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Verbot wettbewerbswidriger Vereinbarungen


Kartellrecht: Europäische Kommission startet Konsultation zu Anwendung und Zukunft der Gruppenfreistellungsverordnung für die Versicherungswirtschaft
Gruppenfreistellungsverordnung für die Versicherungswirtschaft werden in regelmäßigen Abständen überprüft

(19.08.14) - Die Europäische Kommission hat einen Fragebogen erarbeitet, um Stellungnahmen von Interessenträgern zum Funktionieren und zur Zukunft der Gruppenfreistellungsverordnung für den Versicherungssektor einzuholen, nach der bestimmte Vereinbarungen zwischen Unternehmen der Versicherungswirtschaft freigestellt sind. Antworten können bis zum 4. November 2014 übermittelt werden. Mit Hilfe des Fragebogens sollen Interessenträger zur praktischen Anwendung und zur Zukunft der im März 2017 auslaufenden Gruppenfreistellungsverordnung für die Versicherungswirtschaft konsultiert werden. Auf der Grundlage der eingegangenen Beiträge wird die Kommission einen Bericht zur Vorlage beim Europäischen Parlament und beim Rat Ende März 2016 erarbeiten.

Die Kommission holt mit diesem Fragebogen Informationen darüber ein, wie die Gruppenfreistellungsverordnung angewendet wird und welche Erfahrungen die Interessenträger dabei gemacht haben. Ferner möchte sie Aufschluss über Marktentwicklungen erhalten und erfahren, ob die Verordnung nach Ansicht der Interessenträger ganz, zum Teil oder nicht verlängert werden sollte. Die eingeholten Stellungnahmen und Marktinformationen werden in eine Folgenabschätzung zu den möglichen Optionen einfließen und der Kommission als Entscheidungshilfe dienen.

Der Konsultationsfragebogen ist hier zu finden:
http://ec.europa.eu/competition/consultations/2014_iber_review/index_en.html

Die Gruppenfreistellungsverordnung für die Versicherungswirtschaft
Mit einer Gruppenfreistellungsverordnung werden bestimmte Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen von dem im AEUV verankerten allgemeinen Verbot wettbewerbswidriger Praktiken ausgenommen, wenn diese die in der Verordnung festgelegten Voraussetzungen erfüllen.

Auf der Grundlage der Gruppenfreistellungsverordnung für die Versicherungswirtschaft können Versicherer und Rückversicherer eine Freistellung von dem Verbot wettbewerbswidriger Vereinbarungen und Verhaltensweisen nach Artikel 101 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in Anspruch nehmen. Die Freistellung gilt für zwei Arten von Vereinbarungen zwischen Versicherungs- bzw. Rückversicherungsgesellschaften:

a) Vereinbarungen über gemeinsame Erhebungen, Tabellen und Studienergebnisse
b) Vereinbarungen über die gemeinsame Abdeckung bestimmter Arten von Risiken (Mitversicherungs- und Mit-Rückversicherungsgemeinschaften)

Eine Gruppenfreistellungsverordnung ist ein spezielles Rechtsinstrument. Die Kommission muss feststellen, ob sich die Versicherungswirtschaft von anderen Wirtschaftszweigen, für die es keine Gruppenfreistellungsverordnung gibt, erheblich unterscheidet, so dass spezifische Regeln erforderlich sind. Daher muss die Gruppenfreistellungsverordnung für die Versicherungswirtschaft in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Die Verordnung ist zuletzt 2010 verlängert worden und tritt im März 2017 außer Kraft. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

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    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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