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Ausreichender Wettbewerb vorhanden


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme der Unternehmenssparte Retail Store Solutions von IBM durch Konkurrenten Toshiba
Kein Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken: Auf den betroffenen Märkten gibt es weiterhin mehrere starke, etablierte Konkurrenten


(11.07.12) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Unternehmenssparte Retail Store Solutions von IBM durch Toshiba Tec, eine Tochtergesellschaft mit Mehrheitsbeteiligung des japanischen Unternehmens Toshiba, nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Retail Solutions (Einzelhandelslösungen) sind integrierte Hardware- und Softwaresysteme für die Verarbeitung von Verkäufen an Einzelhandelskunden. Im Unterschied zu elektronischen Registrierkassen können sie an andere IT- und Softwaresysteme des Einzelhändlers angeschlossen werden und mit ihnen interagieren.

Die Kommission ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Übernahme keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, da die Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen – insbesondere im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) – gering sind und das Unternehmen auch nach dem Zusammenschluss noch ausreichendem Wettbewerb ausgesetzt sein wird.

Der geplante Zusammenschluss wird zu einer Überschneidung zwischen den Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen auf dem Markt für Einzelhandelslösungen führen, der Point-of-Sale-Systeme (POS), PC-gestützte Kassensysteme (PC-on-Cash-Drawer – PCCD) und Selbstbedienungssysteme umfasst. Die Kommission hat geprüft, wie sich die Übernahme auf den Wettbewerb auf diesem Gesamtproduktmarkt sowie auf den möglichen Teilmärkten für Einzelhandelslösungen (POS, PCCD usw.) und in verschiedenen Kundensegmenten (Lebensmittelgeschäfte, Nachbarschaftsläden, Tankstellen usw.) auswirkt.

Die Kommission hat bei ihrer Prüfung festgestellt, dass es auf den betroffenen Märkten weiterhin mehrere starke, etablierte Konkurrenten für das aus dem Zusammenschluss hervorgegangene Unternehmen geben wird. Zudem hat die Untersuchung ergeben, dass die beteiligten Unternehmen füreinander nicht die wettbewerblich nächsten Wettbewerber sind und die Kunden leicht den Anbieter wechseln können.

Die Kommission ist daher zu dem Schluss gekommen, dass die Übernahme keinen Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen gibt.

Der Zusammenschluss wurde am 24. Mai 2012 bei der Kommission angemeldet.

Unternehmen und Produkte
Toshiba ist ein diversifizierter Hersteller, der weltweit in vier Geschäftsbereichen eine breite Palette von Waren und Dienstleistungen anbietet: digitale Produkte, elektronische Bauteile, Sozialinfrastruktur und Haushaltsgeräte. Das zum Geschäftsbereich für digitale Produkte gehörende Unternehmen Toshiba Tec liefert Produkte und Unternehmenslösungen in vier Kernbereichen:
>> Einzelhandelslösungen,
>> Lösungen für den Bürobereich,
>> Lieferkettenlösungen und
>> Tintenstrahl-Druckköpfe.

IBM ist eine amerikanische Aktiengesellschaft, die weltweit in der Entwicklung, Produktion und Vermarktung von IT-Lösungen tätig ist. Innerhalb des Geschäftssegments Systeme und Technologie von IBM umfasst die Unternehmenssparte Retail Store Solutions die Entwicklung und den Vertrieb von Einzelhandelslösungen, einschließlich POS-Systemen, Selbstbedienungssystemen sowie der entsprechenden Wartung und technischen Unterstützung.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist verpflichtet, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II). (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

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    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

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    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

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    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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