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"Financial Fair Play"-Regeln im Profifußball


Staatliche Finanzhilfen für Fußballvereine bergen das Risiko, dass sie den Wettbewerb verfälschen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen
Staatliche Beihilfen: Vizepräsident Almunia und UEFA-Präsident Platini bestätigen "Financial Fair Play"-Regeln sind im Einklang mit EU-Beihilferegeln


(30.03.12) - Vizepräsident Joaquín Almunia und UEFA-Präsident Michel Platini haben eine gemeinsame Erklärung zur Synergie der von Einführung der "Financial Fair Play"-Regeln im Profi-Fußball seitens der UEFA und der Kontrolle staatlicher Beihilfen im Profifußball durch die Kommission abgegeben. Beide Initiativen zielen darauf ab, dass Berufsfußballvereine ausschließlich von ihren eigenen Mitteln leben sollen. Die gemeinsame Erklärung bietet die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit zwischen der Kommission und der UEFA im Hinblick auf die Förderung eines fairen Wettbewerbs zwischen den Fußballvereinen.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: "Ich bin Fußballfan und hoffe, dass auch die zukünftigen Generationen die Möglichkeit haben werden, sich erstklassigen Profifußball anzusehen, der auf einer soliden Grundlage beruht. Die wachsende Verschuldung zahlreicher europäischer Fußballvereine bereitet mir große Sorge. Diese Situation ist nicht länger tragbar. Sowohl die EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen als auch die UEFA-Ziele werden dabei helfen, bei der Finanzverwaltung in den Fußballvereinen mehr Disziplin und Verantwortung zu erreichen."

Berufsfußballvereine sind auf zahlreichen Märkten aktiv: Teilnahme an Wettkämpfen; Kauf, Verkauf und Leihen von Spielern; Sponsoring; Merchandising; Rundfunkübertragungs- und Werbevereinbarungen usw. Solche Beihilfen sind grundsätzlich mit dem Binnenmarkt unvereinbar und können nur unter strengen Auflagen genehmigt werden. Zudem müssen Beihilfen bei der Kommission angemeldet werden. Tatsächlich wurden bislang jedoch nur sehr wenige Beihilfemaßnahmen für Berufsfußballvereine bei der Kommission angemeldet.

Wenn Berufsfußballvereine keine solide Finanzverwaltung haben und daher in finanzielle Schwierigkeiten geraten, besteht ein besonders großes Risiko, dass der Staat zur Gewährung von Beihilfen bereit ist. In ihrer gemeinsamen Erklärung kündigen die Kommission und die UEFA an, in Zukunft zusammenzuarbeiten und Fragen wie die steuerliche Behandlung von Fußballvereinen sowie die Behandlung von Vereinen, die Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen vom Staat erhalten, zu klären.

Hintergrund
Die jährlichen Benchmarking-Berichte der UEFA zeigen eine besorgniserregende Zunahme der Verluste und Verschuldung von Berufsfußballvereinen. Sowohl die UEFA als auch die Kommission befürchten, dass Fußballvereine kurzfristig exorbitante Spielergehälter zahlen, auch wenn ihre tatsächliche finanzielle Lage ihnen dies nicht erlaubt. Eine solche Vorgehensweise erscheint im Kontext der derzeitigen Wirtschaftskrise, in der alle Mitgliedstaaten Sparmaßnahmen durchführen, ungerechtfertigt. Das Hauptziel der "Financial Fair Play"-Regeln (insbesondere "nicht über die eigenen Verhältnisse zu leben" bzw. "Break even") gewährleistet eine umsichtige Finanzverwaltung, die sowohl die Interessen der einzelnen Vereine und ihrer Spieler als auch die Interessen des europäischen Fußballs insgesamt schützt. Dieser Grundsatz steht auch mit den Zielen der Europäischen Union im Bereich staatliche Beihilfen im Einklang. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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