Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Instrument zur Berücksichtigung von Umweltbelangen


Umwelt: Umweltverträglichkeitsprüfung jetzt noch benutzerfreundlicher
Mit Umweltprüfungen soll sichergestellt werden, dass die ökologischen Auswirkungen von Bauvorhaben wie Dämmen, Autobahnen, Flughäfen, Fabriken und Energie-Projekten geprüft und berücksichtigt werden


(28.02.12) - Um die Behörden der Mitgliedstaaten und Bauträger beim besseren Umgang mit den ökologischen Folgen von Bauprojekten zu unterstützen, hat die Kommission alle bestehenden EU-Rechtsvorschriften für Umweltverträglichkeitsprüfungen zusammengefasst. Die ursprüngliche Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie) und ihre drei späteren Änderungen wurden zu einer kompakteren, klar übersetzten und benutzerfreundlichen Fassung vereint, die heute in Kraft tritt.

Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte: "Die UVP-Richtlinie ist ein wichtiges Instrument zur Berücksichtigung von Umweltbelangen beim Entwurf von Bauvorhaben. Mit den Änderungen soll der Aufbau der Richtlinie vereinfacht werden, indem sie rechtlich klarer und verständlicher gemacht wird und sich leichter durchsetzen lässt. Diese Initiative ist Teil der Überarbeitung der UVP-Richtlinie. Mit dem im Jahr 2010 begonnenen Prozess soll der Umweltschutzfaktor der Richtlinie erhöht und gleichzeitig der Verwaltungsaufwand verringert werden."

Diese "Kodifizierung" ist Teil der laufenden Bemühungen zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds der EU. Das heißt, dass die UVP-Richtlinie und all ihre späteren Änderungen jetzt zu einem einzigen transparenten und verständlichen Rechtsakt zusammengeführt wurden, ohne die ursprünglichen Vorschriften zu ändern. Ebenso wie die bestehenden Vorschriften wurde die kodifizierte Fassung in alle Amtssprachen der EU übersetzt. Die Übersetzungen der neuen Fassung wurden ebenfalls überarbeitet, um Unklarheiten aufgrund missverständlicher Formulierungen oder sprachlicher Fehler auszuräumen.

Das Europäische Parlament und der Rat haben die kodifizierte UVP-Richtlinie am 13. Dezember 2011 angenommen, und sie wurde am 28. Januar 2012 als Richtlinie 2011/92/EU veröffentlicht.

Mit Umweltprüfungen soll sichergestellt werden, dass die ökologischen Auswirkungen von Bauvorhaben wie Dämmen, Autobahnen, Flughäfen, Fabriken und Energie-Projekten geprüft und berücksichtigt werden, bevor die zuständige Behörde des Mitgliedstaats eine Entscheidung über die Genehmigung des Vorhabens fällt. Die gemeinsamen Grundsätze der Umweltprüfung einzelner öffentlicher und privater Vorhaben wurden ursprünglich 1985 in der UVP-Richtlinie festgelegt und in den Jahren 1997, 2003 und 2009 geändert.

Nächste Schritte
Die Überarbeitung der UVP-Richtlinie wird später im Jahr 2012 abgeschlossen. Dann wird die Kommission ihren Vorschlag für die Überarbeitung der kodifizierten Richtlinie vorlegen. Bei zukünftigen Änderungen wird der Schwerpunkt stärker auf dem Inhalt der Richtlinie und weniger auf ihrem Aufbau liegen.

Hintergrund
Mit der UVP-Richtlinie soll sichergestellt werden, dass Projekte, die möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, vor ihrer Genehmigung angemessen geprüft werden. Bevor eine Entscheidung über den weiteren Verlauf eines solchen Vorhabens gefällt wird, werden daher seine möglichen Auswirkungen auf die Umwelt bestimmt und geprüft. Die Bauträger können ihre Vorhaben dann anpassen, um die negativen Auswirkungen zu minimieren, bevor sie auftreten, oder die zuständigen Behörden können Abhilfemaßnahmen in die Genehmigung des Vorhabens einarbeiten.

Die Richtlinie sieht die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltbezogenen Entscheidungsverfahren vor. Während das Vorhaben geprüft wird, müssen die Mitglieder der betroffenen Öffentlichkeit auf dem Laufenden gehalten werden und haben die Möglichkeit, sich zu den Vorschlägen des Bauträgers zu äußern, so dass die zuständigen Behörden und der Bauträger fundierte Entscheidungen treffen können.

Weitere Informationen:
Der kodifizierte Text der UVP-Richtlinie steht zur Verfügung unter:
http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:L:2012:026:SOM:DE:HTML

Siehe auch:
Weitere Informationen über die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung:
http://ec.europa.eu/environment/eia/eia-legalcontext.htm
http://ec.europa.eu/environment/eia/conference.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen