zu solchen Patenten, die unerlässlich für Standards sind, ist eine Voraussetzung für jedes Unternehmen, kompatible Produkte auf dem Markt zu verkaufen. Gleichzeitig ist gewährleistet, dass SEP-Inhaber eine faire Vergütung für ihr geistiges Eigentum erhalten.

Die fraglichen SEPs von Samsung beziehen sich auf den UMTS-Mobilfunkstandard 3G des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (European Telecommunications Standardisation Institute – ETSI), einen zentralen Industriestandard für mobile und drahtlose Telekommunikationsdienste. Als dieser Standard in Europa eingeführt wurde, verpflichtete sich Samsung, die Lizenzen für die Patente, die der Konzern als für den Standard unerlässlich erklärt hatte, zu FRAND-Bedingungen zu erteilen. 2011 begann Samsung jedoch, vor den Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten Unterlassungsverfügungen gegen Apple wegen angeblicher Patentverletzungen in Verbindung mit bestimmten seiner SEPs für UMTS/3G zu beantragen.

In der heute erlassenen Mitteilung der Beschwerdepunkte legt die Kommission ihre vorläufige Auffassung dar, dass in Anbetracht des spezifischen Sachverhalts in diesem Fall, bei dem Samsung zugesagt hat, die SEP-Lizenzen zu FRAND-Bedingungen zu erteilen, und der potenzielle Lizenznehmer (hier Apple) sich in Bezug auf eine FRAND-Lizenz für die SEP verhandlungsbereit gezeigt hat, ein Antrag auf einstweilige Verfügung dem Wettbewerb abträglich ist. Da Unterlassungsanordnungen im allgemeinen ein Verkaufsverbot des Produktes, welches das Patent verletzt hat, mit sich bringen, besteht bei einer Regressklage die Gefahr, dass Produkte ohne Grund vom Markt ausgeschlossen werden und die Lizenzverhandlungen ungerechtfertigterweise zugunsten des SEP-Inhabers ausfallen. Die vorläufige Auffassung, die die Kommission in der heutigen Mitteilung der Beschwerdepunkte vertritt, stellt nicht die Möglichkeit in Frage, dass SEP-Inhaber im Falle einer anderen Sachlage, z. B. bei nicht verhandlungswilligen Lizenznehmern, einstweilige Verfügungen beantragen können. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen