Die Rolle des Gesundheitssicherheitsausschusses
Öffentliche Gesundheit: Europäische Kommission schlägt wirksame Maßnahmen zum besseren Schutz der Bürger vor einer Vielzahl grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen vor
Schaffung der Möglichkeit zur Feststellung einer europäischen "Gesundheitskrisenlage", um Arzneimittel rascher verfügbar zu machen
(19.12.11) - Um die Menschen in Europa vor einer breiten Palette an Gesundheitsbedrohungen zu schützen und im Krisenfall eine umfassend koordinierte Reaktion zu gewährleisten, verabschiedete die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zum Umgang mit schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen.
Ausgehend von den Lehren aus den Krisen der letzten Zeit wie der H1N1-Pandemie 2009, der Vulkanaschewolke 2010 und dem E.-coli-Ausbruch 2011 schlägt die Kommission vor, bessere Möglichkeiten zur Vorbereitung auf und zum Umgang mit solchen Krisen vorzusehen.
Die wichtigsten Elemente des Vorschlags:
>> Ausweitung des derzeitigen Koordinationsmechanismus für übertragbare Krankheiten auf alle Gesundheitsbedrohungen durch biologische, chemische und umweltbedingte Ursachen;
>> Stärkung des Mandats des Gesundheitssicherheitsausschusses;
>> Verbesserung der Krisenbereitschaft etwa durch die Möglichkeit einer gemeinsamen Beschaffung von Impfstoffen;
>> Schaffung der Möglichkeit zur Feststellung einer europäischen "Gesundheitskrisenlage", um Arzneimittel rascher verfügbar zu machen;
>> Einigung auf europaweite grenzüberschreitende Notfallmaßnahmen, wenn eine Krise zahlreiche Todesfälle verursacht und nationale Maßnahmen die Ausbreitung nicht eindämmen können.
John Dalli, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, erklärte: "In unserer globalisierten Gesellschaft bewegen sich Menschen und Güter über Grenzen hinweg, und Krankheiten können innerhalb von Stunden durch ganz Europa und rund um den Globus wandern. Daher müssen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten darauf vorbereitet sein, in koordinierter Weise gemeinsam vorzugehen, um die Ausbreitung einer Krankheit einzudämmen. Der verabschiedete Vorschlag gibt uns die Mittel und die Strukturen, die Menschen in ganz Europa wirksam vor einer breiten Palette von Gesundheitsbedrohungen zu schützen."
Biologische, chemische und umweltbedingte Faktoren können schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen auslösen. Solche Bedrohungen können sich als von Mensch zu Mensch übertragene Krankheiten wie Influenza, durch Trinkwasser übertragene Krankheiten wie Botulismus oder Infektionen mit E. coli manifestieren oder aber das Ergebnis extremer Wetterbedingungen wie Hitze- oder Kältewellen sein. In den letzten Jahren war die Europäische Union mit einer Reihe derartiger Krisen konfrontiert. Ausgehend vom 1998 eingerichteten Frühwarn- und Reaktionssystem für übertragbare Krankheiten schlägt die Kommission Maßnahmen zur Stärkung der Reaktion auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen in der EU vor.
Hintergrund
Die Europäische Kommission hat Kapazitäten zum Umgang mit Gesundheitskrisen und eine Reihe von Strategien, Mechanismen und Instrumenten zum Umgang mit schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen geschaffen. Auf die jeweilige Bedrohung zugeschnittene Maßnahmen wurden eingeführt, die den Schwerpunkt etwa auf Katastrophenschutz, Rechtsdurchsetzung oder Unterstützungsstrukturen legen.
Bislang wurden jedoch einige Arten schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen auf EU-Ebene nicht einheitlich gehandhabt. Bedrohungen durch biologische, chemische und umweltbedingte Zwischenfälle werden nicht in gleicher Weise behandelt wie solche durch übertragbare Krankheiten.
Der neue Vorschlag stützt sich auf bestehende Strukturen und verstärkt diese durch folgende Elemente:
1. Ausweitung der Risikobewertung und der Koordination von Maßnahmen gegen übertragbare Krankheiten auf alle Gesundheitsbedrohungen durch biologische, chemische und umweltbedingte Ursachen
In einer Gesundheitskrise kommt es darauf an, die Art der Bedrohung, Form, Geschwindigkeit und Ausmaß der Ausbreitung zu kennen, um diese einzudämmen und Gesundheitsschäden zu minimieren sowie den Bürgern aktuelle Informationen und Ratschläge bereitstellen zu können. Ein Netz für die epidemiologische Überwachung übertragbarer Krankheiten, in dem die Europäische Kommission, das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und nationale Behörden zusammenarbeiten, besteht bereits. Mit dem neuen Vorschlag wird diese Wissensbasis auf andere schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen ausgeweitet. Sollte eine solche Bedrohung auftreten, können Ad-hoc-Netze für Informationsaustausch, Risikobewertung und gemeinsame Nutzung wissenschaftlichen Sachverstands geschaffen werden.
2. Stärkung der Rolle des Gesundheitssicherheitsausschusses zur Verbesserung der Koordinierung der Maßnahmen zur Bekämpfung einer Gesundheitskrise
Die EU-Gesundheitsminister richteten den EU-Gesundheitssicherheitsausschuss 2001 nach den Terroranschlägen und der absichtlichen Freisetzung des Anthraxerregers in den Vereinigten Staaten ein. Seitdem hat der Ausschuss die Koordinierung der Reaktion auf Gesundheitskrisen auf EU-Ebene durch Koordinierung der Risikobewertung und des Managements schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen unterstützt. Der Vorschlag formalisiert und erweitert das Mandat des Ausschusses, das die Beratung der Mitgliedstaaten und der Kommission zu politischen wie auch technischen Aspekten der Gesundheitssicherheit einschließt.
3. Stärkung der Bereitschaft zur Bekämpfung von Krisen
Ein Bereitschaftsplan, der beschreibt, was im Fall einer Gesundheitskrise zu tun ist, ist wesentlich für die Eindämmung einer solchen Krise. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat seine Bemühungen zur Entwicklung, Stärkung und Aufrechthaltung der eigenen Bereitschafts- und Reaktionsplanung mit den anderen Mitgliedstaaten koordiniert. Derartige Pläne umfassen Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu medizinischen Gegenmaßnahmen und die Koordination mit anderen Schlüsselsektoren. Die Mitgliedstaaten berücksichtigen die Leitlinien der Kommission, die den Prozess koordiniert. Solche Leitlinien können gesundheitspolitische Maßnahmen oder die Kommunikation mit der Öffentlichkeit betreffen. Der Vorschlag sieht auch eine Basis für die freiwillige gemeinsame Beschaffung von Impfstoffen und anderen medizinischen Gegenmaßnahmen für interessierte Mitgliedstaaten vor.
4. Schaffung der Möglichkeit zur Feststellung einer europäischen "Gesundheitskrisenlage", um Arzneimittel (zur Eindämmung der Krise) rascher verfügbar zu machen
Der Vorschlag sieht vor, dass die EU im Falle einer lebensbedrohlichen, durch Arzneimittel zu verhindernden oder heilbaren Krankheit, die sich in Europa rasch ausbreitet, und zu der die Weltgesundheitsorganisation den "Notfall" noch nicht erklärt hat, selbst einen europäischen Gesundheitsnotfall feststellen kann, und zwar ausschließlich zum Zweck der rascheren Zulassung neuer Arzneimittel oder der Änderung der Anwendungsbedingungen eines Arzneimittels. Nach derzeitigem EU-Recht muss die Europäische Kommission warten, bis die WHO einen internationalen Notfall für mehrere Kontinente erklärt hat. Damit soll für den Fall vorgesorgt werden, dass eine Krankheit sich in Europa (jedoch nicht weltweit) rasch ausbreitet und Arzneimittel Leben retten können.
5. Europäische grenzüberschreitende Notfallmaßnahmen
Der Vorschlag sieht vor, dass in einer spezifischen Notfallsituation, in der viele Menschen sterben oder in Krankenhäuser eingeliefert werden und in der sich zeigt, dass die Maßnahmen der Mitgliedstaaten die Ausbreitung über Grenzen hinaus nicht eindämmen können, die Kommission grenzüberschreitende Notfallmaßnahmen erlässt, etwa Maßnahmen zur Eindämmung eines Ausbruchs oder die Reihenuntersuchung infizierter Menschen.
Weitere Informationen finden Sie unter
http://ec.europa.eu/health/preparedness_response/policy/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)
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