Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Datenschutz-Regelwerk gilt EU-weit


Grundrecht der Unionsbürger auf Schutz personenbezogener Daten
Für KMU gibt es Ausnahmen, die sicherstellen sollen, dass die Regeln den Bedürfnissen und Kapazitäten kleinerer Unternehmen angepasst werden




Erklärung von Vizepräsident Andrus Ansip und Kommissarin Věra Jourová ein Jahr vor Geltungsbeginn der Datenschutz-Grundverordnung

"Vor einem Jahr hat die Europäische Union neue, EU-weite Datenschutznormen angenommen. Deren Erfolg hängt von verschiedenen Beteiligten ab: Die Mitgliedstaaten müssen die nationale Gesetzgebung den neuen Bestimmungen anpassen, die Bürger ihre neuen Rechte kennen und Unternehmen in der EU vorbereitet sein, wenn die neuen Vorschriften gültig werden.

Uns bleibt noch ein Jahr, um mit den Mitgliedstaaten und Unternehmen auf diese Ziele hinzuarbeiten. Diese Bemühungen sollten noch verstärkt werden, damit bei der Umsetzung Harmonisierung gewährleistet ist und es nicht zu Fragmentierung kommt. Wir werden innerhalb des nächsten Jahres auch eine EU-weite Aufklärungskampagne durchführen, damit die Europäerinnen und Europäer ihre Rechte kennen.

Diese neuen Datenschutznormen werden ab ihrem Geltungsbeginn in genau einem Jahr der gesamten Europäischen Union Vorteile verschaffen. Die neuen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung werden ab Mai 2018 verbindlich angewandt und bilden dann eine solide Grundlage für einen florierenden digitalen Binnenmarkt.

Sie gewährleisten das Grundrecht der Unionsbürger auf Schutz personenbezogener Daten. Die neuen und präzisierten Rechte kommen allen zugute. Bürgerinnen und Bürgern wird beispielsweise das Recht eingeräumt, so schnell wie möglich davon zu erfahren, falls ihre Daten gehackt oder veröffentlicht werden. Wer den Eindruck hat, dass seine Rechte verletzt werden, kann leichter Beschwerde einlegen oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Unabhängig davon, wo die Daten gespeichert wurden, brauchen die Bürgerinnen und Bürger sich nur an die nächste Datenschutzbehörde zu wenden. Den Behörden werden zudem Durchsetzungsmöglichkeiten an die Hand gegeben: Bußgelder können sich auf bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes belaufen.

Unternehmen wird zu mehr Rechtssicherheit verholfen, da ein einheitliches Regelwerk EU-weit gelten wird. Darüber hinaus haben sie nur noch mit einer einzigen Aufsichtsbehörde zu tun, statt wie bisher mit 28. So wird nicht nur eine Vereinfachung erreicht, sondern auch Geld gespart. Für KMU gibt es Ausnahmen, die sicherstellen sollen, dass die Regeln den Bedürfnissen und Kapazitäten kleinerer Unternehmen angepasst werden. Grundsätzlich kann Datenwirtschaft zu Wachstum bei Unternehmen, einer Modernisierung des öffentlichen Dienstes sowie einer Stärkung der Rechte der Bürger beitragen.

Damit ist sie in diesen Bereichen eine echte Stütze. Nicht personenbezogene Daten fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung und der freie Verkehr solcher Daten kann daher auf nationaler oder regionaler Ebene geregelt werden. Die Kommission wird im Laufe des Jahres 2017 Legislativvorschläge zur Gewährleistung von freiem Datenverkehr sowie zur Verbesserung des Zugangs zu und der Wiederverwendung von öffentlichen Daten vorlegen.

Europas hohe Ansprüche im Bereich Datenschutz werden 2018 endlich zu einer Realität. Entscheidend ist, dass uns auch die praktische Umsetzung gelingt."

Hintergrund:
Das Datenschutz-Reformpaket trat im Mai 2016 in Kraft und gilt ab Mai 2018. Es umfasst die Datenschutz-Grundverordnung und die Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Strafjustiz.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 29.05.17
Home & Newsletterlauf: 30.06.17



Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen