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EU-Leitfaden erleichtert Lebensmittelspenden


EU-Leitlinien sollen Spendern und Empfängern von überschüssigen Lebensmitteln helfen, die Voraussetzungen wie Lebensmittelhygiene und Transparenz für Verbraucher zu erfüllen, um so sichere Lebensmittelspenden zu gewährleisten
Die Leitlinien fördern die einheitliche Anwendung von EU-Regeln für Lebensmittelspenden, unter anderem die Frage der Mehrwertsteuer



Die EU-Kommission hat Leitlinien angenommen, um Lebensmittelspenden in der EU zu erleichtern. Ziel ist es, die Hürden für Lebensmittelspenden zu senken. In der EU war 2015 fast ein Viertel der Bevölkerung – 119,1 Millionen Menschen – armutsgefährdet oder dem Risiko der sozialen Ausgrenzung ausgesetzt. 42,5 Millionen Menschen konnten sich jeden zweiten Tag keine qualitativ hochwertige Mahlzeit leisten. Gleichzeitig werden Schätzungen zufolge EU-weit jährlich rund 88 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle verursacht – mit geschätzten Kosten von 143 Milliarden Euro.

Vytenis Andriukaitis, EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, erklärte: "Ich freue mich sehr, dass wir diese guten Neuigkeiten ausgerechnet heute, am Welternährungstag, verkünden können. In der EU werden rund 550.000 Tonnen Lebensmittel durch Lebensmittelbanken an 6,1 Millionen Menschen verteilt. Das ist aber nur ein Bruchteil der geschätzten Menge an Lebensmitteln, die umverteilt werden könnte, um so Lebensmittelverschwendung zu vermeiden und Ernährungsarmut zu bekämpfen. Ich bin überzeugt, dass die angenommenen Leitlinien nicht nur Unternehmen und wohltätigen Organisationen die Arbeit und somit die Unterstützung der bedürftigsten Personen erleichtern werden, sondern auch als Referenzrahmen für nationale Behörden und Akteure dienen können, damit Lebensmittelspenden in der EU in Zukunft einfacher möglich sind."

Die EU-Leitlinien sollen Spendern und Empfängern von überschüssigen Lebensmitteln helfen, die Voraussetzungen wie Lebensmittelhygiene und Transparenz für Verbraucher zu erfüllen, um so sichere Lebensmittelspenden zu gewährleisten. Die Leitlinien fördern die einheitliche Anwendung von EU-Regeln für Lebensmittelspenden, unter anderem die Frage der Mehrwertsteuer.

Die Leitlinien wurden von der Kommission in enger Zusammenarbeit mit der Plattform zu Lebensmittelverlust und -verschwendung entwickelt, die EU-Mitgliedsstaaten, internationale Organisationen, Industrie, Tafeln und andere gemeinnützige Organisationen zusammenbringt. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 24.10.17
Home & Newsletterlauf: 17.11.17



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    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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