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Binnenmarkt bildet Kern europäischer Integration


Ein vertiefter und gerechterer Binnenmarkt: Europäische Kommission stärkt die Chancen von Bürgern und Unternehmen
Die Europäische Kommission plant, die Mehrwertsteuer-Vorschriften zu vereinfachen, die mit der Registrierung von Unternehmen verbundenen Kosten zu senken, einen Vorschlag zur Unternehmensinsolvenz vorzulegen und alle Informationen über die Verwaltungsvorschriften auf einer einzigen digitalen Plattform verfügbar zu machen

(25.11.15) - Die Europäische Kommission stellte einen Fahrplan zur Verwirklichung des politischen Versprechens von Präsident Juncker vor, das volle Potenzial des Binnenmarktes zu entfalten und ihn zu einem Sprungbrett für Europas Erfolg unter den Bedingungen der globalen Wirtschaft zu machen. Der Binnenmarkt stellt eines der größten europäischen Erfolgsprojekte dar, mit dem ein freier Fluss von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Menschen ermöglicht werden soll. Er bietet Arbeitnehmern und Unternehmen Chancen und den Verbrauchern bessere Wahlmöglichkeiten und niedrigere Preise. Er gibt den Menschen die Möglichkeit, zu reisen, zu leben, zu arbeiten und zu studieren, wo sie dies wünschen. Doch können diese Chancen nicht immer verwirklicht werden, da die Regeln des Binnenmarktes nicht bekannt sind, nicht umgesetzt oder einfach durch verschiedene, ungerechtfertigte Barrieren in Frage gestellt werden. Darüber hinaus muss sich der Binnenmarkt den Anforderungen der heutigen Realität stellen: Er muss auch für innovative Ideen und neue Geschäftsmodelle Raum bieten können.

Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Jyrki Katainen, erklärte hierzu: "Die weitere Stärkung und Vertiefung des EU-Binnenmarktes ist die wichtigste Komponente der Investitionsoffensive für Europa. Wir müssen die Hindernisse für Investitionen beseitigen und neue Möglichkeiten für Verbraucher, Arbeitnehmer und Unternehmen schaffen. Und der Binnenmarkt muss Schritt halten mit der Entwicklung: Innovative Geschäftsmodelle müssen gefördert und in den Binnenmarkt integriert werden."

Elżbieta Bieńkowska, Kommissionsmitglied für den Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, sagte hierzu: "Der Binnenmarkt bildet den Kern der europäischen Integration. Wenn es darum geht, das Vertrauen der Bürger in das europäische Projekt wiederherzustellen, Arbeitsplätze zu schaffen, eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen, und unseren Einfluss auf der Weltbühne zu erhalten, müssen wir das vollständige Potenzial des Binnenmarktes entfalten. Mit der heute vorgestellten ehrgeizigen und pragmatischen Strategie stellen wir die konkreten Ergebnisse in Mittelpunkt. In Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaten müssen wir nun dafür Sorge tragen, dass diese konkreten Maßnahmen schnellstmöglich eingeleitet werden. Europa kann es sich nicht leisten, mit seiner Reaktion auf die Herausforderungen des Wettbewerbs zu spät zu kommen."

Mit den vereinbarten Maßnahmen werden konkrete Ergebnisse in folgenden Bereichen gefördert:

>> Verbraucher:
Die Kommission wird Maßnahmen einleiten, mit denen sichergestellt werden kann, dass Verbraucher, die in einem anderen Mitgliedstaat Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder Waren erwerben wollen, ob persönlich oder online, nicht mit unterschiedlichen Preisen, Verkaufsbedingungen oder Lieferoptionen konfrontiert werden, wenn dies nicht aus objektiven und nachprüfbaren Gründen berechtigt ist. Bei der Europäischen Kommission und den Europäischen Verbraucherzentren gehen häufig Beschwerden über ungerechtfertigte unterschiedliche Behandlung aufgrund der Nationalität oder des Wohnorts ein.

>> KMU und Start-up-Unternehmen: Start-up-Unternehmen können einen gewichtigen Beitrag zu unserer Wirtschaft leisten, und doch verlassen zahlreiche Unternehmer Europa, da sie hier ihre innovativen Ideen nicht vermarkten können. Nun werden im Rahmen der Investitionsoffensive und der Kapitalmarktunion Maßnahmen auf den Weg gebracht, mit deren Hilfe der Zugang zur Finanzierung für die KMU erleichtert wird. Darüber hinaus plant die Kommission, die Mehrwertsteuer-Vorschriften zu vereinfachen, die mit der Registrierung von Unternehmen verbundenen Kosten zu senken, einen Vorschlag zur Unternehmensinsolvenz vorzulegen und alle Informationen über die Verwaltungsvorschriften auf einer einzigen digitalen Plattform verfügbar zu machen. Darüber hinaus wird die Kommission auch an eindeutigen und KMU-freundlichen Regeln zu Rechten am geistigen Eigentum arbeiten und die abschließenden Maßnahmen für das einheitliche Patent einleiten, das den europäischen Unternehmen, einschließlich der KMU, einen attraktiven und erschwinglichen Weg bieten wird, Kapital aus ihren Ideen zu schlagen.

>> Innovative Dienstleistungen: Die Kommission wird eine europäische Agenda für die partizipative Wirtschaft entwickeln. Neue Geschäftsmodelle werden sowohl für Bürger als auch für Unternehmen Vorteile bringen und eine optimale Nutzung vorhandener Ressourcen ermöglichen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die geltenden Regelungen immer noch den Anforderungen entsprechen oder ob neue Regelungen nötig sind. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass den Zielen des Gemeinwohls, wie dem Verbraucherschutz, angemessen Rechnung getragen wird und das Steuer- und Arbeitsrecht befolgt wird.

>> Arbeitnehmer: Die Kommission wird die Chancen der grenzüberschreitenden Mobilität für Unternehmen und Arbeitnehmer und die Anerkennung beruflicher Qualifikationen verbessern und die grenzüberschreitende Erbringung von Unternehmensdienstleistungen, Baudienstleistungen und anderen Diensten, die Wachstum fördern, vereinfachen. Insgesamt werden diese Maßnahmen den Zugang zu neuen Märkten für Unternehmen und akademische Berufe vereinfachen und ihnen die Möglichkeit bieten, den Wandel von kleinen, auf nationaler Ebene tätigen Akteuren zu europäischen Akteuren größeren Formats zu vollziehen.

Zur Unterstützung all dieser Maßnahmen wird die Kommission eng mit den Mitgliedstaaten und den Marktteilnehmern daran arbeiten, eine echte Kultur der Rechtstreue gegenüber den Regeln des Binnenmarktes zu schaffen. Besondere Aufmerksamkeit gilt hierbei dem Dienstleistungssektor und der öffentlichen Beschaffung, die bei dem effizienten Einsatz der öffentlichen Steuereinnahmen eine wesentliche Rolle spielen. Die Kommission wird die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen ausbauen und damit mehr Chancen für Unternehmen schaffen, die international expandieren wollen. Sie wird auch die Marktüberwachung im Bereich der Waren verstärken, damit nichtkonforme Produkte am Eintritt in den EU-Markt gehindert werden. Schließlich wird die Kommission ein Marktinformationsinstrument vorschlagen, mit dessen Hilfe umfassende, verlässliche und objektive Informationen von ausgewählten Marktakteuren erfasst werden und die Möglichkeiten der Kommission, EU-Regelungen in Schwerpunktbereichen zu überwachen und durchzusetzen, erweitert werden. (Europäische Kommission: ra)


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    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Umstrukturierungsmaßnahme im Umfang von 321,2 Mio. EUR für Condor mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich im Juli 2021 von der Kommission auf der Grundlage der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung genehmigt worden, doch dann wurde der Genehmigungsbeschluss der Kommission durch das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 8. Mai 2024 für nichtig erklärt.

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