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Modernisierung des EU-Beihilfenrechts


Staatliche Beihilfen: Kommission startet öffentliche Konsultation zur Anwendung der Beihilfevorschriften im Bereich der Förderung von Risikokapitalinvestitionen
Im Rahmen der Konsultation sollen Informationen über die Marktentwicklungen in Bezug auf die Bereitstellung von Beteiligungs- und Kreditfinanzierungen für rentable KMU zusammengetragen werden


(26.07.12) - Im Rahmen ihrer Initiative zur Modernisierung des EU-Beihilfenrechts hat die Europäische Kommission mit der Überarbeitung der Risikokapitalleitlinien (in der Fassung vom 1.12.2010) begonnen, in denen die Kriterien für die Bewertung der Vereinbarkeit einschlägiger staatlicher Fördermaßnahmen mit dem Binnenmarkt festgelegt sind. Den Auftakt der Überarbeitung bildet eine öffentliche Konsultation, in deren Rahmen die Interessenträger um Stellungnahme zur Anwendung der Leitlinien seit ihrer Annahme im Jahr 2006 und insbesondere zu den Marktentwicklungen in Bezug auf die Bereitstellung von Beteiligungs- und Kreditfinanzierungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gebeten werden. Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen sowie ihrer eigenen Erfahrungen mit der Anwendung der Leitlinien wird die Kommission 2013 einen Entwurf für überarbeitete Leitlinien vorlegen, um die Ziele der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum voranzubringen. Die Stellungnahmen können bis zum 5. Oktober 2012 übermittelt werden.

Im Rahmen der Konsultation werden die Mitgliedstaaten und andere Interessenträger um Stellungnahme zur Anwendung der Risikokapitalleitlinien sowie allgemein zum Zugang von KMU zu Finanzierungsmitteln gebeten. Ferner wird die Kommission prüfen, wie die Leitlinien die Initiative zur Modernisierung des EU-Beihilfenrechts fördern können, mit der das Wachstum – insbesondere durch Erleichterung der Gewährung gut konzipierter, auf die Behebung echten Marktversagens ausgerichteter Beihilfen – gefördert und die Beihilfenkontrolle beschleunigt, vereinfacht und neu ausgerichtet werden soll. Mit der Überprüfung der Leitlinien soll insbesondere erreicht werden, dass öffentliche Mittel in optimaler Weise für den Zugang innovativer und wachstumsorientierter KMU zu angemessenen Finanzierungsmitteln eingesetzt werden.

Im Rahmen der Konsultation sollen Informationen über die Marktentwicklungen in Bezug auf die Bereitstellung von Beteiligungs- und Kreditfinanzierungen für rentable KMU zusammengetragen werden. Der Fragebogen enthält auch Fragen zur allgemeinen Strategie sowie zu Einsatz und Effizienz öffentlicher Finanzierungsmittel in den Mitgliedstaaten. Ferner umfasst er ausführlichere Fragen zu den mit der Anwendung der Leitlinien gemachten Erfahrungen. Schließlich enthält der Fragebogen Fragen zu den Risikokapitalbestimmungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), mit der bestimmte Kategorien von Beihilfemaßnahmen von einer vorherigen Genehmigung durch die Kommission freigestellt werden, um die Kohärenz zwischen den einzelnen Instrumenten zu gewährleisten.

Die Leitlinien und der Fragebogen sind auf folgender Website veröffentlicht:
http://ec.europa.eu/competition/consultations/2012_risk_capital/index_en.html

Hintergrund
Wollen Mitgliedstaaten bestimmte Unternehmen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, mit staatlichen Mitteln unterstützten, so müssen sie dies grundsätzlich bei der Kommission vorher anmelden. Sie können Fördermittel erst dann gewähren, wenn die Kommission ihre Pläne genehmigt hat. Mit der Beihilfenpolitik im Bereich des Risikokapitals wird vor allem das Ziel verfolgt, ein Marktversagen zu beheben, das darin besteht, dass rentable KMU in ihren frühen Entwicklungsphasen keinen ausreichenden Zugang zu Kapital haben. Dabei soll gewährleistet werden, dass die positiven Auswirkungen der Beihilfen deren negativen Auswirkungen, die in einer Verfälschung des Wettbewerbs bestehen, überwiegen. Die Vorschriften für die Bewertung der öffentlichen Förderung von Risikokapitalinvestitionen sind in den Risikokapitalleitlinien in der Fassung vom 1.12.2010 und in der AGVO enthalten. Im Juni 2012 wurde mit der Überprüfung der AGVO begonnen.

Am 8. Mai 2012 hat die Kommission ein ehrgeiziges Paket zur Modernisierung der EU-Beihilfevorschriften angenommen, mit dem das übergeordnete Ziel der EU, das Wachstum zu fördern, vorangebracht werden soll. Vor diesem Hintergrund wird sich die EU-Beihilfenpolitik darauf konzentrieren, die Gewährung gut konzipierter Beihilfen, die auf die Behebung von Marktversagen und auf Ziele von gemeinsamem europäischem Interesse ausgerichtet sind, zu erleichtern. Ferner will die Kommission die Durchsetzung des Beihilfenrechts auf Fälle mit besonders starken Auswirkungen auf den Binnenmarkt konzentrieren. Dazu sollen die Regeln gestrafft und Beschlüsse rascher gefasst werden. Im Rahmen der Modernisierung des EU-Beihilfenrechts werden bestimmte Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele festgestellt. Die wichtigsten Elemente des Reformpakets sollen bis Ende 2013 in Kraft treten. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

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    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

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    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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