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Ausfuhrkreditversicherungen beihilfenrechtskonform


Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission startet Konsultation zum Mitteilungsentwurf über kurzfristige Ausfuhrkreditversicherung
Die derzeitigen Regeln für die kurzfristige Ausfuhrkreditversicherung enthalten die Kriterien, nach denen die Mitgliedstaaten Ausfuhrkreditversicherungen beihilfenrechtskonform fördern können


(11.07.12) - Die Europäische Kommission bittet um Stellungnahmen zum ersten Entwurf der überarbeiteten Mitteilung über die Anwendung der EU-Beihilfevorschriften auf die kurzfristige Ausfuhrkreditversicherung. Nach Abschluss der ersten Konsultationsrunde und unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen mit der Anwendung der Mitteilung schlägt die Kommission vor, die derzeitigen Regeln, die am 31. Dezember 2012 auslaufen, zu präzisieren und zu vereinfachen. Stellungnahmen zum Mitteilungsentwurf sind bis zum 21. September einzureichen. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen wird die Kommission im Dezember 2012 eine überarbeitete Fassung der Mitteilung annehmen.

Die derzeitigen Regeln für die kurzfristige Ausfuhrkreditversicherung enthalten die Kriterien, nach denen die Mitgliedstaaten Ausfuhrkreditversicherungen beihilfenrechtskonform fördern können. Auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Anwendung der jetzigen Mitteilung, insbesondere aus der Zeit zwischen 2008 und 2011 während der Finanzkrise, sowie unter Einbeziehung der Antworten von Interessenträgern aus der ersten Konsultationsrunde (siehe Konsultationsseite) schlägt die Kommission als wichtigste Änderungen vor,

>> mögliche Marktlücken zu ermitteln, die staatliche Maßnahmen rechtfertigen könnten;

>> festzulegen, unter welchen Voraussetzungen solche Maßnahmen im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften ergriffen werden können und

>> die Möglichkeit vorzusehen, das Verzeichnis der Staaten mit marktfähigen Risiken zu ändern.

Stellungnahmen können bis zum 21. September 2012 eingesandt werden.

Den Mitteilungsentwurf sowie weitere Informationen finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/competition/consultations/2012_short_term_export_credit/index_en.html .

Hintergrund
1997 legte die Kommission erstmals die Grundsätze für staatliche Maßnahmen im Bereich der kurzfristigen Ausfuhrversicherung fest. In den Jahren 2001, 2004, 2005 und 2010 wurden die Regeln geändert und ihre Geltungsdauer verlängert. Sie treten am 31. Dezember 2012 außer Kraft. (Europäische Kommission: ra)


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