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Keine signifikanten Änderungen der Marktstruktur


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von Teilen des französischen Versicherungsunternehmens Gan Eurocourtage durch deutschen Konkurrenten Allianz
Marktanteil würde bei Vollzug des geplanten Rechtsgeschäfts nur geringfügig zunehmen würde

(31.07.12) - Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung die geplante Übernahme des eigenständigen, aus Versicherungsverträgen und damit verbundenen Maklergeschäften, Vermögenswerten und Verbindlichkeiten bestehenden Schaden- und Unfallversicherungsportfolios, das bislang zur französischen Gan Eurocourtage SA gehört, durch die französische Tochtergesellschaft des deutschen Versicherungskonzerns Allianz genehmigt. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass die angemeldete Übernahme keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, da sie keine signifikanten Änderungen der Marktstruktur bewirken wird.

Die Kommission prüfte insbesondere die wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen der geplanten Übernahme auf Entwicklung und Vertrieb von Schaden- und Unfallversicherungen sowie Assistance-Leistungen in Frankreich, dem einzigen Land im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), in dem sich die Aktivitäten der beiden Unternehmen überlappen.

Da der Marktanteil bei Vollzug des geplanten Rechtsgeschäfts nur geringfügig zunehmen würde, die Marktanteile der beiden Parteien insgesamt gering sind und es nach wie vor mehrere ernstzunehmende Wettbewerber auf dem Markt gibt, ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die geplante Übernahme keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.

Das Vorhaben wurde am 25. Juni 2012 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Unternehmen und Produkte
Die Allianz-Gruppe bietet Versicherungsdienstleistungen, Vermögensverwaltung und Bankdienste in mehr als 70 Ländern an.

Gegenstand der geplanten Übernahme ist das eigenständige Versicherungsportfolio von Gan Eurocourtage, bestehend aus Schaden- und Unfallversicherungsprodukten für Privatpersonen und Firmenkunden sowie damit verbundenen Maklergeschäften und Managementtätigkeiten, zusammen mit den entsprechenden Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die für den Betrieb des Portfolios erforderlich sind.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist verpflichtet, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss im Vorprüfverfahren genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II). (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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