Bankenaufsicht muss effektiver werden
Europäische Kommission schlägt neue EZB-Befugnisse für Bankenaufsicht im Rahmen einer Bankenunion vor
Innerhalb des Euroraums werden spezifische Aufsichtsaufgaben auf die europäische Ebene verlagert, insbesondere jene, die für die Erhaltung der Finanzstabilität und die Aufdeckung von Risiken für die Existenzfähigkeit von Banken eine entscheidende Rolle spielen
(21.09.12) - Die Vorschläge für einen einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism - SSM) für Banken im Euroraum sind ein wichtiger Schritt bei der Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). Im Rahmen des neuen einheitlichen Mechanismus wird die Zuständigkeit für spezifische Aufsichtsaufgaben, die die Finanzstabilität aller Banken im Euroraum betreffen, in letzter Instanz bei der Europäischen Zentralbank (EZB) liegen. Die nationalen Aufsichtsbehörden werden bei der alltäglichen Beaufsichtigung sowie bei der Vorbereitung und Umsetzung von EZB-Beschlüssen weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Außerdem schlägt die Kommission vor, dass die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ein einheitliches Aufsichtshandbuch entwickelt, um die Integrität des Binnenmarkts zu erhalten und eine übereinstimmende Bankenaufsicht in allen 27 EU-Ländern sicherzustellen.
Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, die Verordnungsvorschläge zusammen mit den drei anderen Komponenten einer integrierten "Bankenunion" – den einheitlichen Eigenkapitalvorschriften, der harmonisierten Einlagensicherung und dem einheitlichen europäischen Rahmen für die Bankensanierung und -abwicklung noch vor Ende 2012 zu verabschieden.
Dazu sagte Kommissionspräsident José Manuel Barroso: "Die Kommission hat … Vorschläge für einen einheitlichen europäischen Aufsichtsmechanismus vorgelegt, einen wichtigen Schritt in Richtung Bankenunion. Dieses neue System, bei dem die Europäische Zentralbank eine zentrale Stellung einnimmt und die nationalen Aufsichtsbehörden eingebunden sind, wird das Vertrauen in die Beaufsichtigung aller Banken im Euroraum wiederherstellen. Dem Europäischen Parlament wird eine maßgebliche Rolle dabei zukommen, die demokratische Kontrolle sicherzustellen. Dass die europäische Aufsicht bis Anfang nächsten Jahres eingerichtet ist, sollte für uns höchste Priorität sein. Dies wird auch den Weg für etwaige Entscheidungen über die Nutzung finanzieller Sicherheitsnetze für die Rekapitalisierung von Banken ebnen." Und weiter: "Wir wollen die unheilvolle Verbindung zwischen Staaten und ihren Banken aufbrechen. Es darf nicht mehr vorkommen, dass Verluste von Bankern auf ein ganzes Volk abgewälzt werden und Zweifel an der Finanzstabilität ganzer Länder aufkommen lassen."
Und Binnenmarktkommissar Michel Barnier erklärte: "Die Bankenaufsicht muss in allen europäischen Ländern effektiver werden, um sicherzustellen, dass die Binnenmarktvorschriften übereinstimmend angewandt werden. Rolle der EZB wird es sein, dafür zu sorgen, dass sich die Banken im Euroraum an solide Finanzpraktiken halten. Unser Ziel besteht letztlich darin, Bankenrettungen mit Steuergeldern zu verhindern." Und weiter: "Wir haben einen Mechanismus vorgeschlagen, bei dem die Bankenaufsicht und die Geldpolitik innerhalb der EZB voneinander getrennt werden, und haben sichergestellt, dass die EZB dem Europäischen Parlament über Aufsichtsentscheidungen Rechenschaft ablegen muss."
Das jetzige Paket umfasst:
>> eine Verordnung, die der EZB durchgreifende Befugnisse zur Beaufsichtigung aller Banken im Euroraum überträgt, wobei sich nicht zum Euroraum gehörende Länder auf freiwilliger Basis anschließen können
>> eine Verordnung zur Anpassung der bestehenden EBA-Verordnung an die neue Bankenaufsichtsstruktur, um sicherzustellen, dass die Beschlussfassung der EBA ausgewogen bleibt und die EBA auch in Zukunft die Integrität des Binnenmarkts wahrt
>> eine Mitteilung, in der die Gesamtvision der Kommission für eine Bankenunion mit einem einheitlichen Regelwerk und dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus sowie die nächsten Schritte unter anderem zur Einführung eines einheitlichen Mechanismus für Bankenabwicklungen dargelegt werden.
Innerhalb des Euroraums werden spezifische Aufsichtsaufgaben auf die europäische Ebene verlagert, insbesondere jene, die für die Erhaltung der Finanzstabilität und die Aufdeckung von Risiken für die Existenzfähigkeit von Banken eine entscheidende Rolle spielen. Die EZB erhält fortan die Zuständigkeit für Aufgaben wie die Zulassung von Kreditinstituten, die Überwachung der Einhaltung von Eigenkapital-, Leverage- und Liquiditätsanforderungen und die Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten. Die EZB kann frühzeitig eingreifen, wenn eine Bank gegen die gesetzlichen Eigenkapitalanforderungen verstößt oder zu verstoßen droht, indem sie die betroffene Bank zu Abhilfemaßnahmen auffordert.
Die EZB wird im Rahmen des Europäischen Finanzaufsichtssystems mit der EBA zusammenarbeiten. Die EBA wird ähnliche Aufgaben wahrnehmen wie heute: Sie wird das für alle 27 Mitgliedstaaten geltende einheitliche Regelwerk weiterentwickeln und eine unionsweit übereinstimmende Aufsichtspraxis sicherstellen.
Für grenzübergreifende Banken, die sowohl in Mitgliedstaaten, die sich am einheitlichen Aufsichtsmechanismus beteiligen als auch in anderen Mitgliedstaaten tätig sind, werden die bestehenden Koordinierungsverfahren zwischen den Aufsichtsbehörden von Herkunfts- und Aufnahmemitgliedstaat unverändert weiter gelten. Sofern die EZB Aufsichtsaufgaben übernommen hat, wird sie für alle teilnehmenden Mitgliedstaaten die Funktion der Herkunfts- und der Aufnahmelandbehörde wahrnehmen.
Die Kommission schlägt vor, dass der einheitliche Aufsichtsmechanismus bis 1. Januar 2013 errichtet sein soll. Um einen reibungslosen Übergang zum neuen Mechanismus zu ermöglichen, ist eine stufenweise Einführung vorgesehen. Als ersten Schritt wird die EZB ab dem 1. Januar 2013 die Möglichkeit haben, auf eigenes Betreiben die volle Aufsichtsverantwortung für jedes beliebige Kreditinstitut zu übernehmen, insbesondere wenn es öffentliche Unterstützung erhält oder beantragt hat. Ab 1. Juli 2013 werden dann alle systemrelevanten Banken unter Aufsicht der EZB gestellt. Die stufenweise Einführung sollte bis 1. Januar 2014 abgeschlossen sein: Der einheitliche Aufsichtsmechanismus wird dann für alle Banken gelten.
Hintergrund
Durch die einheitliche Währung und den Binnenmarkt ist der EU-Bankensektor gewachsen und immer integrierter geworden. Viele Banken haben grenzübergreifende Tätigkeiten aufgebaut und sind über ihre nationalen Märkte hinausgewachsen.
Aufgrund der gemeinsamen geldpolitischen Zuständigkeiten im Euroraum und der engeren Finanzintegration bestehen im Euroraum bei Bankenkrisen besondere Risiken im Hinblick auf grenzübergreifende Ausstrahlungseffekte. Eine bloße Koordinierung der nationalen Bankenaufsicht ist für den Euroraum keine Option mehr. Der Schritt zu einem integrierten System ist notwendig.
Auf der Tagung des Europäischen Rates und dem Gipfel der Euroraum-Staaten vom 28./29. Juni haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU als eine der Maßnahmen zur Überwindung der derzeitigen Krise auf eine Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion verständigt. Einer der wichtigsten Bausteine für eine tiefere Integration ist eine Bankenunion. Alle vier Komponenten der Bankenunion sind unerlässlich. Die ausstehenden Vorschläge sollten noch vor Jahresende verabschiedet werden.
Hervorzuheben ist die Entscheidung der Mitgliedstaaten, eine etwaige direkte Rekapitalisierung von Banken durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) von der Einrichtung eines einheitlichen Aufsichtsmechanismus abhängig zu machen.
Sobald eine Einigung über die ausstehenden Vorschläge erzielt wurde, will die Kommission als nächsten Schritt einen Vorschlag für eine einheitliche europäische Abwicklungsbehörde vorlegen, um grenzübergreifende Banken effizient abwickeln zu können und die Aufwendung von Steuergeldern für Bankenrettungen zu vermeiden. (Europäische Kommission: ra)
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