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Beseitigung von Zwangsarbeit


Kampf gegen Zwangs- oder Pflichtarbeit: Europäische Kommission drängt EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung des neuen IAO-Protokolls
Der unmenschlichen Ausbeutung von Arbeitskräften Einhalt zu gebieten

(23.09.14) - Die Europäische Kommission hat dem EU-Ministerrat vorgeschlagen, die Mitgliedstaaten zu ermächtigen, das neue Protokoll der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zum Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit zu ratifizieren. Das Protokoll wurde zusammen mit einer ergänzenden Empfehlung auf der 103. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz im Juni verabschiedet. Die Länder, die das IAO-Protokoll ratifizieren, verpflichten sich, Zwangsarbeit – vor allem in Verbindung mit Menschenhandel – zu verhindern, die Opfer besser zu schützen und für ihre Entschädigung zu sorgen. Das Protokoll trägt darüber hinaus zu einer Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen Zwangs- oder Pflichtarbeit bei.

László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration, erklärte: "Mit dem neuen Protokoll zum Zwangsarbeitsübereinkommen der IAO wird der Kampf gegen diese schreckliche Menschenrechtsverletzung forciert und das Übereinkommen an die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts angepasst. Ich dränge die Mitgliedstaaten, das Protokoll möglichst bald zu ratifizieren, um dieser unmenschlichen Ausbeutung von Arbeitskräften Einhalt zu gebieten".

Staaten, die das IAO-Übereinkommen ratifizieren, müssen innenpolitisch handeln und mit den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden Maßnahmen zur Beseitigung von Zwangsarbeit beraten. Sie müssen Maßnahmen zur Verhinderung von Zwangsarbeit ergreifen, indem sie unter anderem gefährdete Menschen informieren und sie vor möglicherweise betrügerischen Anwerbungsverfahren schützen.

Für die Opfer von Zwangsarbeit sieht das Übereinkommen Maßnahmen vor, um verlässlich für deren Ermittlung, Freilassung, Schutz, Wiederherstellung und Rehabilitation sorgen zu können. Darüber hinaus müssen die Ratifizierungsparteien allen Opfern Zugang zu Rechtsbehelfen, darunter Entschädigung, verschaffen und dafür sorgen, dass die zuständigen Stellen befugt sind, von einer strafrechtlichen Verfolgung der Opfer wegen ihrer Beteiligung an unrechtmäßigen Tätigkeiten, zu denen sie gezwungen wurden, abzusehen.
Hintergrund
Die IAO geht davon aus, dass derzeit weltweit mehr als 21 Millionen Menschen Opfer von Zwangs- oder Pflichtarbeit sind, die pro Jahr illegale Profite von 150 Mrd. US-Dollar abwirft.

Die EU setzt sich sowohl intern als auch international für Menschenrechte und menschenwürdige Arbeit und die Beseitigung des Menschenhandels ein. Alle EU-Mitgliedstaaten haben Kernarbeitsnormen ratifiziert, darunter auch das Zwangsarbeitsübereinkommen der IAO. Die Bestimmungen des neuen Protokolls zu diesem Übereinkommen spiegeln die in Vorschriften und Maßnahmen der EU enthaltenen Grundsätze wider.

Die Mitgliedstaaten müssen vom Rat ermächtigt werden, das Protokoll zu ratifizieren, weil Teile davon in die Zuständigkeit der EU fallen. Die EU als Organisation kann kein Instrument der IAO ratifizieren, da nur einzelne Staaten Mitglied sein können.
(Europäische Kommission: ra)


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