Rechte am geistigen Eigentum schützen
Die Zollbehörden der EU spielen eine entscheidende Rolle, um zu verhindern, dass gegen Rechte des geistigen Eigentums verstoßende Waren auf den Binnenmarkt gelangen
EU-Zollbehörden halten an den Außengrenzen über 100 Millionen gefälschte Waren zurück
(30.07.12) - 2011 beschlagnahmten die Zollbehörden der EU fast 115 Millionen Waren, bei denen ein Verstoß gegen Rechte des geistigen Eigentums vermutet wurde (2010 waren es noch 103 Millionen). Die Zahl der abgefangenen Waren nahm gegenüber 2010 um 15 Prozent zu. Der Warenwert betrug laut dem Jahresbericht der Kommission über Zollmaßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums fast 1,3 Mrd. EUR (gegenüber 1,1 Mrd. in 2010). Der aktuelle Bericht enthält auch Statistiken über Art, Ursprung und Beförderungsmethoden von Waren, die an den Außengrenzen der EU beschlagnahmt wurden, weil sie gegen Rechte des geistigen Eigentums verstoßen. Bei den zurückgehaltenen Waren handelte es sich in erster Linie um Arzneimittel (24 Prozent), Verpackungsmaterial (21 Prozent) und Zigaretten (18 Prozent). Produkte des täglichen Bedarfs und Produkte, die für Verbraucher gesundheitsgefährdend sein können, machten insgesamt 28,6 Prozent der zurückgehaltenen Waren aus (gegenüber 14,5 Prozent vor zwei Jahren). Bei Postsendungen setzte sich die Zunahme 2011 weiter fort, wobei in 36 Prozent der Fälle Arzneimittel betroffen waren.
Algirdas Šemeta, für Steuern, Zoll, Betrugsbekämpfung und Audit zuständiges Kommissionsmitglied, erklärte: "Die Zollbehörden sind die erste Verteidigungslinie der EU gegen nachgeahmte Waren, die die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger bedrohen und legal arbeitenden Unternehmen schaden. Aus dem Bericht wird deutlich, dass der Zoll in diesem Bereich eine intensive und wichtige Aufgabe erfüllt. Zusammen mit unseren internationalen Partnern, mit der Wirtschaft und den Mitgliedsländern werde ich mich weiterhin für einen noch stärkeren Schutz der Rechte des geistigen Eigentums einsetzen."
Die gefälschten Waren stammten überwiegend aus China (insgesamt 73 Prozent). Bei bestimmten Produktkategorien stehen andere Länder an erster Stelle, beispielsweise bei Lebensmitteln die Türkei, bei alkoholischen Getränken Panama, bei nichtalkoholischen Erfrischungsgetränken Thailand und bei Mobiltelefonen Hongkong. Etwa 90 Prozent aller beschlagnahmten Waren wurden entweder vernichtet oder es wurde ein Gerichtsverfahren eingeleitet, um den Verstoß festzustellen.
Hintergrund
In der Strategie "Europa 2020" der EU wird hervorgehoben, dass der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums ein wichtiger Pfeiler der EU-Wirtschaft und Hauptmotor für das weitere Wachstum in Bereichen wie Forschung, Innovation und Beschäftigung in Europa ist. Eine wirksame Durchsetzung der Schutzrechte ist auch deshalb wichtig, weil bestimmte nachgeahmte Waren (wie Lebensmittel, Körperpflegeprodukte oder Kinderspielzeug), die in einem nicht regulierten Umfeld hergestellt werden, eine ernste Gefahr für Sicherheit und Gesundheit darstellen können.
Die Zollbehörden der EU spielen eine entscheidende Rolle, um zu verhindern, dass gegen Rechte des geistigen Eigentums verstoßende Waren auf den Binnenmarkt gelangen. Die Kommission hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, die es dem Zoll ermöglichen sollen, solche Handelsströme besser zu bekämpfen. Am 24. Mai 2011 hat die Kommission einen Vorschlag für eine neue Verordnung zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch die Zollbehörden angenommen, die Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets auf diesem Gebiet ist.
Eine gute Zusammenarbeit mit den Handelspartnern kann ebenfalls dazu beitragen, die Ausfuhr von gegen Rechte des geistigen Eigentums verstoßenden Waren in die EU zu verhindern. 2009 unterzeichnete die EU mit China einen Aktionsplan mit dem Schwerpunkt auf einer Verstärkung der Zusammenarbeit bei der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums. Im Jahr 2010 wurde dieser Aktionsplan bis Ende 2012 verlängert. Eine Zusammenarbeit mit der Industrie ist ebenfalls sehr wichtig, um Waren zu ermitteln, die gegen Rechte des geistigen Eigentums verstoßen. Unternehmen können den Zoll ersuchen, einzugreifen, wenn sie den Verdacht haben, dass gegen ihre Rechte des geistigen Eigentums verstoßen wird, und durch von der Wirtschaft gelieferte Informationen kann der Zoll zielgerichteter kontrollieren. Die Kommission hat für Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums einen Leitfaden erstellt, um ihnen bei der Einreichung solcher Ersuchen behilflich zu sein
Der Bericht kann abgerufen werden unter
http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/customs_controls/counterfeit_piracy/statistics/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>