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Anhebung des Ruhestandsalters ein wichtiger Aspekt


EU skizziert Pläne für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten
Der finanzielle Druck von Pensionen und Renten auf die nationalen Budgets nimmt zu, nicht zuletzt aufgrund der zusätzlichen Belastung durch die Wirtschafts- und Finanzkrise


(28.02.12) - Für rund ein Viertel der EU-Bevölkerung sind derzeit Pensionen und Renten die wichtigste Einkommensquelle, und die jüngeren Europäerinnen und Europäer werden später in ihrem Leben ebenfalls auf Renten und Pensionen angewiesen sein. Wenn es Europa nicht gelingt, jetzt und in Zukunft ausreichende Renten und Pensionen für einen würdigen Lebensstandard zu bieten, drohen Millionen Menschen im Alter zu verarmen.

Die Bevölkerung Europas wird immer älter, weil die Menschen länger leben und weniger Kinder haben. Bereits ab nächstem Jahr beginnt die erwerbstätige Bevölkerung in der EU zu schrumpfen. Der finanzielle Druck von Pensionen und Renten auf die nationalen Budgets nimmt zu, nicht zuletzt aufgrund der zusätzlichen Belastung durch die Wirtschafts- und Finanzkrise.

Um die Bemühungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, hat die Europäische Kommission ein Weißbuch zu angemessenen, sicheren und nachhaltigen Pensionen und Renten veröffentlicht. Das Augenmerk liegt darauf, was die EU und die Mitgliedstaaten tun können, um die wesentlichen Herausforderungen im Bereich unserer Ruhestandssysteme zu bewältigen. Das Weißbuch wartet mit einer Reihe von Initiativen auf: Es sollen die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die Menschen länger erwerbstätig bleiben können, die dazu in der Lage sind – das würde das Verhältnis zwischen Berufsjahren und Ruhestandsjahren verbessern; Menschen, die in ein anderes Land ziehen, sollen ihre Renten- und Pensionsansprüche mitnehmen können; die Menschen sollen Hilfe beim Ansparen erhalten, und es soll sichergestellt werden, dass Renten- und Pensionsversprechen gehalten werden und die Menschen im Ruhestand das bekommen, was sie erwartet haben.

Bei der Präsentation des Weißbuchs vor der Presse in Brüssel erklärte EU-Kommissar László Andor, zuständig für Beschäftigung, Soziales und Integration: "Wir können angemessene Pensionen und Renten für die Zukunft sichern, wenn wir unsere Reformvorhaben konsequent umsetzen. Die Bevölkerungsalterung ist da – die Babyboom-Generation geht in den Ruhestand und weniger junge Menschen treten in den Arbeitsmarkt ein. Aber es ist noch nicht zu spät, sich diesen Herausforderungen zu stellen." Der Kommissar fügte hinzu, dass die Anhebung des Ruhestandsalters ein wichtiger Aspekt sei und erklärte, dass eine vor Kurzem durchgeführte Eurobarometer-Umfrage zeige, dass viele Europäerinnen und Europäer über das normale Ruhestandsalter hinaus am Arbeitsmarkt bleiben würden, sofern die Rahmenbedingungen stimmten.

Das Weißbuch fällt in das Europäische Jahr des aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Generationen 2012 und baut auf den Ergebnissen einer breit angelegten Konsultation auf, die im Juli 2010 gestartet wurde. Es behandelt verschiedene Politikbereiche und steht zur Gänze im Einklang mit dem Jahreswachstumsbericht der Kommission für 2012. Die Maßnahmen auf europäischer Ebene werden die nationalen Renten- und Pensionsreformen unterstützen und ergänzen.

Das Weißbuch umfasst u. a. folgende Vorschläge:

>>
Die Sozialpartner werden aufgefordert, die Arbeitsplatz- und Arbeitsmarktpraxis anzupassen, um bessere Chancen für ältere Arbeitskräfte zu schaffen. Der Europäische Sozialfonds soll genutzt werden, um älteren Arbeitskräften einen Arbeitsplatz zu bieten. Menschen in die Lage zu versetzen, länger erwerbstätig zu bleiben, ist ein wichtiger Schwerpunkt des Europäischen Jahres des aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Generationen 2012.

>> Die Sozialpartner sollen ermutigt werden, private Zusatz-Vorsorgesysteme zu entwickeln, und die Mitgliedstaaten, ihre steuerlichen und anderen Anreize zu optimieren, um so das Angebot derartiger Systeme auszubauen.

>> Die Richtlinie zu Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (IORP) soll überarbeitet und die Konsumentinnen und Konsumenten sollen besser informiert werden, um die Sicherheit von Zusatz-Vorsorgesystemen zu erhöhen.

>> Die Zusatz-Altersvorsorge muss mit Mobilität vereinbar gemacht werden, und zwar durch Rechtsvorschriften, die die Ruhestandsansprüche mobiler Arbeitskräfte schützen, und durch die Förderung der EU-weiten Einrichtung von Pensions- und Rentenaufzeichungsdiensten. Auf diese Weise können den Bürgerinnen und Bürgern Informationen zu ihren Ruhestandsansprüchen und Voraussagen zu ihrem Einkommen im Ruhestand geboten werden.

>> Die Mitgliedstaaten sollen ermutigt werden, eine längere Lebensarbeitszeit zu fördern, indem sie das Ruhestandsalter an die Lebenserwartung koppeln, den Zugang zum vorzeitigen Ruhestand einschränken und die Renten- bzw. Pensionsschere zwischen Frauen und Männern schließen.

>> Die Angemessenheit, langfristige Finanzierbarkeit und Sicherheit der Renten und Pensionen soll weiterhin einem Monitoring unterzogen und die Renten- und Pensionsreformen in den Mitgliedstaaten unterstützt werden.

Hintergrund:
Personen im Ruhestand bilden einen großen und rasch wachsenden Anteil der EU-Bevölkerung (120 Millionen oder 24 Prozent), vor allem da die Babyboom-Kohorten das Ruhestandsalter erreichen und die Zahl der Personen im besten Erwerbsalter sinkt. Im Jahr 2008 standen jedem/jeder EU-Bürger/in im Alter von 65 oder darüber vier Personen im Erwerbsalter (15-64 Jahre) gegenüber. Bis 2060 wird dieses Verhältnis nur mehr eins zu zwei betragen. Die Wirtschaftskrise verschärft die Auswirkungen der demografischen Alterung noch zusätzlich. Renten und Pensionen machen bereits jetzt einen sehr großen Teil der öffentlichen Ausgaben aus: derzeit sind es durchschnittlich 10 Prozent des BIP, bis 2060 könnte der Anteil auf 12,5 Prozent steigen. Gegenwärtig liegen die Ausgaben für gesetzliche Pensionen und Renten zwischen 6 Prozent des BIP in Irland und 15 Prozent in Italien. Die Situation in den einzelnen Ländern ist also sehr unterschiedlich, obwohl die demografischen Herausforderungen überall ähnlich sind. Während sich die Krise aufgrund sinkender Beschäftigungszahlen und damit geringerer Renten- und Pensionsbeiträge nachteilig auf umlagefinanzierte Systeme auswirkt, leiden kapitalgedeckte Systeme unter fallenden Vermögenswerten und geringeren Erträgen.

Die Zuständigkeit für die Ruhestandssysteme liegt überwiegend bei den Mitgliedstaaten. Die EU kann jedoch unterstützend eingreifen, und zwar mit Rechtsvorschriften zu Fragen, die das Funktionieren des Binnenmarktes betreffen, mit finanziellen Mitteln zur Unterstützung älterer Arbeitskräfte, damit sie länger am Arbeitsmarkt bleiben können, für die Koordinierung der Politik und für Maßnahmen, um voneinander zu lernen. Die Pensions- und Rentenreformen werden im Rahmen der Strategie Europa 2020 evaluiert. 2011 haben 16 Mitgliedstaaten länderspezifische Empfehlungen zu Renten und Pensionen erhalten und fünf weitere haben sich im Rahmen ihrer Memoranda of Understanding zu Renten- und Pensionsreformen verpflichtet (Einzelheiten dazu siehe Anhang 3 des Weißbuchs).

Mehr dazu:
Weißbuch zu Pensionen und Renten:
http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=7341&langId=en
Website der Europäischen Kommission zu Renten und Pensionen – Soziales:
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=752&langId=de
Website der Europäischen Kommission zu Renten und Pensionen – Binnenmarkt:
http://ec.europa.eu/internal_market/pensions/index_de.htm
Website der Europäischen Kommission zu Renten und Pensionen – Wirtschaft und Finanzen (nur Englisch):
http://ec.europa.eu/economy_finance/structural_reforms/ageing/pensions/index_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


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