Standards für künftige Mobilfunkdienste
Kartellrecht: Europäische Kommission stellt vorläufige Untersuchung zu "E5" ein
Kommission will aber die weitere Entwicklung der Standardisierungsmaßnahmen im Mobilfunksektor auch künftig aufmerksam beobachten
(28.03.13) - Im März 2012 bestätigte die Europäische Kommission, dass sie von fünf großen Telekommunikationsanbietern – den sogenannten "E5": Deutsche Telekom, France Télécom, Telefónica, Vodafone und Telecom Italia – sowie vom Branchenverband GSMA Auskünfte über die Vorgehensweise bei der Entwicklung von Standards für künftige Mobilfunkdienste angefordert hatte.
Ziel der Kommission ist es sicherzustellen, dass die von großen Telekommunikationsunternehmen eingeleiteten Standardisierungsmaßnahmen nicht strategisch genutzt werden, um andere Unternehmen vom Markt auszuschließen.
Die Kommission stellt fest, dass die früher von den E5 durchgeführten Standardisierungstätigkeiten auf die GSMA und andere Fachverbände übertragen wurden. Sie begrüßt die Übertragung dieser Aufgaben, da damit eine stärkere Einbeziehung der betroffenen Wirtschaftsbeteiligten ermöglicht wird. Mit diesem positiven Schritt wird das Risiko gemindert, dass Standardisierungsmaßnahmen den Wettbewerb beeinträchtigen. Daher stellt die Kommission nun die vorläufige Prüfung dieser Sache ein.
Die Kommission wird die weitere Entwicklung der Standardisierungsmaßnahmen im Mobilfunksektor auch künftig aufmerksam beobachten. (Europäische Kommission: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Durchsetzung des Kartellrechts
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