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"Financial Fair Play"-Regeln im Profifußball


Staatliche Finanzhilfen für Fußballvereine bergen das Risiko, dass sie den Wettbewerb verfälschen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen
Staatliche Beihilfen: Vizepräsident Almunia und UEFA-Präsident Platini bestätigen "Financial Fair Play"-Regeln sind im Einklang mit EU-Beihilferegeln


(30.03.12) - Vizepräsident Joaquín Almunia und UEFA-Präsident Michel Platini haben eine gemeinsame Erklärung zur Synergie der von Einführung der "Financial Fair Play"-Regeln im Profi-Fußball seitens der UEFA und der Kontrolle staatlicher Beihilfen im Profifußball durch die Kommission abgegeben. Beide Initiativen zielen darauf ab, dass Berufsfußballvereine ausschließlich von ihren eigenen Mitteln leben sollen. Die gemeinsame Erklärung bietet die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit zwischen der Kommission und der UEFA im Hinblick auf die Förderung eines fairen Wettbewerbs zwischen den Fußballvereinen.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: "Ich bin Fußballfan und hoffe, dass auch die zukünftigen Generationen die Möglichkeit haben werden, sich erstklassigen Profifußball anzusehen, der auf einer soliden Grundlage beruht. Die wachsende Verschuldung zahlreicher europäischer Fußballvereine bereitet mir große Sorge. Diese Situation ist nicht länger tragbar. Sowohl die EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen als auch die UEFA-Ziele werden dabei helfen, bei der Finanzverwaltung in den Fußballvereinen mehr Disziplin und Verantwortung zu erreichen."

Berufsfußballvereine sind auf zahlreichen Märkten aktiv: Teilnahme an Wettkämpfen; Kauf, Verkauf und Leihen von Spielern; Sponsoring; Merchandising; Rundfunkübertragungs- und Werbevereinbarungen usw. Solche Beihilfen sind grundsätzlich mit dem Binnenmarkt unvereinbar und können nur unter strengen Auflagen genehmigt werden. Zudem müssen Beihilfen bei der Kommission angemeldet werden. Tatsächlich wurden bislang jedoch nur sehr wenige Beihilfemaßnahmen für Berufsfußballvereine bei der Kommission angemeldet.

Wenn Berufsfußballvereine keine solide Finanzverwaltung haben und daher in finanzielle Schwierigkeiten geraten, besteht ein besonders großes Risiko, dass der Staat zur Gewährung von Beihilfen bereit ist. In ihrer gemeinsamen Erklärung kündigen die Kommission und die UEFA an, in Zukunft zusammenzuarbeiten und Fragen wie die steuerliche Behandlung von Fußballvereinen sowie die Behandlung von Vereinen, die Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen vom Staat erhalten, zu klären.

Hintergrund
Die jährlichen Benchmarking-Berichte der UEFA zeigen eine besorgniserregende Zunahme der Verluste und Verschuldung von Berufsfußballvereinen. Sowohl die UEFA als auch die Kommission befürchten, dass Fußballvereine kurzfristig exorbitante Spielergehälter zahlen, auch wenn ihre tatsächliche finanzielle Lage ihnen dies nicht erlaubt. Eine solche Vorgehensweise erscheint im Kontext der derzeitigen Wirtschaftskrise, in der alle Mitgliedstaaten Sparmaßnahmen durchführen, ungerechtfertigt. Das Hauptziel der "Financial Fair Play"-Regeln (insbesondere "nicht über die eigenen Verhältnisse zu leben" bzw. "Break even") gewährleistet eine umsichtige Finanzverwaltung, die sowohl die Interessen der einzelnen Vereine und ihrer Spieler als auch die Interessen des europäischen Fußballs insgesamt schützt. Dieser Grundsatz steht auch mit den Zielen der Europäischen Union im Bereich staatliche Beihilfen im Einklang. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

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    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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