Zusammenarbeit: EU und USA im Luftfahrtbereich
Abkommen EU-USA über Sicherheit in der Zivilluftfahrt in Kraft
Geltungsbereich des Abkommens soll rasch auf weitere Bereiche wie die Zulassung von Flugbesatzungen und den Flugbetrieb ausgedehnt werden
(06.05.11) - Am 1. Mai 2011 trat das Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der Zivilluftfahrt zwischen der Europäischen Union und den USA in Kraft, von dem eine Verbesserung der Sicherheit und der Chancen für Unternehmen erwartet werden. Das Abkommen wird beiderseits des Atlantiks den technischen und administrativen Aufwand bei der Anerkennung von Zertifizierungen und Genehmigungen reduzieren und den Weg für den schrittweisen Aufbau eines gleichen Maßes an gegenseitigem Vertrauen in anderen Bereichen der Sicherheit ebnen.
Dazu Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission und zuständig für Verkehrsfragen: "Auf dieses Abkommen hat die gesamte Luftfahrtbranche in Europa und in den Vereinigten Staaten lange gewartet. Die Regelungen, die wir vor drei Jahren ausgehandelt haben, können nun in Kraft treten. Dies wird zu einem geringeren bürokratischen Aufwand und weniger Ausgaben führen. Vor allem wird das Abkommen deutliche wirtschaftliche Impulse für alle Unternehmen der Branche in den USA und in Europa geben. Es wird uns ferner in die Lage versetzen, weitere Fortschritte bei unseren ständigen Bemühungen um die Gewährleistung der größtmöglichen Sicherheit für unsere Bürger zu erzielen und die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA im Luftfahrtbereich auszubauen."
Das Abkommen soll den Eckpfeiler für die Zusammenarbeit beider Seiten in allen Fragen der Luftfahrtsicherheit bilden. Das Wachstum der Luftfahrtbranche hat auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten angehalten. Bereits 2009 und 2010 erreichte der transatlantische Handel mit Luftfahrtprodukten und -dienstleistungen ein Gesamtvolumen von über 17 Mrd. EUR. Durch dieses Abkommen dürfte er sogar noch stärker zunehmen. Das Abkommen geht jedoch weit über die gegenseitige Anerkennung von Zertifizierungsfeststellungen im Bereich Konstruktion, Herstellung und Instandhaltung hinaus, denn es schafft den Rahmen für einen kontinuierlichen, transparenten und zeitnahen Austausch von relevanten and nachprüfbaren Informationen, die alle rechtlichen und politischen Bereiche der Luftfahrtsicherheit betreffen.
Es soll der Luftfahrtbranche außerdem ein nachhaltiges Wachstum ermöglichen. Die Kommission ist bereit, gemeinsam mit den USA zu prüfen, wie der Geltungsbereich des Abkommens rasch auf weitere Bereiche wie die Zulassung von Flugbesatzungen und den Flugbetrieb ausgedehnt werden kann. Schließlich schafft das Abkommen für beide Seiten eine solide Grundlage für die Lösung potenzieller Sicherheitsprobleme durch zeitnah und effektiv durchgeführte gemeinsame Aktionen. (Europäische Kommission: ra)
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