Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Kontrolle über die Vermögenswerte


Fusionskontrolle: Kommission gibt grünes Licht für Übernahme des deutschen Schokoladenherstellers KVB durch Cargill
Die Europäische Kommission untersuchte die potenziellen Auswirkungen der geplanten Übernahme auf die Märkte für die Beschaffung von Kakaobohnen und halbfertigen Kakaoerzeugnissen


(06.05.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der alleinigen Kontrolle über die Vermögenswerte des deutschen Schokoladenherstellers Schwartauer Werke GmbH & Co. KG Kakao Verarbeitung Berlin (KVB) durch das US-Unternehmen Cargill nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission kam nach Prüfung des Vorhabens zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern wird.

Cargill ist in der Herstellung und im Vertrieb von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig und bietet außerdem Risikomanagementprodukte und -dienstleistungen an.

KVB produziert und vertreibt halbfertige Kakaoerzeugnisse (Kakaomasse, Kakaopulver und Kakaobutter) und Industrieschokolade.

Die Kommission untersuchte die potenziellen Auswirkungen der geplanten Übernahme auf die Märkte für die Beschaffung von Kakaobohnen und halbfertigen Kakaoerzeugnissen (Kakaomasse, Kakaobutter und Kakaopulver), auf denen beide beteiligten Unternehmen tätig sind. Die Untersuchung ergab, dass das Unternehmen nach dem Zusammenschluss weiterhin mit einer Reihe von Konkurrenzunternehmen im Wettbewerb stehen wird. Außerdem wird den Abnehmern auf allen betroffenen Märkten nach wie vor eine ausreichende Anzahl alternativer Anbieter zur Verfügung stehen.

Daher sieht die Kommission keinen Anlass für wettbewerbsrechtliche Bedenken. Die geplante Übernahme wurde am 22. März 2011 bei der Kommission angemeldet.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission wurde im Jahr 1989 damit betraut, Fusionen und Übernahmen zwischen Unternehmen zu prüfen, sofern deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Die Kommission genehmigt den weitaus größten Teil der Zusammenschlüsse, ohne Bedingungen zu stellen; wenn das Vorhaben jedoch zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen oder sich nachteilig auf die Verbraucher auswirken würde, kann sie die Genehmigung von Abhilfemaßnahmen abhängig machen oder den Zusammenschluss ganz untersagen.

Nach der Anmeldung eines Zusammenschlusses hat die Kommission in der Regel 25 Arbeitstage Zeit, um zu entscheiden, ob sie ihn bereits im Vorprüfverfahren genehmigt oder das Hauptprüfverfahren einleitet und eine eingehende Untersuchung durchführt.

Weitere Informationen unter:
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_6132
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen