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Nordseekrabbenhersteller unter Kartellverdacht


Kartellrecht: Europäische Kommission übersendet mutmaßlichen Beteiligten des Nordseekrabbenkartells Mitteilung der Beschwerdepunkte
Absprachen zur Preisfestsetzung und Aufteilung von Märkten oder Kunden?


(16.07.12) - Die Europäische Kommission hat vier Nordseekrabbenhändlern mitgeteilt, dass sie vorläufig von einem möglichen Verstoß gegen die Kartellvorschriften der EU ausgeht, wonach Kartelle verboten sind. Die Kommission hat Bedenken, dass diese Unternehmen Absprachen zur Preisfestsetzung und Aufteilung von Märkten oder Kunden mindestens in den Niederlanden, Deutschland, Frankreich und Belgien getroffen haben. Die Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem Ergebnis der Prüfung nicht vor.

Im März 2009 führte die Kommission an den Standorten verschiedener Nordseekrabbenhersteller unangekündigte Nachprüfungen durch. In dieser Phase des Verfahrens gibt die Kommission die Namen der betreffenden Unternehmen nicht bekannt, um so deren Verteidigungsrechte zu wahren und der Unschuldsvermutung Rechnung zu tragen.

Die Prüfung betrifft die Lebensmittelindustrie, die als prioritärer Bereich für Maßnahmen der Wettbewerbsbehörden in Europa und der Europäischen Kommission ermittelt wurde, um das Funktionieren der Lebensmittelmärkte zugunsten von Anbietern und Verbrauchern gleichermaßen sicherzustellen.

Ablauf des Verfahrens
Eine Mitteilung der Beschwerdepunkte ist ein wichtiger Verfahrensschritt bei Untersuchungen der Kommission im Falle von Verhaltensweisen, die gegen EU‑Wettbewerbsrecht verstoßen (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Mit dieser Mitteilung setzt die Kommission die Beteiligten schriftlich von den Beschwerdepunkten, die gegen sie vorliegen, in Kenntnis. Diese können daraufhin die Unterlagen in der Kommissionsakte einsehen, schriftlich Stellung nehmen und eine mündliche Anhörung beantragen, in der sie vor einem Panel aus Vertretern der Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden ihre Position darlegen.

Die Dauer kartellrechtlicher Ermittlungen variiert je nach Sachlage des spezifischen Falls, der Anzahl der betroffenen Märkte und der beteiligten Unternehmen und deren Kooperationsbereitschaft.

Wenn die Beteiligten ihre Verteidigungsrechte wahrgenommen haben und die Kommission dennoch zu dem Schluss kommt, dass hinreichende Beweise für eine Zuwiderhandlung vorliegen, kann sie einen Beschluss erlassen, mit dem sie die wettbewerbswidrige Verhaltensweise untersagt und gegen die Kartellmitglieder Geldbußen von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes verhängt. Unabhängig davon kann einem Unternehmen nach der Kronzeugenregelung die Geldbuße vollständig oder teilweise erlassen werden, wenn es als erstes das Kartell anzeigt oder aber wichtige Beweise erbringt, die gegenüber den bereits im Besitz der Kommission befindlichen Beweismitteln einen erheblichen Mehrwert darstellen. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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