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Stärkung der Kapitalausstattung


Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission genehmigt Umstrukturierungsbeihilfe für Nord/LB
Die Nord/LB hat bewiesen, dass sie die geltenden Kapitalanforderungen jederzeit sowohl in einem Basis- als auch in einem Stress-Szenario einhalten wird

(06.08.12) - Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die der deutschen Landesbank Nord/LB gewährte Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von rund 3,3 Mrd. EUR zur Deckung ihrer Kapitalanforderungen den EU-Beihilfevorschriften entsprechen. Sie kam zu dem Schluss, dass der von Deutschland übermittelte Umstrukturierungsplan die Rentabilität der Bank gewährleistet, dass die staatlichen Behörden, die die Beihilfe gewährten, eine angemessene Vergütung erhalten und dass die Bank die staatliche Unterstützung in den nächsten Jahren zur Stärkung ihrer Kapitalausstattung einsetzt, indem sie den Anteilseignern keine Dividenden zahlt und keine Unternehmenskäufe tätigt.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia erklärte: "Der Fall Nord/LB zeigt, dass die Kommission eine zügige Entscheidung zu treffen vermag, wenn eine Bank Kapitalbeihilfen erhalten hat, um den neuen Eigenkapitalanforderungen gerecht zu werden. Das setzt natürlich voraus, dass die Bank gesund ist und dass die nationalen Behörden konstruktiv mit der Kommission zusammenarbeiten, um einen tragfähigen Umstrukturierungsplan zu erzielen."

Die Nord/LB hat bewiesen, dass sie die geltenden Kapitalanforderungen jederzeit sowohl in einem Basis- als auch in einem Stress-Szenario einhalten wird. Sollte das Stress-Szenario eintreten, hat die Bank die Möglichkeit, eine angemessen vergütete Entlastungsmaßnahme für bedingtes Kapital zu aktivieren, die ihr in Form einer Garantie von den Ländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt als Teil des genehmigten Umstrukturierungsplan gestellt wurde.

Die Kommission stellte fest, dass die Bank ihre Geschäftszusammensetzung in stabilere Geschäftsbereiche verlagern, jederzeit zahlungsfähig bleiben und am Ende der Umstrukturierungsphase eine angemessene Eigenkapitalrendite erzielen wird.

Darüber hinaus trägt die Nord/LB durch Veräußerung rentabler Tochtergesellschaften und durch ein Programm zur Kostenoptimierung in angemessener Weise zu den Kosten der Umstrukturierung bei. Die von den Anteilseignern erlittene Verwässerung nach der Rekapitalisierung sowie ein Verbot von Dividenden- und Kuponzahlungen während der Umstrukturierungsphase tragen ebenfalls zu einer angemessenen Lastenverteilung der Umstrukturierungskosten bei.

Ferner begrenzen eine Verringerung der Konzernbilanzsumme um 15 Prozent bis 2016 gegenüber Ende 2011, Beschränkungen einiger Geschäftsaktivitäten, Veräußerungen von nicht zum Kerngeschäft gehörenden Tochtergesellschaften und Verhaltenszusagen die durch die Beihilfe verursachten Wettbewerbsverzerrungen in ausreichendem Maße.

Hintergrund
Die Norddeutsche Landesbank Girozentrale (Nord/LB) ist eine deutsche Landesbank und Zentralbank der Sparkassen in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.

Im Rahmen eines Stresstests und einer darauffolgenden jeweils 2011 und 2012 von der Europäischen Bankaufsichtsbehörde durchgeführten (EBA) Kapitalprüfung erhielt die Nord/LB Rekapitalisierungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 2,6 Mrd. EUR zur Stärkung ihres Tier-1-Kernkapitals im Einklang mit der EBA-Definition.

Da die Maßnahme die Nord/LB mit Kapital versorgte, dass sie auf dem Markt nicht erhalten hätte, stellt sie im Sinne der EU-Beihilfevorschriften eine staatliche Beihilfe dar. Entsprechend ihrer Mitteilung über die Wiederherstellung der Rentabilität und die Bewertung von Umstrukturierungsmaßnahmen im Finanzsektor im Rahmen der derzeitigen Krise forderte die Kommission zur Vorlage eines Umstrukturierungsplans auf, erkannte jedoch an, dass der Rekapitalisierungsbedarf auf die EBA-Anforderungen und nicht auf Grundprobleme der Bank zurückzuführen waren, da die Nord/LB während der Krise weiterhin stabil und rentabel war. (Europäische Kommission: ra)


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  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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