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EU verschärft Datenschutzvorschriften


Europäische Kommission fordert Wiederherstellung des Vertrauens in die Datenströme zwischen der EU und den USA
"Die massive Bespitzelung unserer Bürger, Unternehmen und leitenden Politiker ist nicht hinnehmbar"


(19.12.13) - Die Europäische Kommission hat die Maßnahmen vorgestellt, die erforderlich sind, um das Vertrauen in die Datenströme zwischen der EU und den Vereinigten Staaten wiederherzustellen, nachdem die Enthüllungen über die umfangreichen Programme der US-Nachrichtendienste zur Sammlung von Informationen große Besorgnis ausgelöst und sich bereits negativ auf die transatlantischen Beziehungen ausgewirkt haben. Die diesbezügliche Reaktion der Kommission erfolgt in Form

(1) eines Strategiepapiers (Mitteilung) über die transatlantischen Datenströme, in dem die sich aus diesen Enthüllungen ergebenden Herausforderungen und Risiken beschrieben und die erforderlichen Maßnahmen zur Ausräumung der genannten Bedenken dargelegt werden;
(2) einer Analyse des Funktionierens des Safe-Harbor-Abkommens, das die zu gewerblichen Zwecken erfolgende Datenübermittlung zwischen der EU und den USA regelt; und
(3) eines Berichts über die Feststellungen der gemeinsamen Arbeitsgruppe EU-USA zu Fragen des Datenschutzes, die im Juli 2013 eingesetzt wurde. Außerdem stellt die Europäische Kommission ihre Überprüfung der bestehenden Abkommen über Fluggastdaten (PNR-Abkommen) und über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung an die USA für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (TFTP), die die zu Strafverfolgungszwecken erfolgende Datenübermittlung in diesen Bereichen regeln.

"Die massive Bespitzelung unserer Bürger, Unternehmen und leitenden Politiker ist nicht hinnehmbar. Auf beiden Seiten des Atlantiks müssen die Bürger sicher sein, dass ihre Daten geschützt werden, und die Unternehmen müssen sich darauf verlassen können, dass bestehende Vereinbarungen eingehalten und konsequent umgesetzt werden. Die Europäische Kommission stellt heute verschiedene Maßnahmen vor, durch die das Vertrauen in die transatlantischen Datenströme und in den Schutz der betroffenen Daten wiederhergestellt wird", sagte die für Justiz zuständige EU-Kommissarin und Vizepräsidentin Viviane Reding. "Unsere amerikanischen Partner haben jetzt die Gelegenheit, verloren gegangenes Vertrauen wiederherzustellen. Wir erwarten, dass sie davon Gebrauch machen, insbesondere indem sie entschlossen auf einen raschen Abschluss der Verhandlungen über ein Datenschutz-Rahmenabkommen zwischen der EU und den USA hinwirken. Ein solches Abkommen muss konkrete und durchsetzbare Rechte für die EU-Bürger vorsehen, insbesondere das Recht auf in den Vereinigten Staaten einlegbare Rechtsbehelfe in Fällen, in denen ihre personenbezogenen Daten in den Vereinigten Staaten verarbeitet werden."

Die für Inneres zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström fügte hinzu: "Das Vertrauen der EU-Bürger ist durch den Fall Snowden heftig erschüttert worden, und nach den jüngsten Enthüllungen über den massiven Zugriff der US-Nachrichtendienste auf personenbezogene Daten von EU-Bürgern bleiben ernste Zweifel. Die vorgestellte Agenda zeigt einen klaren Weg auf, wie die Vereinigten Staaten mit der EU zusammenarbeiten können, um das Vertrauen wiederherzustellen und den EU-Bürger die Gewissheit zurückzugeben, dass ihre Daten geschützt werden. Von einer solchen Zusammenarbeit, die sich auf robuste rechtliche Garantien und das Vertrauen in die Einhaltung dieser Standards gründen würde, würden sowohl die Internetnutzer als auch die Behörden auf beiden Seiten des Atlantiks profitieren."

Die jüngsten Enthüllungen über die Datensammelprogramme der Vereinigten Staaten haben sich negativ auf das Vertrauen, auf dem diese Zusammenarbeit basiert, ausgewirkt. Damit die Datenströme zwischen der EU und den Vereinigten Staaten auch in Zukunft weiterfließen können, muss ein hohes Datenschutzniveau sichergestellt werden.

Zu diesem Zweck hat die Kommission Maßnahmen in sechs Bereichen vorgeschlagen:

1. Rasche Annahme der Datenschutzreform der EU: Der von der Europäischen Kommission im Januar 2012 vorgeschlagene robuste legislative Rahmen mit seinen klaren Regeln, die auch durchsetzbar sein sollen, wenn Daten ins Ausland übermittelt und dort verarbeitet werden, ist mehr denn je eine Notwendigkeit. Die EU-Organe sollten daher weiterhin darauf hinwirken, dass die Datenschutzreform der EU spätestens im Frühjahr 2014 angenommen wird, damit sichergestellt ist, dass personenbezogene Daten wirksam und umfassend geschützt sind.

2. Verbesserung des durch die Safe-Harbor-Regelung gebotenen Schutzes: Die Kommission hat auch 13 Empfehlungen vorgestellt, durch die das Funktionieren der Safe-Harbor-Regelung verbessert werden soll und die auf eine ebenfalls heute veröffentlichte Analyse zurückgehen, der zufolge die Regelung in mehrerlei Hinsicht mangelhaft funktioniert. Bis Sommer 2014 sollen entsprechende Lösungen gefunden werden. Anschließend wird die Kommission das Funktionieren der Regelung auf der Grundlage der umgesetzten 13 Empfehlungen überprüfen.

3. Verstärkung der Datenschutzgarantien im Strafverfolgungsbereich: Die laufenden Verhandlungen über ein Rahmenabkommen, das die Datenübermittlung und -verarbeitung im Zusammenhang mit der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit regelt, sollten rasch zum Abschluss gebracht werden. Das Abkommen sollte ein hohes Datenschutzniveau für die Bürger gewährleisten und gleiche Rechte für die Bürger auf beiden Seiten des Atlantiks vorsehen. Insbesondere sollten allen nicht in den Vereinigten Staaten ansässigen EU-Bürgern geeignete Rechtsmittelverfahren offenstehen.

4. Rückgriff auf die geltenden Rechtshilfeabkommen und sektorspezifischen Abkommen zum Zwecke der Datenübermittlung: Die US-Behörden sollten sich dazu verpflichten, grundsätzlich auf Rechtsrahmen wie die geltenden Rechtshilfeabkommen und die sektorspezifischen Abkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten (wie das Fluggastdaten-Abkommen und das Abkommen über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung an die USA für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus, TFTP) zurückzugreifen, wenn sie Daten für Strafverfolgungszwecke benötigen. Direkte Datenanfragen bei Unternehmen sollten nur in Ausnahmefällen und unter klar festgelegten, der gerichtlichen Kontrolle unterliegenden Bedingungen zulässig sein.

5. Berücksichtigung der von der EU geäußerten Bedenken im Rahmen des laufenden Reformprozesses in den Vereinigten Staaten: US-Präsident Obama hat eine Überprüfung der Tätigkeiten der nationalen Sicherheitsbehörden der USA angekündigt. Dieser Prozess müsste auch Positives für die EU-Bürger bewirken, wobei es am wichtigsten wäre, die für US-Bürger geltenden Garantien auf nicht in den Vereinigten Staaten ansässige EU-Bürger auszuweiten, mehr Transparenz zu schaffen und die Kontrolle zu verbessern.

6. Förderung von Datenschutzstandards auf internationaler Ebene: Die Vereinigten Staaten sollten, nachdem sie bereits dem Übereinkommen des Europarats über die Cyber-Kriminalität von 2001 beigetreten sind, nun auch dem Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten ("Übereinkommen Nr. 108") beitreten.

Die Kommission hat klargestellt, dass die Datenschutzstandards nicht Teil der laufenden Verhandlungen über ein transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen sein werden.

Die Antwort der Kommission beruht auf den Feststellungen der Arbeitsgruppe EU‑USA "Datenschutz" sowie den Ergebnissen der von der Kommission durchgeführten Überprüfung der bestehenden Datenübermittlungsabkommen und des fortlaufenden politischen Dialogs zwischen der EU und den Vereinigten Staaten und insbesondere der Treffen der Minister der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten zum Thema Justiz und Inneres vom Juni und November. Im Anschluss an das in Washington durchgeführte Ministertreffen, bei dem die EU durch Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding und Kommissarin Cecilia Malmström vertreten wurde, bekräftigten die EU und die Vereinigten Staaten in einer gemeinsamen Presseerklärung ihren Willen, das gegenseitige Vertrauen – auch in Datenschutzfragen – zu verbessern und die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres zu verstärken.

Hintergrund
Die EU verschärft zurzeit ihre Datenschutzvorschriften. Die einschlägigen Vorschläge der Europäischen Kommission erhielten unlängst Rückendeckung vom Europäischen Parlament. Bei der diesbezüglichen Abstimmung am 21. Oktober 2013 erteilte das Europäische Parlament der Kommission ein Mandat für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union. Ferner haben die europäischen Staats- und Regierungschefs auf der Ratstagung vom 24. und 25. Oktober 2013 die Bedeutung einer "zeitnahen” Annahme der neuen Datenschutzvorschriften unterstrichen. Die Kommission möchte die Verhandlung bis zum Frühjahr 2014 zum Abschluss bringen.

Darüber hinaus führen die EU und die Vereinigten Staaten gegenwärtig Verhandlungen über den Abschluss eines Rahmenabkommens über den Datenschutz auf dem Gebiet der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit. Die Verhandlungen sind am 28. März 2011 aufgenommen worden und laufen nach über 15 Verhandlungsrunden noch immer.

Der Austausch von personenbezogenen Daten zwischen der EU und den Vereinigten Staaten zu den Zwecken der Strafverfolgung einschließlich der Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus und anderen schweren Formen der Kriminalität wird durch verschiedene EU-Abkommen geregelt: das einschlägige Rechtshilfeabkommen, das Abkommen über die Verwendung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung an das United States Department of Homeland Security (PNR-Abkommen), das Abkommen über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (TFTP-Abkommen) und das einschlägige Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten und Europol. Diese Abkommen regeln wichtige Sicherheitsfragen. Sie entsprechen den gemeinsamen Sicherheitsinteressen der EU und der Vereinigten Staaten und stellen zugleich den Schutz personenbezogener Daten sicher.

Der zwischen der EU und den Vereinigten Staaten erfolgende Austausch von personenbezogenen Daten zu gewerblichen Zwecken wird durch die "Safe Harbor"-Entscheidung geregelt, die eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU an in den USA ansässige Firmen bildet, die sich zur Einhaltung der Grundsätze des "sicheren Hafens" verpflichtet haben.

Weitere Informatationen
Communication on rebuilding trust in EU-US data flows:
http://ec.europa.eu/justice/data-protection/files/com_2013_846_en.pdf
(Europäische Kommission: ra)


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