Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Meinungen der Finanzdienstleistungsbranche


Einfluss der überarbeiteten Eigenkapitalanforderungen auf die Kreditvergabe: Europäische Kommission startet öffentliche Konsultation
Eigenkapitalverordnung und -richtlinie hätten die Widerstandsfähigkeit, die Stabilität sowie das Vertrauen in den europäischen Bankensektor wiederhergestellt

(21.08.15) - Im Zuge der Finanzkrise führte die EU - wie viele andere Rechtsordnungen auch - strengere Vorschriften für Eigenkapitalanforderungen für Banken ein. Die Kommission hat heute eine Konsultation darüber lanciert, wie sich einige dieser Vorschriften in der Praxis bewährt haben – z. B. ob die Kreditvergabe an kleine Unternehmen und die Finanzierung von Infrastrukturprojekten betroffen waren. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens, das zur Annahme der neuen Eigenkapitalanforderungen geführt hat, hat der EU-Gesetzgeber die Kommission mit der Prüfung dieser Fragen beauftragt.

Jonathan Hill, EU-Kommissar für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, den Teil der Konsultation lancieren, der Bestandteil der "Investment Roadshow" ist und mit dem der EU-Investmentplan von 315 Mrd. EUR gefördert wird: "Die Bereitstellung von Finanzmitteln für Banken wird nach wie vor ein Schlüsselelement unserer Wirtschaft sein, unabhängig davon, ob es sich um die Kreditvergabe an kleine Unternehmen oder um langfristige Investitionen in die Infrastruktur handelt. Die Eigenkapitalverordnung und -richtlinie haben die Widerstandsfähigkeit, die Stabilität sowie das Vertrauen in den europäischen Bankensektor wiederhergestellt. Diese Ziele sind von entscheidender Bedeutung, und die Rechtsvorschriften haben dazu entsprechend beigetragen - allerdings muss man sich die Frage stellen, ob diese Vorschriften nicht unbeabsichtigte Folgen zeitigen. Hiermit handelt es sich um einen Teil der Bemühungen um eine bessere Rechtsetzung, die uns hilft, ein möglichst hohes Gleichgewicht zwischen Risikomanagement und Wachstum zu ermöglichen."

Die Eigenkapitalanforderungen für Banken wurden in der Eigenkapitalverordnung (CRR) und in der Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV) festgelegt. So wie es strengerer Eigenkapitalanforderungen bedarf, um die Resistenz und Nachhaltigkeit des Bankensektors zu gewährleisten, verpflichtet die Verordnung die Kommission, einen Bericht über ihre Auswirkungen auf Kredite an Privatpersonen, kleine Unternehmen und die langfristige Finanzierung von Infrastrukturen zu erstellen.

In der Konsultation sind folgende Fragen zu beantworten:

>> Inwiefern haben CRR und CRD IV die Höhe des von den Banken gehaltenen Eigenkapitals beeinflusst?
>> Sind sämtliche neuen Anforderungen unter allen Umständen den Risiken angemessen, für die sie eigentlich Abhilfe schaffen sollten?
>> Welche Auswirkungen haben die Regeln auf die Kreditvergabe an kleinere Unternehmen und für Infrastrukturprojekte?
>> Könnten einige der Vorschriften vereinfacht oder nach Größe oder Risiko differenziert werden, ohne ihre Ziele der finanziellen Solidität und Stabilität von Banken zu gefährden?

Mit der öffentlichen Konsultation soll eine möglichst breite Palette von Meinungen der Finanzdienstleistungsbranche und anderer Interessengruppen zusammen getragen werden. Alle interessieren Parteien sind aufgefordert, den Fragebogen auszufüllen, der der Komission bei der Ausarbeitung ihres Berichts behilflich sein wird. Als eine Folgemaßnahme veröffentlicht die Kommission einen Bericht und wird später im Laufe dieses Jahres eine öffentliche Anhörung durchführen, die die Grundlage für den abschließenden Bericht der Kommission im Jahr 2016 ebnen werden.

Etwaige künftige Maßnahmen der Kommission werden gegebenenfalls auf die Widerstandsfähigkeit des Bankensystems abzielen und dabei dem übergeordneten Ziel der Förderung von Wachstum und Beschäftigung in der EU Rechnung tragen.

Die Konsultation unterstützt die Kommission nicht nur in ihren Berichtspflichten, sondern steht auch im Einklang mit dem Schwerpunkt der Kommission auf dem Gebiet von Arbeitsplätzen, Wachstum und Investitionen, so wie sie in den politischen Leitlinien des Präsidenten dargelegt sind, sowie mit dem EU-Investitionsplan (IP/14/2128), mit dem das Umfeld für Investitionen in Europa, einschließlich vor allem für KMU und Infrastrukturprojekte, verbessert wird, und mit dem Engagement der Kommission für eine bessere Rechtsetzung (IP/15/4988), so dass die EU-Rechtsvorschriften ihrem eigentlichen Ziel, d. h. der Vermeidung eines unnötigen Verwaltungsaufwands, gerecht werden.

Hintergrund
CRR und CRD IV legten eine vorsichtigere Begriffsbestimmung des anrechenbaren Eigenkapitals und eine höhere Mindesteigenkapitalausstattung von EU-Banken fest, um zu gewährleisten, dass das von Banken zu haltende Eigenkapital ihren eingegangenen Risiken angemessen Rechnung trägt. Zudem können Aufsichtsbehörden und makroprudenzielle Behörden zusätzliche Aufsichtsanforderungen auf Institute anwenden, die unter ihre Aufsicht fallen.

Die CRR sieht auch die Einführung eines sogenannten "KMU-Unterstützungsfaktors" vor, der den Eigenkapitalbetrag von KMU-Darlehen im Vergleich zu anderen Darlehenskategorien mindert und dadurch die Darlehensvergabe an KMU erleichtert, was vor dem Hintergrund der wichtigen Rolle dieser Unternehmen in der europäischen Wirtschaft zu sehen ist.

Mit der Konsultation sollen Meinungen und Fakten im Lichte der späteren Berichterstattungsanforderungen der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zusammen getragen werden, die in der CRR festgelegt sind:

>> Artikel 505 sieht einen Bericht über die Angemessenheit der CRR-Anforderungen im Hinblick auf die Notwendigkeit der Gewährleistung angemessener Finanzierungsniveaus für alle Formen langfristiger volkswirtschaflicher Finanzierungen vor, einschließlich für kritische Infrastrukturvorhaben;
>> Artikel 516 sieht die Vorlage eines Berichts über die Auswirkungen der CRR auf die Förderung langfristiger Investitionen in wachstumsfördernde Infrastrukturen vor;
>> Artikel 501 sieht die Vorlage eines Berichts über die Auswirkungen der CRR-Eigenmittelanforderungen auf die Darlehensvergabe an KMU und natürliche Personen vor.

Weitere Informationen zu CRR und CRD IV finden Sie auf:
http://ec.europa.eu/finance/bank/regcapital/index_en.htm
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-690_en.htm?locale=en
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-272_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen