Absicherung von Verbindlichkeiten
Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission gibt grünes Licht für dänische Garantieregelung für Verbindlichkeiten fusionierender Banken
Der dänische Bankensektor ist stark zersplittert und umfasst viele kleine Banken, die auf lokaler Ebene tätig sind
(28.02.12) - Die Europäische Kommission hat eine dänische Garantieregelung für Verbindlichkeiten fusionierender Banken genehmigt. Sie hat festgestellt, dass diese Regelung mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht, da ein echtes Marktversagen beseitigt werden soll, die Maßnahme nicht diskriminierend ist und von dem fusionierten Unternehmen Rentabilität fordert.
Nach der Regelung könnte jede in Dänemark ansässige Bank bzw. Tochtergesellschaft einer ausländischen Bank im Falle eines Zusammenschlusses mit einer anderen in Dänemark ansässigen Bank staatliche Garantien für ihre Verbindlichkeiten erhalten, falls sich eine dieser Banken in Schwierigkeiten befindet oder in Schwierigkeiten geraten dürfte. Allerdings muss die dänische Finanzaufsichtsbehörde das fusionierte Unternehmen als rentabel eingestuft haben.
Darüber hinaus darf die Bilanzsumme des fusionierten Unternehmens nicht über 3 Mrd. EUR liegen. Dies steht mit den in der dänischen Abwicklungs- und der Ausgleichsregelung festgelegten Schwellenwerten im Einklang. Zusammenschlüsse, die diesen Schwellenwert überschreiten, sind zwecks Überprüfung gemäß den Beihilfevorschriften einzeln bei der Kommission anzumelden.
Der dänische Bankensektor ist stark zersplittert und umfasst viele kleine Banken, die auf lokaler Ebene tätig sind. Diese Banken haben Schwierigkeiten, auf internationalen Geld- und Kapitalmärkten Kredite zu erhalten, da diese Märkte aufgrund der Finanzkrise noch nicht wieder einwandfrei funktionieren. Banken mit Konsolidierungsbestrebungen könnten in diesem Kontext aus finanziellen Erwägungen auf einen Zusammenschluss verzichten.
Die Kommission stellte daher fest, dass die Regelung mit ihren Vorschriften für staatliche Beihilfen für Banken während der Finanzkrise im Einklang steht. Das gesamte Budget der Regelung umfasst 50 Mrd. DKK (rund 6,7 Mrd. EUR). Maximal ein Drittel des Gesamtbudgets der Regelung darf zur Absicherung von Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren verwendet werden. (Europäische Kommission: ra)
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