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Bekämpfung der Steuerhinterziehung


Europäische Kommission startet Konsultationen zum EU-Kodex für Steuerpflichtige und zur EU-Steueridentifikationsnummer
Mitgliedstaaten fällt es angesichts der zunehmenden Mobilität der Menschen und einer verstärkt grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeit immer schwerer, Steuerpflichtige zu identifizieren

(22.03.13) - Die Europäische Kommission hat zwei öffentliche Konsultationen zu konkreten Maßnahmen eingeleitet, mit denen Steuererhebung und Steuerdisziplin EU-weit verbessert werden könnten. Die erste Konsultation betrifft die Ausgestaltung eines europäischen Kodexes für Steuerpflichtige, mit dem die Rechte und Pflichten sowohl der Steuerpflichtigen als auch der Steuerbehörden klargestellt werden. Die zweite Konsultation betrifft eine europäische Steueridentifikationsnummer (EU-TIN), durch die die Identifizierung von Steuerpflichtigen in der EU erleichtert wird. Sowohl der Kodex als auch die EU-TIN zählen zu den Maßnahmen, die die Kommission im letzten Dezember in ihrem Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerumgehung vorgeschlagen hat. Die Konsultationen laufen bis zum 17. Mai 2013.

Algirdas Šemeta, Kommissar für Steuern, Zollunion, Statistik, Audit und Betrugsbekämpfung, erklärte: "Während wir den Kampf gegen die Steuerhinterziehung verschärfen, müssen wir es den ehrlichen Steuerpflichtigen zugleich leichter machen, die Vorschriften einzuhalten. Dies ist der Sinn eines EU-Kodexes für Steuerpflichtige, und heute bitten wir die Steuerpflichtigen selbst, einen solchen Kodex mitzugestalten. Zudem müssen wir den Steuerbehörden helfen, herauszufinden, wer Steuern schuldet, damit sie die geschuldeten Beträge auch einziehen können. Das wäre der Zweck einer EU-Steueridentifikationsnummer, und wir wollen wissen, wie diese nach Meinung der Öffentlichkeit am besten ausgestaltet werden kann."

In den meisten Mitgliedstaaten gibt es Kodizes, in denen die Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen und der Steuerbehörden festgelegt sind. Diese Kodizes weisen jedoch von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat erhebliche Unterschiede auf. So kann es für Bürger sowie für Unternehmen sehr schwierig sein, zu erfassen, welche Rechte sie in den einzelnen Mitgliedstaaten haben, und in grenzüberschreitenden Situationen ihren steuerlichen Pflichten nachzukommen.

Auch fällt es den Mitgliedstaaten angesichts der zunehmenden Mobilität der Menschen und einer verstärkt grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeit immer schwerer, Steuerpflichtige zu identifizieren. Dies kann die einzelstaatliche Steuererhebung beeinträchtigen, zu doppelter Nichtbesteuerung führen und sogar Steuerbetrug und Steuerhinterziehung erleichtern.

Mit den öffentlichen Konsultationen sollen bewährte Praktiken der Mitgliedstaaten für die Erhebung von Daten über die Identität der Steuerpflichtigen sowie Steuerdisziplin und Steuertransparenz erfasst werden. Die Ergebnisse beider Konsultationen werden dazu dienen, bis Ende 2013 geeignete Politikansätze zu ermitteln und auszugestalten.

Die Unterlagen für die Konsultationen liegen auf Englisch, Französisch und Deutsch vor. Alle Beiträge werden gebührend berücksichtigt werden.

Hintergrund
Im Dezember 2012 legte die Kommission einen Aktionsplan für ein wirksameres Vorgehen der EU gegen Steuerhinterziehung und Steuerumgehung vor. Der Aktionsplan enthält einen umfassenden Katalog an Maßnahmen, mit denen den Mitgliedstaaten dabei geholfen werden soll, ihre Steuergrundlagen zu schützen und die ihnen rechtmäßig zustehenden Steuermilliarden einzuziehen. In diesem Rahmen ist auch die Ausgestaltung eines Kodexes für Steuerpflichtige und einer EU-TIN vorgesehen.
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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