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Verringerung des Turbinenkraftstoffverbrauchs


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Gründung des "Taxibot"-Joint Ventures durch EADS und Israel Aerospace Industries
Flugzeugschlepper: Vorhaben würde den Wettbewerb auf den Märkten im Rahmen der Tätigkeit des Gemeinschaftsunternehmens angesichts des innovativen Charakters von "Taxibot" nicht beeinträchtigen

(27.07.12) - Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt, dass das französische Unternehmen Airbus SAS, das der niederländischen Gesellschaft European Aeronautic Defence and Space Company N.V. (EADS) angehört, und das Unternehmen Israel Aerospace Industries Ltd. (IAI) die gemeinsame Kontrolle über ein neu gegründetes Gemeinschaftsunternehmen übernehmen. Das Unternehmen wird den cockpitgesteuerten halbautomatischen Flugzeugschlepper "Taxibot" herstellen. Die Kommission war zu dem Schluss gelangt, dass das Vorhaben keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.

Taxibot ist ein innovativer Flugzeugschlepper, der sich mit großen Verkehrsflugzeugen verbinden lässt. Der Pilot kann sein Flugzeug mit Hilfe der Flugzeugsteuerungen zur Startbahn bzw. von der Landebahn steuern, dazu aber Motor und Kraftstoff des Taxibot verwenden. So können die Triebwerke des Flugzeugs erst kurz vor dem Start angelassen und unmittelbar nach der Landung wieder ausgeschaltet werden. Die erwartete wird Umweltvorteile und betriebliche Effizienzgewinne mit sich bringen. Zielkunden sind Flughäfen, Bodenabfertigungsdienstleister, Leasinggesellschaften und Fluggesellschaften.

Das Vorhaben würde den Wettbewerb auf den Märkten im Rahmen der Tätigkeit des Gemeinschaftsunternehmens angesichts des innovativen Charakters von Taxibot nicht beeinträchtigen.

Die Kommission hat geprüft, ob das Vorhaben aufgrund der starken Position von Airbus auf dem benachbarten Markt für die Lieferung von Flugzeugen wettbewerbsrechtliche Bedenken aufwerfen könnte. Sie gelangte jedoch zu dem Ergebnis, dass es auf den Märkten für die Lieferung neuer alternativer Rolllösungen bzw. für die Lieferung von Flugzeugen nicht zur Abschottung von Wettbewerbern kommen würde.

Die Kommission zog daher den Schluss, dass das Vorhaben den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würde.

Das Vorhaben wurde am 11. Juni 2012 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Unternehmen und Produkte
Das Unternehmen Airbus Invest S.A.S ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des französischen Unternehmens Airbus S.A.S, das weltweit im Bereich Zivil- und Militärflugzeuge tätig ist. EADS, die oberste Muttergesellschaft von Airbus, ist weltweit in den Bereichen Forschung, Konstruktion, Entwicklung, Herstellung, Umbau, Vertrieb und Instandhaltung von Verkehrs- und Militärflugzeugen, Lenkwaffen, Satelliten, Drohnen, Raumfahrzeugen sowie Elektronik- und Telekommunikationsausrüstung tätig.

IAI ist ein voll im Eigentum des Staates Israel stehendes Unternehmen des Luftfahrt- und des Verteidigungssektors. Mit Sitz in Tel Aviv ist IAI ein weltweiter Lieferant von Verteidigungs- und Raumfahrtsystemen, Zivil- und Militärflugzeugen und Flugzeuginstandhaltungsdiensten.
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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