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Ausfuhrkreditversicherungen beihilfenrechtskonform


Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission startet Konsultation zum Mitteilungsentwurf über kurzfristige Ausfuhrkreditversicherung
Die derzeitigen Regeln für die kurzfristige Ausfuhrkreditversicherung enthalten die Kriterien, nach denen die Mitgliedstaaten Ausfuhrkreditversicherungen beihilfenrechtskonform fördern können


(11.07.12) - Die Europäische Kommission bittet um Stellungnahmen zum ersten Entwurf der überarbeiteten Mitteilung über die Anwendung der EU-Beihilfevorschriften auf die kurzfristige Ausfuhrkreditversicherung. Nach Abschluss der ersten Konsultationsrunde und unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen mit der Anwendung der Mitteilung schlägt die Kommission vor, die derzeitigen Regeln, die am 31. Dezember 2012 auslaufen, zu präzisieren und zu vereinfachen. Stellungnahmen zum Mitteilungsentwurf sind bis zum 21. September einzureichen. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen wird die Kommission im Dezember 2012 eine überarbeitete Fassung der Mitteilung annehmen.

Die derzeitigen Regeln für die kurzfristige Ausfuhrkreditversicherung enthalten die Kriterien, nach denen die Mitgliedstaaten Ausfuhrkreditversicherungen beihilfenrechtskonform fördern können. Auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Anwendung der jetzigen Mitteilung, insbesondere aus der Zeit zwischen 2008 und 2011 während der Finanzkrise, sowie unter Einbeziehung der Antworten von Interessenträgern aus der ersten Konsultationsrunde (siehe Konsultationsseite) schlägt die Kommission als wichtigste Änderungen vor,

>> mögliche Marktlücken zu ermitteln, die staatliche Maßnahmen rechtfertigen könnten;

>> festzulegen, unter welchen Voraussetzungen solche Maßnahmen im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften ergriffen werden können und

>> die Möglichkeit vorzusehen, das Verzeichnis der Staaten mit marktfähigen Risiken zu ändern.

Stellungnahmen können bis zum 21. September 2012 eingesandt werden.

Den Mitteilungsentwurf sowie weitere Informationen finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/competition/consultations/2012_short_term_export_credit/index_en.html .

Hintergrund
1997 legte die Kommission erstmals die Grundsätze für staatliche Maßnahmen im Bereich der kurzfristigen Ausfuhrversicherung fest. In den Jahren 2001, 2004, 2005 und 2010 wurden die Regeln geändert und ihre Geltungsdauer verlängert. Sie treten am 31. Dezember 2012 außer Kraft. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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