Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verbot wettbewerbswidriger Vereinbarungen


Kartellrecht: Europäische Kommission startet Konsultation zu Anwendung und Zukunft der Gruppenfreistellungsverordnung für die Versicherungswirtschaft
Gruppenfreistellungsverordnung für die Versicherungswirtschaft werden in regelmäßigen Abständen überprüft

(19.08.14) - Die Europäische Kommission hat einen Fragebogen erarbeitet, um Stellungnahmen von Interessenträgern zum Funktionieren und zur Zukunft der Gruppenfreistellungsverordnung für den Versicherungssektor einzuholen, nach der bestimmte Vereinbarungen zwischen Unternehmen der Versicherungswirtschaft freigestellt sind. Antworten können bis zum 4. November 2014 übermittelt werden. Mit Hilfe des Fragebogens sollen Interessenträger zur praktischen Anwendung und zur Zukunft der im März 2017 auslaufenden Gruppenfreistellungsverordnung für die Versicherungswirtschaft konsultiert werden. Auf der Grundlage der eingegangenen Beiträge wird die Kommission einen Bericht zur Vorlage beim Europäischen Parlament und beim Rat Ende März 2016 erarbeiten.

Die Kommission holt mit diesem Fragebogen Informationen darüber ein, wie die Gruppenfreistellungsverordnung angewendet wird und welche Erfahrungen die Interessenträger dabei gemacht haben. Ferner möchte sie Aufschluss über Marktentwicklungen erhalten und erfahren, ob die Verordnung nach Ansicht der Interessenträger ganz, zum Teil oder nicht verlängert werden sollte. Die eingeholten Stellungnahmen und Marktinformationen werden in eine Folgenabschätzung zu den möglichen Optionen einfließen und der Kommission als Entscheidungshilfe dienen.

Der Konsultationsfragebogen ist hier zu finden:
http://ec.europa.eu/competition/consultations/2014_iber_review/index_en.html

Die Gruppenfreistellungsverordnung für die Versicherungswirtschaft
Mit einer Gruppenfreistellungsverordnung werden bestimmte Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen von dem im AEUV verankerten allgemeinen Verbot wettbewerbswidriger Praktiken ausgenommen, wenn diese die in der Verordnung festgelegten Voraussetzungen erfüllen.

Auf der Grundlage der Gruppenfreistellungsverordnung für die Versicherungswirtschaft können Versicherer und Rückversicherer eine Freistellung von dem Verbot wettbewerbswidriger Vereinbarungen und Verhaltensweisen nach Artikel 101 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in Anspruch nehmen. Die Freistellung gilt für zwei Arten von Vereinbarungen zwischen Versicherungs- bzw. Rückversicherungsgesellschaften:

a) Vereinbarungen über gemeinsame Erhebungen, Tabellen und Studienergebnisse
b) Vereinbarungen über die gemeinsame Abdeckung bestimmter Arten von Risiken (Mitversicherungs- und Mit-Rückversicherungsgemeinschaften)

Eine Gruppenfreistellungsverordnung ist ein spezielles Rechtsinstrument. Die Kommission muss feststellen, ob sich die Versicherungswirtschaft von anderen Wirtschaftszweigen, für die es keine Gruppenfreistellungsverordnung gibt, erheblich unterscheidet, so dass spezifische Regeln erforderlich sind. Daher muss die Gruppenfreistellungsverordnung für die Versicherungswirtschaft in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Die Verordnung ist zuletzt 2010 verlängert worden und tritt im März 2017 außer Kraft. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen