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Standards für künftige Mobilfunkdienste


Kartellrecht: Europäische Kommission stellt vorläufige Untersuchung zu "E5" ein
Kommission will aber die weitere Entwicklung der Standardisierungsmaßnahmen im Mobilfunksektor auch künftig aufmerksam beobachten


(28.03.13) - Im März 2012 bestätigte die Europäische Kommission, dass sie von fünf großen Telekommunikationsanbietern – den sogenannten "E5": Deutsche Telekom, France Télécom, Telefónica, Vodafone und Telecom Italia – sowie vom Branchenverband GSMA Auskünfte über die Vorgehensweise bei der Entwicklung von Standards für künftige Mobilfunkdienste angefordert hatte.

Ziel der Kommission ist es sicherzustellen, dass die von großen Telekommunikationsunternehmen eingeleiteten Standardisierungsmaßnahmen nicht strategisch genutzt werden, um andere Unternehmen vom Markt auszuschließen.

Die Kommission stellt fest, dass die früher von den E5 durchgeführten Standardisierungstätigkeiten auf die GSMA und andere Fachverbände übertragen wurden. Sie begrüßt die Übertragung dieser Aufgaben, da damit eine stärkere Einbeziehung der betroffenen Wirtschaftsbeteiligten ermöglicht wird. Mit diesem positiven Schritt wird das Risiko gemindert, dass Standardisierungsmaßnahmen den Wettbewerb beeinträchtigen. Daher stellt die Kommission nun die vorläufige Prüfung dieser Sache ein.

Die Kommission wird die weitere Entwicklung der Standardisierungsmaßnahmen im Mobilfunksektor auch künftig aufmerksam beobachten. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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