Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Reformierung der EU-Bankenstruktur


Banken: Obligatorische Trennung des Eigenhandels von sonstigen wichtigen Handelstätigkeiten
Mögliche zusätzliche Trennung von Tätigkeiten, die an den Sanierungs- und Abwicklungsplan von Banken gebunden sind


(08.10.12) - Die europäische Kommission erhielt den Bericht der Hochrangigen Sachverständigengruppe zur Reformierung der EU-Bankenstruktur. Die Gruppe unter dem Vorsitz von Erkki Liikanen legte ihre wichtigsten Erkenntnisse Michel Barnier, dem für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständigen Kommissionsmitglied, vor. Gouverneur Erkki Liikanen erklärte dazu: "Gegenstand des Berichts sind die Empfehlungen der Gruppe zu weiteren Reformen des Bankensektors, einschließlich der Strukturreform. Aufbauend auf den bereits laufenden wesentlichen Maßnahmen vertrete ich die Auffassung, dass die Empfehlungen der Gruppe nach ihrer Umsetzung ein sichereres, solideres und wirksameres Bankensystem schaffen werden, das den Bedürfnissen der Bürger, der europäischen Wirtschaft und des Binnenmarkts entgegen kommt."

Das für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissionsmitglied Michel Barnier führte aus: "Ich möchte Erkki Liikanen und den Mitgliedern der Gruppe für ihre Arbeit danken. Hierbei handelt es sich um einen wichtigen Bericht, der Informationen über unsere Politik auf dem Gebiet der Finanzmarktregulierung enthält. In ihm werden die von den Banken in der Vergangenheit eingegangenen übermäßigen Risiken hervorgehoben und wichtige Empfehlungen abgegeben, um sicherzustellen, dass die Banken im Interesse ihrer Kunden handeln."

Weiter meinte Michel Barnier: "Dieser Bericht wird Grundlage für unsere Überlegungen zu weiteren Maßnahmen sein. Ich werde nun über die nächsten Schritte nachdenken, bei denen die Kommission die Auswirkungen dieser Empfehlungen sowohl auf das Wachstum als auch auf die Sicherheit und Integrität der Finanzdienstleistungen analysieren wird. Diese Fragen müssen wir im Lichte der Finanzmarktreformen prüfen, die ich bereits dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt habe".

Die Empfehlungen der Gruppe betreffen die folgenden fünf Bereiche:
>> obligatorische Trennung des Eigenhandels von sonstigen wichtigen Handelstätigkeiten;
>> mögliche zusätzliche Trennung von Tätigkeiten, die an den Sanierungs- und Abwicklungsplan von Banken gebunden sind;
>> mögliche Änderungen des Rückgriffs auf "Bail-in"-Instrumente als Abwicklungsmöglichkeit;
>> Überprüfung der Eigenkapitalanforderungen an für den Handel gehaltene Vermögenswerte und Hypothekenkredite sowie
>> Ausbau der Governance und Kontrolle von Banken.

Hintergrund
Im November 2011 hat Kommissionsmitglied Barnier seinen Beschluss zur Einsetzung der Gruppe angekündigt. Er bestellte Erkki Liikanen, Gouverneur der ‘Bank of Finland’ und ehemaliges Mitglied der Europäischen Kommission, zu ihrem Vorsitzenden. Die Mitglieder wurden im Februar 2012 bestellt. Sie wurden aufgrund ihres technischen Sachverstands und ihres beruflichen Hintergrunds ausgewählt und ad personam berufen.

Die Gruppe traf monatlich zusammen, lud verschiedene Interessenträger ein und organisierte im Mai eine öffentliche Anhörung.

Ihr Mandat war es, darüber zu befinden, ob über die laufenden regulatorischen Reformen hinaus strukturelle Reformen der EU-Banken die Finanzstabilität stärken und die Effizienz sowie den Verbraucherschutz verbessern würden und ob in diesem Falle eventuell Empfehlungen abzugeben sind.

Mit dem jetzigen Bericht ist das Mandat der Gruppe abgeschlossen.

Weitere Informationen
Bericht und Zusammenfassung:
http://ec.europa.eu/internal_market/bank/docs/high-level_expert_group/report_en.pdf
Erklärung des Vorsitzenden:
http://www.suomenpankki.fi/en/suomen_pankki/ajankohtaista/puheet/Pages/puhe_el_hleg.aspx
Mitglieder:
http://ec.europa.eu/internal_market/bank/docs/high-level_expert_group/members_en.pdf
Mandat:
http://ec.europa.eu/internal_market/bank/docs/high-level_expert_group/mandate_en.pdf
Konsultation:
http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2012/banking_sector_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen